Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrung ALG I trotz gemeldeter Ortsabwesenheit
Nathalie1986
28.06.2010, 16:28
Hallo! Ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Mir wurde am 17.5. ein Änderungsbescheid zugestellt, indem mir mitgeteilt wurde, dass mir knapp 3 Wochen das Arbeitslosengeld gesperrt werden. Zu den Hintergründen muss ich jetzt mal ein bisschen ausholen: Ich wurde Ende April zur Teilnahme an einer Zeitarbeitsmesse am 04.05. eingeladen. Da ich vom 01.05. – 05.05. einen Besuch bei meiner Mutter plante, schrieb ich ein paar Tage später zurück, dass ich an der Messe am 04.05. nicht teilnehmen könne, da ich an diesem Tag nicht zu Hause sei. Dass ich die Abwesenheit genehmigen lassen muss war mir zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, da ich bisher in keinem Gespräch auf eine entsprechende Regelung hingewiesen wurde (das blöde Heftchen habe ich natürlich nicht gelesen... hätte ich wohl besser getan...) Da ich bis zum 01.05. nichts mehr vom AA hörte bin ich an diesem Tag wie geplant weggefahren. Allerdings gab ich vorher meiner Nachbarin den Briefkastenschlüssel und bat sie, mich anzurufen, wenn wichtige Post dabei ist. Sie rief mich auch am 03.05. an und erzählte mir, dass ein Brief vom Arbeitsamt gekommen sei mit einer Einladung zum Gespräch am 05.05. Mir ist es völlig unverständlich, dass man sich vorher tagelang nicht meldet, aber mich dann am 03.05.010 für ein Gespräch am 05.05. einlädt, obwohl ich schrieb, dass ich am 04.05.nicht zu Hause bin und den Brief somit unter normalen Umständen gar nicht erhalten hätte... Trotzdem rief ich noch am 03.05.2010 von meinem Handy aus bei der Hotline an (was mich ein Haufen Geld gekostet hat...) um mitzuteilen, dass ich vom 01.05. bis zum 05.05. verreist bin und am 05.05.erst im Laufe des späten Nachmittags nach Hause kommen werde und daher (wie bereits vorher schriftlich angekündigt) weder den Termin am 04.05. noch den Termin am 05.05. wahrnehmen kann. Nichtsdestotrotz erhielt ich am 06.05. ein Schreiben, dass ich den Termin am 05.05. ohne Angabe von Gründen versäumt hätte und daher am 12.05. nochmals zu einem persönlichen Gespräch zur Klärung eingeladen werde. Ich habe am 06.05. dann auch noch einmal bei der Hotline angerufen und den Sachverhalt geschildert... Erst bei diesem Gespräch erzählte mir die Dame von der Abwesenheitsregelung. Sie sagte mir auch, dass es zwar damit in Ordnung sei, ich aber trotzdem den Termin am 12.05. wahrnehmen soll, um die Angelegenheit nochmals persönlich vorzutragen. Das tat ich dann auch bei dem Gespräch am 12.05. (sowohl mündlich als auch schriftlich...) Dennoch habe ich am 17.05. schriftlich eine Sperrung der Leistungen für die Zeit vom 01.05.2010 bis zum 18.05.2010 mitgeteilt bekommen... :shock: Zum Einen wurden mir die Leistungen für die Zeit vom 01.05. bis zum 05.05 wegen Nichtbeachtung der Abwesenheitsregelung gesperrt und zum Anderen habe ich zwei Sperrzeiten wegen zweier angeblicher Meldeversäumnisse (wegen den Terminen am 04. und 05.05.) bekommen!!! Ich hab doch extra vorher sowohl schriftlich als auch telefonisch meine Abwesenheit bekannt gegeben und außerdem hängen alle drei "Tatbestände" mit nur einer einzigen Abwesenheit zusammen... :wut: Selbst Anfang des Jahres, als ich zu einem Gespräch eingeladen wurde, das ich wegen einer Familienfeier nicht wahrnehmen konnte, habe ich nur telefonisch abgeklärt, dass ich an diesem Tag nicht da bin und wurde daraufhin lediglich an einem anderen Tag eingeladen. Diese Abwesenheit habe ich mir in diesem Sinne auch nicht vorher genehmigen lassen und selbst da war nicht die Rede von dieser Regelung. Weitere Konsequenzen gab es damals für mich auch nicht.... Und nun das... Ich habe zwei Tage später bereits Widerspruch eingelegt, aber bisher habe ich immer noch nichts gehört... Ist ja nicht gerade ein Pappenstiel wenn dir 3/4 deines Geldes fehlen... aber die lassen sich Zeit... Ich wollte jetzt mal eure Einschätzung hören wie meine Chancen stehen... Sorry für den Roman! :oops:Liebe Grüße, Nathalie
spaceman
28.06.2010, 16:43
Erst mal erleichtern Absätze das lesen. So ein Beitrag ist fast unverständlich. Wenn du willst das man dir hilfst halte doch ein wenig Ordnung.
