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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG2 Antrag abgelehnt was tun?


Gorgoroth
24.10.2006, 13:32
Hallo zusammen,

und zwar ist heute meine ALG2 Antrag abgelehnt worden. Ich wohne im Haushalt meines Vaters und bin über 25.
Die Arge hat mir das Einkommen meines Vaters angerechnet, obwohl ich denen schriftilich mitgeteilt habe das ich keine Unterstüzung erhalte.
Was soll ich tun, macht es sinn einspruch zu erheben?

viele Grüße

Die Ägypter
24.10.2006, 13:39
Was genau steht in deinem Bescheid?

Inwieweit wird Unterhalt durch den Vater angenommen - wurden eurerseits irgendwelche Einkommensnachweise etc. zu irgendeiner Zeit vorgelegt - oder habt ihr diesbezüglich irgendwelche Angaben gemacht?

Gorgoroth
24.10.2006, 13:52
Ja die Arge hat die letzten 3 gehaltsabrechung von meinem Vater verlangt.
In dem Bescheid steht das vermutet wird das ich von verwanten oder verschwägerten im haushalt lebenden leistungen bekomme.
Und nach Anrechung auf ihren Bedarf errechnet sich ein übersteigendes Einkommen.....ich hab jedoch gar kein Einkommen, nur mein Vater.

Die Ägypter
24.10.2006, 14:05
Ja die Arge hat die letzten 3 gehaltsabrechung von meinem Vater verlangt.

Von dir (als Antragsteller) oder haben sie sich an deinen Vater gewandt... und... warum seid ihr dieser Aufforderung nachgekommen?


In dem Bescheid steht das vermutet wird das ich von verwanten oder verschwägerten im haushalt lebenden leistungen bekomme.


Ja... und sie können viel vermuten, wenn der Tag lang ist = dein Vater muss Unterhaltszahlung explizit ablehnen und dies schriftlich erklären - du wiederum musst erklären, dass du keinen Unterhalt erhältst...

Hast du eine abgeschlossene Ausbildung?

Und nach Anrechung auf ihren Bedarf errechnet sich ein übersteigendes Einkommen.....ich hab jedoch gar kein Einkommen, nur mein Vater.

Wie genau sieht die Berechnung aus? Denn selbst wenn Unterhalt hier "vermutet" wird und nach BGB grundsätzlich möglich ist, so ist es aber auch so, dass dein Vater nicht mehr verstärkt unterhaltspflichtig ist, wenn du eine abgeschlossene Ausbildung hast, d. h. es steht ihm ein recht hoher Selbstbehalt zu, der sich keineswegs an den Kriterien einer BG orientieren darf...

An deiner Stelle würde ich Widerspruch einlegen und eben die Unterhaltsvermutung - wie beschrieben - widerlegen - mach das per Einschreiben/Rückschein - oder gib diesen Widerspruch persönlich ab gegen Empfangsvermerk auf identischen Kopien.

Und dann - du bist über 25.... stell einen Antrag auf Anerkennung der Notwendigkeit eines Umzuges... = du musst nicht mehr bei deinem Vater leben...

Plan B) sie vermuten Unterhalt - sie vermuten "Leistungsfähigkeit" bei deinem Vater - ok, dann sollen sie an dich leisten und den vermeintlichen Anspruch auf sich überleiten und dann deinen Vater auffordern Unterhalt an sie abzuführen... ich denke, dann hat sich das Thema auch ganz schnell erledigt....

Fakt ist - du bist hilfebedürftig und erhältst keine Zuwendungen von deinem Vater und ihn etwa auf Unterhalt verklagen zu müssen, würde den Familienfrieden nachhaltig zerstören - dann müsstest du ohnehin ausziehen und würdest Mehrkosten verursachen = Punkt....

Wenn du kannst - wende dich an eine örtliche Beratungsstelle (Google-Suche) bzw. geh zu deinem Amtsgericht und lass dir einen Beratungshilfeschein ausstellen und damit gehst du zu einem RA für Sozialrecht der ggf. noch max. 10 Euro Gebühr zusätzlich von dir fordert... manchmal wirken Schreiben von Rechtsanwälten wahre Wunder!

Gorgoroth
24.10.2006, 14:23
Erst mal vielen Dank für deine Hilfe!!!!

Abgeschlossene Ausbildung habe ich leider keine.

Soll ich jetzt erst mal den Widerspruch einlegen mit einer bestätigung von meinem Vater das er mich nicht unterstützt, oder gleich den Beratungsschein für einen Anwalt anfordern?

Die Ägypter
24.10.2006, 16:39
Abgeschlossene Ausbildung habe ich leider keine.

ok.... stellt sich die Frage nach dem Warum, damit dein Vater mindestens den verstärkten Unterhaltsanspruch von dir vermeiden kann... das solltest du doch besser mit einem RA für Sozialrecht erörtern... gut wäre es, wenn der auch fit in Familien/Unterhaltsrecht wäre....


Soll ich jetzt erst mal den Widerspruch einlegen mit einer bestätigung von meinem Vater das er mich nicht unterstützt, oder gleich den Beratungsschein für einen Anwalt anfordern?


Parallel... beides nebeneinander... Widerspruch zunächst ohne Begründung, also fristwahrend (Begründung kann der Anwalt nachschieben) Frist für Widerspruch... 4 Wochen nach Bescheideingang!