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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit durch BA nicht immer gerechtfertigt


Forumadmin
24.10.2006, 18:07
Die Bundesgentur für Arbeit (http://www.arbeitsagentur.de)(BA) kann nicht in jedem Falle eine Sperrfrist verhängen,
wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gekündigt und anschließend eine befristete Tätigkeit angenommen wird.

Diese Entscheidung traf das Landessozialgericht Hessen in Darmstadt.

Das Gesetz mute einem Arbeitslosen die Aufnahme eines befristeten Arbeitsverhältnisses zu.
Daher könne die BA einen freiwillig in ein befristetes Arbeitsverhältnis gewechselten Beschäftigten nicht mit einer Sperrzeit bestrafen.

Das Landessozialgericht bestätigte damit ein vom Sozialgericht Frankfurt gefälltes Urteil (L 7/10 AL 184/04) und gab der Klage statt.

Eine zuvor arbeitslose Buchhalterin hatte ihren Job als Bürohilfe gekündigt und danach eine befristete Stelle als Buchhalterin für mehr als das doppelte Gehalt angenommen.
Nach dem Ende dieser Beschäftigung hatte die Agentur den Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt.
(dpa)