Grundsätzlich gilt. Du unterschreibst das du deine Rechte und Pflichten kennst und bekommst auch das Heftchen. Also erwartet man das du den Inhalt kennst. In Bundeswehrkreisen würde man sagen "Hiermit belehrt".
Und über die Hotline ist es grundsätzlich schlecht wenn man nicht den genauen Namen hat. Und aus eigner Erfahrung kann ich sachen das die Angaben des Servicecenters leider oft falsch sind.
Hier hättest du ganz klar mit dem SB sprechen müssen.
Und hinweisen hätte man dich auch nicht müssen. Du hast das "Heftchen" erhalten und das reicht. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Und eine eintägige Abwesenheit ist was anderes als eine mehrtägige.
Da der Beitrag so unübersichtlich ist kann ich da nicht mehr rauslesen. Auf den ersten Blick scheint die Sperre gerechtfertigt.
1. Die Abwesenheit wurde nicht gemeldet
daraus folgte
2. Die nicht Wahrnehmung der Termine
@spaceman
Glaubst Du, Vorwürfe helfen der Userin weiter? Sie hat doch erkannt, was sie falsch gemacht hat.
@Nathalie
Hatte denn die Einladung zu dieser Zeitarbeitsmesse eine Rechtsfolgenbelehrung?
Nathalie1986
28.06.2010, 16:55
@ Step: Ja ich meine mich zu erinnern, dass eine Rechtsfolgebelehrung angeheftet war. Kann ich denn dann trotzdem eine Sperrzeit bekommen, obwohl ich schriftlich und telefonisch mitgeteilt habe, dass ich vom 01.05. bis 05.05. nicht da bin?!
Mir ist ja jetzt klar, dass es diese Regelung gibt und ja ich hätte das Heft lesen müssen, dann hätte ich auch die Regelung mit der Genehmigung von Abwesenheiten gekannt. Trotzdem scheint es mir ungerechtfertigt, dass ich die beiden Sperrzeiten wegen der "Meldeversäumnisse" bekommen habe. Gerade weil sie in der Zeit meiner Abwesenheit liegen UND weil ich meine Abwesenheit bekannt gegeben habe. Ich bin nun wirklich jemand der sehr gewissenhaft und pflichtbewusst ist, deswegen habe ich ja auch meinen Briefkastenschlüssel hinterlassen und auch noch mal vom Handy auf der Hotline angerufen sobald ich die Einladung für den 05.05. bekommen habe.
@ Step: Ja ich meine mich zu erinnern, dass eine Rechtsfolgebelehrung angeheftet war. Kann ich denn dann trotzdem eine Sperrzeit bekommen, obwohl ich schriftlich und telefonisch mitgeteilt habe, dass ich vom 01.05. bis 05.05. nicht da bin?!Das Problem ist, daß die alleinige Abwesenheitsmeldung nicht ausreicht. Du hättest warten müssen, ob diese Abwesenheit auch genehmigt wird. Wahrscheinlich hätte man Dir das nicht genehmigt, weil man ja beabsichtigt hat, Dich zu dieser Zeitarbeitsmesse zu schicken. Wenn Du nun trotzdem den Terminen ferngeblieben bist, dann brauchst Du dafür einen wichtigen Grund, und eigenmächtig einen Besuch - wo auch immer - zu planen und diesen Besuch bekannt zu geben, reicht leider als wichtiger Grund nicht aus.
