soziales
06.09.2005, 15:50
Offener Brief an Herr Clement
Sachbearbeiter:Das SGB XII Schreibt.. in den § 6 vor,das bei der Durchführung des Gesetzes
Personen beschäftigt werden die sich hier für nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine entsprechende Ausbildung erhalten haben. Oder besondere Erfahrung im Sozialwesen besitzen. Um die o.a. Bedingungen zu erfüllen gibt es eine Arbeitsplatzbeschreibung.
in der Arbeitsplatzbeschreibung der ARGE steht das die Sachbearbeiter folgende
Tätigkeiten können sollen.
Gespräche und selbstständige Verhandlungen mit den H.s führen.
Gemeinsames erarbeiten eines Behandlungsplans, im Bedarfsfall Art form und maß der erforderlichen Hilfen erkennen.
Diese so schön klingende Beschreibung passt gut zum rahmen den das SGB XII vorschreibt.
doch zur Wirklichkeit passt es nicht.ich fordere daher die verantwortlichen auf zu prüfen ob
die Sachbearbeiter die Bedingungen des § 6 erfüllen.
(1) Bei der Durchführung der Aufgaben dieses Buches werden Personen beschäftigt, die sich hierfür nach ihrer Persönlichkeit eignen und in der Regel entweder eine ihren Aufgaben entsprechende Ausbildung erhalten haben oder über vergleichbare Erfahrungen verfügen :wut:
(2) Die Träger der Sozialhilfe gewährleisten für die Erfüllung ihrer Aufgaben eine angemessene fachliche Fortbildung ihrer Fachkräfte. Diese umfasst auch die Durchführung von Dienstleistungen, insbesondere von Beratung und Unterstützung.
Aus eigener Erfahrung und durch Gespräche mit betroffenen muss ich Feststelen das ihre Mitarbeiter nicht die vom Gesetz verlangten Anforderungen besitzen.
man muss hier mal deutlich sagen,hinter den Schreibtischen der Arge sitzen wie zu Zeiten
der Sozialhilfe fast immer nur reine Büro und Verwaltungskräfte,solche Leute haben keinen sicheren Boden unter den Füssen also keine ausreichendes sozialpsychologisches Fachwissen,und reagieren auf Grund ihrer Unsicherheit oft falsch auf die H.s
ich bitte sie daher noch mal dafür sorge zu tragen das ihre Mitarbeiter die entsprechende Ausbildung erhalten.
Sachbearbeiter:Das SGB XII Schreibt.. in den § 6 vor,das bei der Durchführung des Gesetzes
Personen beschäftigt werden die sich hier für nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine entsprechende Ausbildung erhalten haben. Oder besondere Erfahrung im Sozialwesen besitzen. Um die o.a. Bedingungen zu erfüllen gibt es eine Arbeitsplatzbeschreibung.
in der Arbeitsplatzbeschreibung der ARGE steht das die Sachbearbeiter folgende
Tätigkeiten können sollen.
Gespräche und selbstständige Verhandlungen mit den H.s führen.
Gemeinsames erarbeiten eines Behandlungsplans, im Bedarfsfall Art form und maß der erforderlichen Hilfen erkennen.
Diese so schön klingende Beschreibung passt gut zum rahmen den das SGB XII vorschreibt.
doch zur Wirklichkeit passt es nicht.ich fordere daher die verantwortlichen auf zu prüfen ob
die Sachbearbeiter die Bedingungen des § 6 erfüllen.
(1) Bei der Durchführung der Aufgaben dieses Buches werden Personen beschäftigt, die sich hierfür nach ihrer Persönlichkeit eignen und in der Regel entweder eine ihren Aufgaben entsprechende Ausbildung erhalten haben oder über vergleichbare Erfahrungen verfügen :wut:
(2) Die Träger der Sozialhilfe gewährleisten für die Erfüllung ihrer Aufgaben eine angemessene fachliche Fortbildung ihrer Fachkräfte. Diese umfasst auch die Durchführung von Dienstleistungen, insbesondere von Beratung und Unterstützung.
Aus eigener Erfahrung und durch Gespräche mit betroffenen muss ich Feststelen das ihre Mitarbeiter nicht die vom Gesetz verlangten Anforderungen besitzen.
man muss hier mal deutlich sagen,hinter den Schreibtischen der Arge sitzen wie zu Zeiten
der Sozialhilfe fast immer nur reine Büro und Verwaltungskräfte,solche Leute haben keinen sicheren Boden unter den Füssen also keine ausreichendes sozialpsychologisches Fachwissen,und reagieren auf Grund ihrer Unsicherheit oft falsch auf die H.s
ich bitte sie daher noch mal dafür sorge zu tragen das ihre Mitarbeiter die entsprechende Ausbildung erhalten.