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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auch während der Arbeit zum Gerichtstermin?


Forumadmin
24.10.2006, 19:37
Auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers dürfen Arbeitnehmer
während der Arbeitszeit Gerichtstermine wahrnehmen.

Es liegt somit kein unerlaubtes Verlassen des Arbeitsplatzes vor,
wenn ein Gerichtstermin in eigener Sache wahrgenommen wird
– und zwar auch dann, wenn ein persönliches Erscheinen nicht angeordnet wurde.

Spricht der Arbeitgeber wegen des Verlassens eine Abmahnung aus,
so ist diese unwirksam und auf Verlangen aus derPersonalakte zu entfernen.

ArbG Frankfurt/Main – Az: 7 Ca 6786/00