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soziales
06.09.2005, 15:50
Offener Brief an Herr Clement
Sachbearbeiter:Das SGB XII Schreibt.. in den § 6 vor,das bei der Durchführung des Gesetzes
Personen beschäftigt werden die sich hier für nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine entsprechende Ausbildung erhalten haben. Oder besondere Erfahrung im Sozialwesen besitzen. Um die o.a. Bedingungen zu erfüllen gibt es eine Arbeitsplatzbeschreibung.
in der Arbeitsplatzbeschreibung der ARGE steht das die Sachbearbeiter folgende
Tätigkeiten können sollen.
Gespräche und selbstständige Verhandlungen mit den H.s führen.
Gemeinsames erarbeiten eines Behandlungsplans, im Bedarfsfall Art form und maß der erforderlichen Hilfen erkennen.
Diese so schön klingende Beschreibung passt gut zum rahmen den das SGB XII vorschreibt.
doch zur Wirklichkeit passt es nicht.ich fordere daher die verantwortlichen auf zu prüfen ob
die Sachbearbeiter die Bedingungen des § 6 erfüllen.
(1) Bei der Durchführung der Aufgaben dieses Buches werden Personen beschäftigt, die sich hierfür nach ihrer Persönlichkeit eignen und in der Regel entweder eine ihren Aufgaben entsprechende Ausbildung erhalten haben oder über vergleichbare Erfahrungen verfügen :wut:
(2) Die Träger der Sozialhilfe gewährleisten für die Erfüllung ihrer Aufgaben eine angemessene fachliche Fortbildung ihrer Fachkräfte. Diese umfasst auch die Durchführung von Dienstleistungen, insbesondere von Beratung und Unterstützung.
Aus eigener Erfahrung und durch Gespräche mit betroffenen muss ich Feststelen das ihre Mitarbeiter nicht die vom Gesetz verlangten Anforderungen besitzen.
man muss hier mal deutlich sagen,hinter den Schreibtischen der Arge sitzen wie zu Zeiten
der Sozialhilfe fast immer nur reine Büro und Verwaltungskräfte,solche Leute haben keinen sicheren Boden unter den Füssen also keine ausreichendes sozialpsychologisches Fachwissen,und reagieren auf Grund ihrer Unsicherheit oft falsch auf die H.s
ich bitte sie daher noch mal dafür sorge zu tragen das ihre Mitarbeiter die entsprechende Ausbildung erhalten.

StephanK
06.09.2005, 16:12
Ich kann Deinen Ärger ja vollauf verstehen, nur ist Minister Clement nicht die richtige Adresse dafür.
Das Personal der ARGEn setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
Der eine Teil sind Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Der oberste Personalverantwortliche für diese Leute ist der Chef der Bundesagentur, Herr Weise. Die Bundesagentur ist aber keine Bundesbehörde wie jede andere, sondern in vielen Dingen - dazu gehört auch ihre Personalpolitik - eigenständig. Minister Clement dürfte ihr da gar nicht hereinreden.
Richtige Adresse wäre insoweit also Herr Weise.

Der andere Teil sind Mitarbeiter der Kommune oder des Landkreises. Deren oberster Personalverantwortlicher ist der jeweilige (Ober-)Bürgermeister oder Landrat. Diesen hat Minister Clement erst recht nix zu sagen.

Vielleicht wäre die beste Adresse für Deine Beschwerde der Ombudsrat (www.ombudsrat.de).

soziales
06.09.2005, 19:16
Danke für die Anregung habe meinen Vorwurf an den Ombudsrat weiter gegeben.
Hans