Forumadmin
24.10.2006, 19:20
Urlaubsgeld beim Zusatzurlaub
Leitsätze:
1. Der Anspruch auf Urlaubsgeld für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte besteht nur, wenn dies vereinbart ist.
2. Nimmt eine tarifliche Regelung für die Urlaubsdauer auf das Schwerbehindertengesetz Bezug
und sieht sie ein zusätzliches Urlaubsgeld vor, das neben dem Urlaubsentgelt zu zahlen ist,
kann der Schwerbehinderte auch für den ihm zustehenden Zusatzurlaub Urlaubsgeld verlangen.
3. Ist der Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld im Tarifvertrag auf die tariflich festgelegte Urlaubsdauer begrenzt,
scheidet ein Anspruch auf Urlaubsgeld für den Zusatzurlaub aus.
BAG, Urteil vom 30.07.1986
- 8 AZR 241/83
br 1986, S.56
Leitsätze:
1. Der Anspruch auf Urlaubsgeld für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte besteht nur, wenn dies vereinbart ist.
2. Nimmt eine tarifliche Regelung für die Urlaubsdauer auf das Schwerbehindertengesetz Bezug
und sieht sie ein zusätzliches Urlaubsgeld vor, das neben dem Urlaubsentgelt zu zahlen ist,
kann der Schwerbehinderte auch für den ihm zustehenden Zusatzurlaub Urlaubsgeld verlangen.
3. Ist der Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld im Tarifvertrag auf die tariflich festgelegte Urlaubsdauer begrenzt,
scheidet ein Anspruch auf Urlaubsgeld für den Zusatzurlaub aus.
BAG, Urteil vom 30.07.1986
- 8 AZR 241/83
br 1986, S.56