Wenn nun die Einladung zu dieser Zeitarbeitsmesse keine RFB enthielt, dann könntest Du zumindest um eine Woche Sperrzeit rumkommen.
spaceman
28.06.2010, 17:07
@ Step: Ja ich meine mich zu erinnern, dass eine Rechtsfolgebelehrung angeheftet war. Kann ich denn dann trotzdem eine Sperrzeit bekommen, obwohl ich schriftlich und telefonisch mitgeteilt habe, dass ich vom 01.05. bis 05.05. nicht da bin?!
Mir ist ja jetzt klar, dass es diese Regelung gibt und ja ich hätte das Heft lesen müssen, dann hätte ich auch die Regelung mit der Genehmigung von Abwesenheiten gekannt. Trotzdem scheint es mir ungerechtfertigt, dass ich die beiden Sperrzeiten wegen der "Meldeversäumnisse" bekommen habe. Gerade weil sie in der Zeit meiner Abwesenheit liegen UND weil ich meine Abwesenheit bekannt gegeben habe. Ich bin nun wirklich jemand der sehr gewissenhaft und pflichtbewusst ist, deswegen habe ich ja auch meinen Briefkastenschlüssel hinterlassen und auch noch mal vom Handy auf der Hotline angerufen sobald ich die Einladung für den 05.05. bekommen habe.
Man könnte es mit einem Widerspruch probieren bzw. bekommt ja sowieso einen Anhörungsbogen.
Aber sofern man von der Agentur nichts schriftlich vorliegen hatte das die Abwesenheit genehmigt ist sieht es schlecht aus.
Leider werden ja für ALG 1 Empfänger so gut wie keien Abwesenheiten genehmigt. Ich wollte z.B. mit der JF in ein Zeltlager fahren wurde auch nicht genehmigt. Und das stand schon länger fest, harte Sahe:(
Besser wäre gewesen man hätte gesagt habe nie ein Schreiben erhalten
dann hätte den schwarzen Peter das Amt
aber so ne da geht nix
Nathalie1986
28.06.2010, 17:59
Hm also ist es ok dass die mir 3 Wochen aufbrummen? Mit einer wäre ich ja noch einverstanden... Wie gesagt, ich hab das nicht gewusst, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber drei Wochen sind schon echt happig. Theoretisch hätte ich ja auch 2 Wochen nach Hawaii fliegen können und in der Zeit 5 Termine versäumt. Dann wäre ich 6 Wochen gesperrt worden?! Also ich kann das nicht nachvollziehen, dass die schriftliche und telefonische Meldung immer noch nicht ausreichen (es geht mir wie gesagt nicht um die eine Woche wegen der fehlenden Genehmigung sondern um die beiden Sperrzeiten wegen Meldeversäumnis) Und im SB bekommt man ja auch niemanden zu sprechen. Auf meine E-Mails wird dort nicht geantwortet und ich hab nur die Nummer von der Hotline... Ist eh schon ein Ding der Unmöglichkeit, dass ich dafür noch jedes Mal Geld zahlen muss um da anzurufen... Es war ja nun auch nicht so, dass ich die Einladungen einfach ignoriert hätte... Bei meinem Ex war es mal so, dass er einen Termin vergessen hat und da hat er einfach am nächsten Tag angerufen und er wurde lediglich zu einem anderen Termin eingeladen. Sonst gab es auch keine Folgen für ihn... Nur ich hab wieder den schwarzen Peter gezogen...
Soll auch menschliche SB geben
vielleicht kommt ja bei der Anhörung/ Gespräch was anderes raus
Besuch bei Mutter
wie wäre es mit einer Notlüge, die Mutter hatte sich den Fuß verknackst und du wolltest dort bleiben
Nathalie1986
28.06.2010, 18:15
Wenn das ginge mit der Notlüge... davon hab ich aber in meinem Widerspruch nix geschrieben und auch bei dem Gespräch am 12.5. nix gesagt oder in diesenm Bogen geschrieben den ich an dem Tag ausfüllen musste ... ob die das nachträglich noch anerkennen? :confused:
das mit den 12.5 hat ich überlesen
dann geht das mit Notlüge natürlich nicht mehr
spaceman
28.06.2010, 18:22
Mir hat mal ein Jobcoach erzählt man wäre gar nicht versichert wenn man ohne Wissen der Agentur jetz 1 Woche wegfahren würde.
