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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verhaltensbedingte Kündigung - Sperrzeiten gerechtfertigt?


The_Xperience
24.10.2006, 16:47
Hallo,
ich hab noch einmal eine Frage an euch wegen dem Fall bei meiner Mutter.
Sie hat in einem Supermarkt als Kassiererin gearbeitet. Dort wurden ab einem gewissen Zeitpunkt immer wieder Testkäufe durchgeführt in denen geprüft werden sollte ob die Angestellten immer darauf achten ob Dinge geklaut werden. Die Testkäufer haben immer 3 Teile versteckt und versucht sie zu klauen. Wie ihr euch vorstellen könnt waren das Profis die wissen wie man das richtig anstellt ohne erwischt zu werden. Wurde auch nur ein einziges Teil von dem entsprechenden Angestellten nicht entdeckt führte das unweigerlich sofort zu einer Abmahnung. Auf diese Art und Weise kam meine Mutter zu 3 Abmahnungen.
Aufgrung einer Kassendifferrenz wurde ihr dann endgültig fristgerecht gekündigt.
Es lag also in keinem Fall irgend eine Art von Absicht vor. Die Arbeitsagentur wirft ihr trotzdem vor das die Kündigung ja verhaltensbedingt war und hat ihr deshalb eine Sperre von 12 Wochen verpasst.
Ist diese Sache wirklich gerechtfertigt?
Ich würde es verstehen wenn sie ihrer Arbeit nicht nachgekommen wäre, oder unpünktlichkeit der Grund für die Kündigung gegewesen wäre... aber hier handelt es sich ja simpel gesagt und normale menschliche Fehler.
Kann man gegen diese Sperrfrist etwas unternehmen?

Ich würde mich freuen wenn jemand hierrauf eine Antwort kennt. Vielen dank schonmal im Vorraus.

Seebarsch
24.10.2006, 16:58
Hm,
wenn die Kündigung allein auf der einmaligen Kassendifferenz basiert, kann mann hier sicherlich nicht davon ausgehen, dass ein grob vertragswidriges Verhalten Deiner Mutter vorlag, was die Voraussetzung für den Eintritt einer Sperrzeit nach § 144 SGB Absatz 1 Nr. 1 SGB III ist.
Wenn sich die Kündigung allerdings auf die 3 malige Abmahnung bezieht, sieht es da anders aus.
Wie wurde die Sperrzeit denn begründet ?
War der Bescheid allgemein gehalten oder wurde auf die Gründe detailliert eingegangen ?
Zudem würde ich hier zumindest, wenn die Klagefrist noch nicht vorbei ist, auch arbeitsrechtliche Schritte prüfen.
Sicherlich kann es nicht schaden, gegen den Bescheid einen Widerspruch einzulegen.
Begründen würde ich es damit, dass die Kassendifferenz einmalig war, bei Kassiererinnen auch zum Arbeitnehmersrisiko zählt und somit nicht grob fahrlässig war.