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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ab wann gilt eine Bedarfsgemeinschaft?


Rolf
06.09.2005, 18:38
hallo ,ich habe da auch mal eine frage .bin mit meiner partnerin zusammengezogen ,ich beziehe arbeitslosengeld und meine partnerin ALG II ,und wir werden gleich als bedarfsgemeinschaft gerechnet (sie bekommt weniger als vorher) bin der meinung das,eine bedarfsgemeinschaft erst ab drei jahre zählt.kann dazu jemand was sagen

StephanK
06.09.2005, 19:54
:welcome: Rolf
hallo ,ich habe da auch mal eine frage .bin mit meiner partnerin zusammengezogen ,ich beziehe arbeitslosengeld und meine partnerin ALG II ,und wir werden gleich als bedarfsgemeinschaft gerechnet (sie bekommt weniger als vorher) bin der meinung das,eine bedarfsgemeinschaft erst ab drei jahre zählt.kann dazu jemand was sagenZunächst mal hoffe ich, dass sie nicht den Fehler begangen hat, auf dem ALG II-Antragsformular das Kästchen "eheähnliche Gemeinschaft" anzukreuzen und Dich mit aufzuführen. Dieser Fehler wäre zwar reparierbar, aber man hat damit natürlich erst mal selbst produzierten Ärger.
Ansonsten gibt es keine feste Grenze; die Sache mit den drei Jahren stammt von einigen Gerichten, ist aber so zu verstehen, dass diese Gerichte meinen, nach drei Jahren des Zusammenlebens könne man einfach nicht mehr behaupten, dieses Zusammenleben sei nicht eheähnlich.
Wenn Du's noch nicht getan hast, sieh Dich bitte mal hier bei Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#22) zu diesem Thema um und vielleicht auch bie den Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewforum.php?f=91). Du wirst sehen, dass die Einzelheiten gelegentlich sehr umstritten sind.
Sie sollte in jedem Fall erst mal Widerspruch erheben; Anregungen dazu gibt's ebenfalls bei Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#40). Gutes Gelingen!