Weiß jemand ob das was dran ist?
@Nathalie
Du stellst uns hier vor komplett vollendete Tatsachen. Du hast all das, was Du uns hier schreibst, der Afa ja auch schon geschildert. Vielleicht hat ja noch jemand anderes eine Idee, aber so wie ich das jetzt sehe, wirst Du Dich mit den 3 Wochen Sperrzeit abfinden müssen.
Du könntest für diese Zeit ggf. ALG II beantragen, aber auch da würde man Dir die Regelleistung kürzen, weil Deine Bedürftigkeit durch eine Sperrzeit hervorgerufen wurde.
Nathalie1986
28.06.2010, 18:37
Das mit dem ALG II interessiert mich. Ich hab mich diesen Monat nämlich nur dadurch finanziell über Wasser halten können indem ich meinen Dispot ausgenutzt habe und zahle dafür natürlich kräftig Sollzinsen. Wie und wo bantragt man ALG II? Geht das noch im Nachhinein?
Das mit den 3 Wochen Sperrzeit ist für mich nicht richtig nachvollziehbar
die beiden Gründe sind eigentlich 1 einziger Grund. eben Abwesenheit unerlaubt.
Meine Ansicht es sollte nur 1 Woche Sperrzeit geben.
Vielleicht schreibt ein ALG I Profi nochwas dazu
Das mit den 3 Wochen Sperrzeit ist für mich nicht richtig nachvollziehbarFür jedes Meldeversäumnis gibt es eine Woche Sperrzeit. Siehe auch §144 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html)
@Nathalie
Rückwirkend ist kein ALG II-Antrag möglich. Du beantragst ALG II, indem Du Dir von deinem zuständigen Jobcenter (ARGE) einen Antrag auf ALG II abholst und den Erhalt auf dem Antragsformular vom Sachbearbeiter bestätigen läßt. Der Antrag gilt dann als gestellt und ausfüllen und abgeben kannst Du ihn dann später.
Nathalie1986
28.06.2010, 18:48
Aber wenn es rückwirkend nicht geht dann ist es ja für mich witzlos :-/
Für jedes Meldeversäumnis gibt es eine Woche Sperrzeit. Siehe auch §144 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html)
Ja aber man kann mich doch nicht drei mal für die gleiche Sache in dem gleichen Zeitraum bestrafen?! Das wäre ja wie wenn ich ohne Urlaubsantrag während eines Beschäftigungsverhältnisses in Urlaub fahre und dann für jeden Tag eine Abmahnung bekäme... :confused:
stummelbeinchen
28.06.2010, 18:55
Hi,
so wie ich das sehe, sind das keine 3 Wochen Sperrzeit. Für das Nichterscheinen der beiden Termine bekommst Du je eine Woche Sperrzeit, für Deine ungenehmigte Ortsabwesenheit wird Dir für den Zeitraum die Verfügbarkeit aberkannt, d.h. an diesen Tagen warst Du nicht ALG1-berechtigt.
Ich fürchte Dein Widerspruch hat kaum Aussichten auf Erfolg, aber vielleicht hast Du Glück und man hat einen Formfehler gemacht.
Generell gilt, dass DU persönlich an jedem Werktag Deinen Briefkasten leeren musst, sonst niemand.
LG
Aber wenn es rückwirkend nicht geht dann ist es ja für mich witzlos :-/Ja sorry, aber in Deinem absatzlosen Ausgangsposting hatte ich überlesen, daß die Sperrzeit ja schon abgelaufen ist.
Ja aber man kann mich doch nicht drei mal für die gleiche Sache in dem gleichen Zeitraum bestrafen?!Das ist auch nicht der Fall. Es sind zwei Vergehen, einmal das Nichterscheinen bei der Zeitarbeitsmesse und einmal das Meldeversäumnis.
Wie Stummelbeinchen schon schrieb, führt die Ortsabwesenheit auch noch zu einer Anspruchsminderung, weil sie nicht genehmigt war und Du nicht arbeitsbereit warst.
