PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosigkeit entbindet nicht von Unterhaltspflichten


Forumadmin
24.10.2006, 18:32
Arbeitslosigkeit entbindet nicht ohne weiteres von Unterhaltspflichten.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

Vielmehr muss der Betroffene nach dem Richterspruch einen Teil des Arbeitslosengeldes für Unterhaltszahlungen zur Verfügung stellen,
wenn er sich nicht oder nicht intensiv genug um eine neue Arbeitsstelle bemüht hat.
Dabei müsse er sich notfalls auch auf Stellen bewerben, für die er überqualifiziert sei,
so die Richter (Aktenzeichen: 13 UF 337/05).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Unterhaltsklage einer geschiedenen Ehefrau statt.

Der Ex-Ehemann hatte Unterhaltszahlungen unter anderem mit der Begründung verweigert,
er sei arbeitslos und daher nicht leistungsfähig.
Das OLG ließ im Gegensatz zum Familiengericht in Koblenz,
das die Klage zuvor abgewiesen hatte, diese "Entschuldigung" nicht gelten.

Die Richter hielten dem Ex-Mann vor, er müsse sich ein so genanntes fiktives Einkommen anrechnen lassen.
Er habe sich zwar auf insgesamt 72 Stellen erfolglos beworben,
gleichwohl jedoch nicht ausreichend um Arbeit bemüht.
Insbesondere bemängelten die Richter, dass er sich nur auf Stellen beworben habe, die seiner beruflichen Qualifikation entsprachen.
Als er die Aussichtslosigkeit dieser Bewerbungen bemerkte,
hätte er sich auf Stellen mit geringeren Anforderungen bewerben müssen, so das OLG.
(dpa)