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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwangsräumung, U25 - Alternativwohnung vorhanden


The_Xperience
24.10.2006, 12:43
Hallo an alle,
die Vorgeschichte ist recht lang und eigentlich auch nicht unbedingt relevant für den Fall an sich. Kurz und knapp habe ich Anfang des Jahres ALG II beantragt und auch bekommen. Befristet bis 31.07.06. Den Fortsetzungantrag habe ich nicht rechtzeitig abgegeben so dass ich jetzt einen neuen Antrag stellen muss. Der Abgabetermin ist am 30.10.06. Ausserdem sind nicht alle Gelder die für die Miete gedacht waren auch an den Vermieter geflossen. Lange Rede, kurzer Sinn: Der Vermieter hat mich verklagt die Wohnung zu räumen und zwar am 31.10.06. Ich hab jetzt nach längerem Suchen endlich eine Wohnung gefunden die ich beziehen könnte. Glücklicherweise ist der neue Vermieter ein bekannter von mir. Hab mir also einen Termin für die Überprüfung der angemessenen Unterkunftskosten geben lassen. Der war heute.
Bevor ich irgendwie dazu kam viel zu erzählen hat mir die nette Sachbearbeiterin gleich gesagt das ich zu meinen Eltern ziehen muss da ich noch unter 25 bin. Meine Mutter empfängt derzeit für noch ca. 2 Monate ALG II bevor sie ALG I bekommt. Hatte was mit dem Kündigungsgrund zu tun. Ausserdem wohnt sie in einer ziemlich kleinen Wohnung. 2 Zimmer sind es jedenfalls nur. Leider weiß ich nicht genau wie viele qm es sind. Zu meinem Vater hab ich seit längerem überhaupt keinen Kontakt mehr.
Die Sache is die... ich würde nur sehr ungerne zu meiner Mutter ziehen. Das Wohnzimmer z.B. ist der durchgang zur Küche. Das wäre doch sehr störend wenn man immer durch das zimmer von jemand anderem latschen müsste. Desweiteren würden meine Möbel wohl auch auf den Müll wandern dürfen. Sofern ich sie rechtzeitig loswerde. Ansonsten wird die Räumung entsprechend teuer.
Mal abgesehen davon würde es auch definitiv ständig Streit zwischen mir und meiner Mutter geben. Bei meinem Vater ist das wohl ähnlich. Der jedoch empfängt schon Rente.
Also... welche Bescheinigungen brauche ich wenn ich umziehen will? Muss es gleich ein Bescheid vom Psychologen sein das es Streit geben würde oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Erwähnenswert wäre vielleicht auch das ich Rechtsschutzversichert bin, falls das relevant ist.

Jetzt hoffe ich nur das es noch keinen Beitrag gibt der so ähnlich ist wie meiner. Hatte über die Suchfunktion zwar schon nachgesehen, aber nichts entsprechendes gefunden.

Für jede Hilfe danke ich schonmal im Vorraus. :)

Die Ägypter
24.10.2006, 13:25
Hallo an alle,
die Vorgeschichte ist recht lang und eigentlich auch nicht unbedingt relevant für den Fall an sich. Kurz und knapp habe ich Anfang des Jahres ALG II beantragt und auch bekommen. Befristet bis 31.07.06. Den Fortsetzungantrag habe ich nicht rechtzeitig abgegeben so dass ich jetzt einen neuen Antrag stellen muss.

Aha... das ist mir neu...




(5) Vier Wochen vor Ablauf des Bewillungsabschnitts werden den Leistungsbeziehern zentral mit einem Beendigungsschreiben (Anlage) folgende Unterlagen übersandt:Hinweise 4 § 37

Antrag auf Fortzahlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
Zusatzblatt 2.1 (Einkommenserklärung/Selbsteinschätzung)
• Zusatzblatt 2.2 (Einkommensbescheinigung)

(6) Geht der Fortzahlungsantrag erst nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts beim zuständigen Träger ein, ist für den Zeitraum zwischen Ablauf des Bewilligungsabschnitts und Eingang des Fortzahlungsantrags zu prüfen, ob Hilfebedürftigkeit durchgehend vorgelegen hat. Ist dies der Fall, sind wegen der Fortwirkung des Erstantrags (siehe Rz 37.3) die Leistungen nahtlos weiter zu bewilligen.
(7) Der Fortzahlungsantrag kann auch bei Unterbrechungen des Leistungsbezugs während des Bewilligungsabschnitts verwendet werden. In diesen Fällen ist der Tag der Antragstellung in dem Fortzahlungsantrag zu vermerken.

Quelle: Seite 7 (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-37-SGB-II-Antragserfordernis.pdf)
Also stellt sich die Frage, lag durchgehende Hilfebedürftigkeit vor... und das scheint ja so zu sein...


Der Abgabetermin ist am 30.10.06. Ausserdem sind nicht alle Gelder die für die Miete gedacht waren auch an den Vermieter geflossen. Lange Rede, kurzer Sinn: Der Vermieter hat mich verklagt die Wohnung zu räumen und zwar am 31.10.06. Ich hab jetzt nach längerem Suchen endlich eine Wohnung gefunden die ich beziehen könnte. Glücklicherweise ist der neue Vermieter ein bekannter von mir. Hab mir also einen Termin für die Überprüfung der angemessenen Unterkunftskosten geben lassen. Der war heute.


Zweckentfremdete Gelder sind natürlich nicht so prickelnd... kannst du das erklären (= nicht hier, sondern der ArGe oder einem Sozialgericht) =?


Bevor ich irgendwie dazu kam viel zu erzählen hat mir die nette Sachbearbeiterin gleich gesagt das ich zu meinen Eltern ziehen muss da ich noch unter 25 bin.

Ich bin mir nicht sicher, ob du zurückverwiesen werden kannst, wenn du bereits am Stichtag eine eigene Wohnung hattest..... - da warte mal noch andere Antworten ab....


Erwähnenswert wäre vielleicht auch das ich Rechtsschutzversichert bin, falls das relevant ist

Ja... du musst deine RSV auch in Anspruch nehmen, sofern die Police das zulässt... Wirst also vermutlich keinen Beratungshilfeschein/PkH erhalten - wobei... wenn es zu einer Klage käme, du diese nicht zwingend erstinstanzlich mit RA einreichen musst - sondern auch zu Protokoll geben kannst bzw. selbst ausformulierst....

The_Xperience
24.10.2006, 17:01
Also riesengroßen Dank schonmal. Diese Info ist für mich über 1200 Euro wert. Vielen vielen Dank! Ich werde mich gleich morgen früh darum kümmern dass die Arge die Info auch aufs Auge gedrückt bekommt und ich somit zu meinem Geld komme.

Edit:
An die restlichen Leute die das hier lesen. Ich hab leider noch keine Anwort auf mein Hauptproblem (was ich tun muss um umziehen zu können). Wäre also sehr dankbar wenn mir da noch jemand helfen könnte.