Ob eine Ahndung wegen Nichterscheinen bei der Zeitarbeitsmesse berechtigt wäre, kann man Dir hier nicht beantworten, weil Du ja nicht weißt, ob diese Einladung eine Rechtsfolgenbelehrung enthielt.
Nathalie1986
28.06.2010, 19:05
Ich verstehe ja alle Punkte einzeln betrachtet. Aber es steht für mich nur ein Grund dahinter: nämlich eine einzige nicht genehmigte Ortsabwesenheit vom 01.05. bis zum 05.05
Ich verstehe ja alle Punkte einzeln betrachtet. Aber es steht für mich nur ein Grund dahinter: nämlich eine einzige nicht genehmigte Ortsabwesenheit vom 01.05. bis zum 05.05Für Dich vielleicht, nicht aber für das Gesetz. Sowas nennt sich Tateinheit. Du warst ungenehmigt ortsabwesend und hast dabei gleichzeitig zwei Meldetermine versäumt.
Wenn Du beim Autofahren ohne Freisprecheinrichtung telefonierst und gleichzeitig zu schnell fährst, ist das auch nur eine Tat, aber zwei Vergehen.
Verstehst Du, was ich meine ?
Ich finde die Sperre für die versäumten Meldetermine auch etwas überhöht.
Denn sie ist ja nicht einfach so nicht erschienen. Wie ich es verstanden habe, hat sie sich doch quasi davon abgemeldet, also im Vorfeld schon mitgeteilt, dass sie nicht erscheinen kann.
@ela
Ich glaube, wie der/die Betroffene das findet, ist der AfA so ziemlich egal. Die halten sich nur an das Gesetz und da ist das eben so geregelt.
Wäre sie am selben Tag dort noch aufgeschlagen und wäre das Ziel der Meldung erreicht worden, dann hätte die Meldung auch noch als rechtzeitig erfolgt gegolten. Sie war nun halt ehrlich und Ehrlichkeit wird hier in unserem Lande nunmal bestraft.
Jo
Politiker dürfen ja auch nicht ehrlich sein
denn dann müssen sie sofort gehen
Hier ist wohl kaum noch etwas zu machen. Wie wäre es aber für ähnlich gelagerte Fälle mit folgender Lösung:
Ich muss unbedingt für fünf Tage weg, mein Sachbearbeiter will mir aber keine Ortsabwesenheit genehmigen. Mein Vorschlag: Ich melde mich für diese fünf Tage schriftlich aus der Arbeitsvermittlung ab, teile also mit, dass ich der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehe und auch für diese 5 Tage kein Arbeitslosengeld beziehen will.
Umgehe ich damit nicht mögliche Sanktionen, bis auf die 5 Tage natürlich, die aber auch nicht verloren sind, sondern hinten drangehängt werden?
Umgehe ich damit nicht mögliche Sanktionen, bis auf die 5 Tage natürlich, die aber auch nicht verloren sind, sondern hinten drangehängt werden?Nein, denn die Zeitarbeitsmesse wäre eine Eingleiderungsbemühung des Arbeitsamtes, die man durch die Abmeldung umgehen würde. Somit würde der Anspruch der Tage, wo man sich abgemeldet hat, nicht nur ausgesetzt, sondern um 5 Tage gemindert. Man wäre also dreifach gestraft. Zum Einen, daß man in den 5 Tagen kein Geld bekommt, zum Zweiten ist man nicht krankenversichert und zum Dritten werden die 5 Tage vom Anspruch gemindert.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber wenn dadurch eine Eingliederungsbemühung umgangen wird, darf obendrauf auch noch eine Sperre von bis zu 3 Wochen verhängt werden.
Das verstehe ich jetzt nicht! Hier im Forum wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass der Anspruch auf ALG1 vier Jahre bestehen bleibt, wenn er bereits durch Bescheid festgestellt wurde. Man kann also seine Arbeitslosigleit unterbrechen, z.B. indem man sich beim Arbeitsamt aus der Vermittlung abmeldet. So habe ich die Beiträge bisher jedenfalls verstanden. Liege ich da falsch?
