Forumadmin
24.10.2006, 18:03
Bürger dürfen die Gesetze nach einer Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts durchaus wörtlich nehmen.
Mit dieser Begründung verurteilte das Darmstädter Gericht die Bundesagentur für Arbeit,
einem Arbeitslosen die volle Unterstützung zu zahlen.
Die Agentur hatte dem Mann die Bezüge um 1500 Euro gekürzt, weil er sich erst nach dem Ende eines von vornherein befristeten Jobs arbeitslos gemeldet hatte.
(Az.: L 7 AL 100/05 ER)
Nach Auffassung der Agentur hätte der Mann dies spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses tun müssen.
Im Gesetz steht laut Sozialgericht aber, dass eine Meldung frühestens drei Monate vor dem Ende erfolgen muss.
Von dem Mann könne nicht verlangt werden, diese Bestimmung genau gegenteilig auszulegen,
fanden die Richter in ihrem bereits rechtskräftigen Urteil.
Er habe sich am konkreten Wortlaut orientiert und daher fristgemäß arbeitslos gemeldet.
Das Geld stehe ihm zu. Derzeit werde zwar über eine Änderung der Vorschrift in dem Sinne nachgedacht,
wie sie die Agentur bereits angewendet habe.
Geltendes Recht sei dies aber noch nicht.
(dpa)
Mit dieser Begründung verurteilte das Darmstädter Gericht die Bundesagentur für Arbeit,
einem Arbeitslosen die volle Unterstützung zu zahlen.
Die Agentur hatte dem Mann die Bezüge um 1500 Euro gekürzt, weil er sich erst nach dem Ende eines von vornherein befristeten Jobs arbeitslos gemeldet hatte.
(Az.: L 7 AL 100/05 ER)
Nach Auffassung der Agentur hätte der Mann dies spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses tun müssen.
Im Gesetz steht laut Sozialgericht aber, dass eine Meldung frühestens drei Monate vor dem Ende erfolgen muss.
Von dem Mann könne nicht verlangt werden, diese Bestimmung genau gegenteilig auszulegen,
fanden die Richter in ihrem bereits rechtskräftigen Urteil.
Er habe sich am konkreten Wortlaut orientiert und daher fristgemäß arbeitslos gemeldet.
Das Geld stehe ihm zu. Derzeit werde zwar über eine Änderung der Vorschrift in dem Sinne nachgedacht,
wie sie die Agentur bereits angewendet habe.
Geltendes Recht sei dies aber noch nicht.
(dpa)