Laguna2
02.07.2010, 17:51
Wer kann mir helfen?
Bin arbeitslos bekomme aber wegen einer Abfindung keine Leistung vom Arbeitsamt.
Jetzt habe ich die Genehmigung von meinem Rentenversicherungsträger über eine 6 wöchige Kur erhalten.
Den Antrag habe ich bereits vor einem Jahr gestellt.
Habe ich Anspruch auf Übergangsgeld und muß ich die Zuzahlung zur Kur leisten?
Danke für eure Antworten
Bin arbeitslos bekomme aber wegen einer Abfindung keine Leistung vom Arbeitsamt.
Jetzt habe ich die Genehmigung von meinem Rentenversicherungsträger über eine 6 wöchige Kur erhalten.
Den Antrag habe ich bereits vor einem Jahr gestellt.
Habe ich Anspruch auf Übergangsgeld und muß ich die Zuzahlung zur Kur leisten?
Danke für eure Antworten