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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen über Kosten der Unterkunft


Arni
06.09.2005, 17:26
Hallo

Ich bin 25 Jahre alt und Wohne noch bei meiner Mutter,da sie zu 70% Schwerbehindert ist,wird der Mietvertrag demnächst auf mich umgeschrieben.Muss ich die Mietbescheinigung meinem Vermieter vorlegen?.Denn auf der zweiten Seite stehen Fragen die nur der Vermieter wissen kann,zb. Umlagen für Wasser,Kanalgebühren,Straßenreinigung,Müllabfuhr usw.Oder kann ich diese Seite leer lassen?.Die erste Seite konnte ich ja ohne Probleme selbst ausfüllen.Ich bin etwas verwirrt über die Fragen auf der Rückseite.Zumal am Ende eine Unterschrift vom Vermieter verlangt wird?!.

Desweiteren habe ich gehört das ich nicht verpflichtet bin meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate! vorzulegen.Da würde ich gern wissen ob das stimmt.Es steht nämlich so auf dem Zettel drauf wo die sonstigen Sachen erläutert sind,die man mitbringen muss(Ausweis,Chipkarte etc).

Vielen Dank erstmal für die Hilfe.

StephanK
07.09.2005, 22:09
:welcome: Arni,
andersrum wird ein Schuh draus: Du musst dem Vermieter keine Alg II-Formulare zeigen, denn das geht den nix an.
Aber der Vermieter ist (ganz unabhängig von Deiner Alg II-Sache - einfach, weil er Vermieter ist) verpflichtet, die Nebenkosten so aufzuschlüsseln, dass diese einzelnen Beträge erkennbar werden. Wenn er das bisher nicht macht, hast Du natürlich aktuell mit dem Alg II-Antrag ein Problem und musst ihn auffordern, eine gesonderte Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Ich weiss nicht, ob der Bautzner Alg II-Träger sich noch mal ein Extra-Formular gestrickt hat, aber eine Unterschrift vom Vermieter kann er nicht verlangen. Du musst nur dem Alg II-Träger nachweisen können, in welcher Höhe Du Miete und Nebenkosten bezahlst. Das geht einfach durch den Mietvertrag (ggf. mit zusätzlichen Unterlagen, wenn Miete und/oder Nebenkosten sich seit Beginn des Mietverhältnisses erhöht haben) und Zahlungsbelegen.
Kontoauszüge: Schau Dir bitte die aktuelle Gerichtsentscheidung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=25070) zu diesem Thema an! --> Du musst nicht!

Arni
11.09.2005, 14:31
Vielen Dank für deine Antwort,ich habe die Mietbescheinigung meinem Vermieter gegeben,bis auf die Rückseite,hat er ja nichts mehr auszufüllen.Ich denke das wird schon klar gehen.Ich habe mir die Entscheidung wegen der Kontosauszüge angeschaut und weiss jetzt auch was ich der Sachbearbeiterin sagen kann wenn sie auf die Kontoauszüge besteht :D

Ich nehme die von den letzten 4 Wochen,da steht nicht viel mehr drauf als auf den anderen.

Vielen Dank nochmal.