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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Existenzgründerzuschuss nicht auf ALG II anrechenbar


CoolBandit
06.09.2005, 12:26
Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft von 4 Personen (2 Erwachsene, 2 Kinder).

Mein Partner ist ICH Ager und bezieht den Zuschuss.

Darf nun der ICH AG Zuschuss auf die Einnahmen meines Partners angerechnet werden oder nicht ?

Beschluss vom Landessozialgericht Niedersachsen – Bremen:

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C12637415_L20.pdf


Kurzfassung des Beschlusses:

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Rechtsprechung/2005/03_2005/2005_08_24_1.php?navid=1


Zuschuss doch nicht anrechenbar ???

Gruß

StephanK
06.09.2005, 13:04
Die Aussage des niedersächsich-bremischen Landessozialgerichts ist doch recht klar: Der Existenzgründungszuschuss nach § 421l Abs 1 SGB III ist eine zweckbestimmte Einnahme im Sinne des § 11 Abs 3 Nr 1a SGB II. Er darf demgemäß bei der Bedarfsberechnung zu Lasten der Antragsteller nicht berücksichtigt werden. Der Existenzgründungszuschuss dient nicht der Sicherung des Lebensunterhalts wie die Leistungen des Alg II, sondern anderen Zwecken.Allerdings haben wir bei dieser Frage nun die Situation, dass zwei Landessozialgerichte genau entgegengesetzt entschieden haben (siehe die Entscheidung hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=23699). Es wird noch ein Weilchen dauern, bis diese Frage endgültig durch das Bundessozialgericht geklärt sein wird. Bis dahin solltet Ihr Euch natürlich auf die Euch günstige Entscheidung berufen.