Außerdem habe ich aufgrund verschiedener Beiträge bisher geglaubt, dass die Krankenversicherung einen Monat weiterwirkt.
Für mich ist die Frage wichtig, da ich demnächst für vier Wochen ins Ausland reisen will, aber vermutlich maximal drei Wochen Ortsabwesenheit genehmigt bekommen werde.
Ich gebe zu, ich bin jetzt etwas verwirrt!
Der Unterschied liegt darin, dass Du bei einer genehmigten Ortsabwesenheit Dein ALG weiter beziehst und auch weiter krankenversichert bist.
Wenn Du Dich im Ausland aufhalten willst, dann kannst Du nicht gleichzeitig hier arbeitslos sein, weil Du dann hier nicht verfügbar bist.
Du kannst Dich selbstverständlich abmelden, musst dann aber Deinen Unterhalt selbst bestreiten und WICHTIG auch Deine Krankenversicherung selbst übernehmen.
Gruß, T.:)
Das verstehe ich jetzt nicht! Hier im Forum wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass der Anspruch auf ALG1 vier Jahre bestehen bleibt, wenn er bereits durch Bescheid festgestellt wurde.Das ist ja auch völlig korrekt.
Man kann also seine Arbeitslosigleit unterbrechen, z.B. indem man sich beim Arbeitsamt aus der Vermittlung abmeldet.Ja, kann man. Nur wenn dich das Arbeitsamt gerade in der Zeit eine Maßnahme stecken will oder wie hier zu einer Zeitarbeitsmesse läd, dann würdest Du mit der Abmeldung diese Eingliederungsbemühung umgehen. Dann bräuchtest Du dafür einen wichtigen Grund. Ob ein Auslandsaufenthalt ein wichtiger Grund ist, würde das Arbeitsamt selbst entscheiden. Am besten schaust Du Dir man den §128 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__128.html) dazu an.
Außerdem habe ich aufgrund verschiedener Beiträge bisher geglaubt, dass die Krankenversicherung einen Monat weiterwirkt. Ja, aber nur wenn Du aus einem Arbeitsverhältnis heraus arbeitslos wirst. M.W. nicht, wenn Du Dich aus der Arbeitslosigkeit abmeldest.
Für mich ist die Frage wichtig, da ich demnächst für vier Wochen ins Ausland reisen will, aber vermutlich maximal drei Wochen Ortsabwesenheit genehmigt bekommen werde. Dann lasse Dir die Ortsabwesenheit genehmigen und melde Dich eine Woche ganz ab. Wegen der einen Woche würde es wahrscheinlich auch kein Problem mit der KV geben, wenn Du Dich danach wieder anmeldest.
Nathalie1986
29.06.2010, 15:52
Ich dachte man darf eh nur 21 Tage inkl. We ortabwesend sein???
Ich dachte man darf eh nur 21 Tage inkl. We ortabwesend sein???
Hi
eigentlich ist es doch egal wieviele Tage das genau dann sind, wichtiger ist das man diese genehmigt vom Amt bekommt ! Und es ist halt mal noch ein Unterschied zwischen "nur melden" und "genehmigt bekommen".
Ich dachte man darf eh nur 21 Tage inkl. We ortabwesend sein???Das sind genau 3 Wochen. Das muß aber genehmigt worden sein und in der Zeit bekommst Du auch weiter Leistungen.
Abmelden ohne den Bezug von Leistungen kannst Du Dich länger. Dein Restanspruch verjährt erst 4 Jahre nachdem er entstanden ist.
Danke für die Auskünfte! Das mit der krankenkasse werde ich versuchen zu klären und dann hier im Forum berichten.
Gruß
der Baldarbeitslose
spaceman
29.06.2010, 18:41
1 Monat ist man normalerweise noch nachversichert. Wenn man sich in so einem Fall selbst versichert beläuft sich das auf ca 143 Euro pro Monat.
(zumindest bei meiner AOK da ich dort wegen der Sache mal nachgefragt habe)
Ist natürlich von KK zu KK anders,
1 Monat ist man normalerweise noch nachversichert.Das gilt nur aus einem Arbeitsverhältnis heraus.
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