smarti
06.09.2005, 13:52
Ich bräuchte dringend ein paar Tips!
Erstmal die Story. Bis 30.06.2005 habe ich bei der DAA eine Umschulung zum Bürokaufmann gemacht und mit sehr guten Ergebnissen abgeschlossen. Zwei Wochen vor Ende der Umschulung war ich bei meinem Arbeitsberater, der hat mir erkärt, die notwendigen Anträge seien alle gestellt, ließ mich die auch unterschreiben, und sagte ich bekäme ja auch noch ne Weile ALG 1. Genau konnte er mir nicht sagen wie lange, deswegen hab ich das dann telefonisch in Erfahrung bringen wollen. Nach mehreren erfolglosen Telefonaten und (nur) versprochenen Rückrufen kam dann am 13.07.2005 ein Brief, wonach ich 180 Tage Restanspruch auf ALG1 hätte.
Nur Geld kam Ende Juli keines, und nach wiederum mehreren erfolglosen Telefonaten und nicht erfolgten Rückrufen, erfuhr ich dann, das gar kein Antrag auf ALG1 gestellt sei. Das holte ich dann (sicherheitshalber diesmal selber) nach. Am 30.08.2005 kam dann der Hammer: Statt der mitgeteilten 180 Tage errechnete man in Nürnberg 30 Tage Anspruch (also ALG1 rückwirkend für den Juli). Das Geld ist zumindest mittlerweile auf meinem Konto, hat aber noch nicht einmal gereicht, um wieder ins Haben zu gelangen.
Jetzt habe ich hier nen Antrag auf ALG2 - aber bis zu dessen Bearbeitung kann ich ja nicht von Luft und Liebe leben? Ich hab keinen müden Euro Cent mehr!
Gibt es da so ne Art Soforthilfe, oder soll ich mir ne gemütliche Bahnhofsmission aussuchen?
Ich lebe in einer Wohngemeinschaft mit meiner Lebensgefährtin, die Einen 400 Euro Job hat, Unterhaltsgeld von Ihrem Mann und Kindergeld bekommt. Wir haben getrennte Konten, jeder einen PKW, stehen beide im Mietvertrag. Sie ist noch nicht von ihrem Mann geschieden, und hat 2 Kinder, hat aber Miteigentum an der von ihrem Mann bewohnten Eigentumswohnung. Allerdings soll diese mal den Kindern gehören, auszahlen lassen will sie sich nicht. Wie kann ich verhindern, dass sie unterhaltspflichtig für mich wird, und evtl. gezwungen würde, den Verkauf der Wohnung zu fordern. Wie belege ich eine "NICHT-Bedarfsgemeinschaft" in dem Antrag auf ALG 2?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Erstmal die Story. Bis 30.06.2005 habe ich bei der DAA eine Umschulung zum Bürokaufmann gemacht und mit sehr guten Ergebnissen abgeschlossen. Zwei Wochen vor Ende der Umschulung war ich bei meinem Arbeitsberater, der hat mir erkärt, die notwendigen Anträge seien alle gestellt, ließ mich die auch unterschreiben, und sagte ich bekäme ja auch noch ne Weile ALG 1. Genau konnte er mir nicht sagen wie lange, deswegen hab ich das dann telefonisch in Erfahrung bringen wollen. Nach mehreren erfolglosen Telefonaten und (nur) versprochenen Rückrufen kam dann am 13.07.2005 ein Brief, wonach ich 180 Tage Restanspruch auf ALG1 hätte.
Nur Geld kam Ende Juli keines, und nach wiederum mehreren erfolglosen Telefonaten und nicht erfolgten Rückrufen, erfuhr ich dann, das gar kein Antrag auf ALG1 gestellt sei. Das holte ich dann (sicherheitshalber diesmal selber) nach. Am 30.08.2005 kam dann der Hammer: Statt der mitgeteilten 180 Tage errechnete man in Nürnberg 30 Tage Anspruch (also ALG1 rückwirkend für den Juli). Das Geld ist zumindest mittlerweile auf meinem Konto, hat aber noch nicht einmal gereicht, um wieder ins Haben zu gelangen.
Jetzt habe ich hier nen Antrag auf ALG2 - aber bis zu dessen Bearbeitung kann ich ja nicht von Luft und Liebe leben? Ich hab keinen müden Euro Cent mehr!
Gibt es da so ne Art Soforthilfe, oder soll ich mir ne gemütliche Bahnhofsmission aussuchen?
Ich lebe in einer Wohngemeinschaft mit meiner Lebensgefährtin, die Einen 400 Euro Job hat, Unterhaltsgeld von Ihrem Mann und Kindergeld bekommt. Wir haben getrennte Konten, jeder einen PKW, stehen beide im Mietvertrag. Sie ist noch nicht von ihrem Mann geschieden, und hat 2 Kinder, hat aber Miteigentum an der von ihrem Mann bewohnten Eigentumswohnung. Allerdings soll diese mal den Kindern gehören, auszahlen lassen will sie sich nicht. Wie kann ich verhindern, dass sie unterhaltspflichtig für mich wird, und evtl. gezwungen würde, den Verkauf der Wohnung zu fordern. Wie belege ich eine "NICHT-Bedarfsgemeinschaft" in dem Antrag auf ALG 2?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.