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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : VV für alten Arbeitgeber, über Dienstleister


spaceman
08.07.2010, 20:46
Guten Abend,

langsam wird es immer besser mit meiner Agentur.

Heute erhielt ich einen Vermittlungsvorschlag.(mit RFB) Ich soll mich bei einem Dienstleister bewerben (Keine Zeitarbeit desbalb Stundenlohn von 5,45€), der meine Abteilung bei meinem ehemaligen Arbeitgeber übernommen hat.

Macht es überhaupt Sinn sich dazu bewerben? Die Absage ist doch vorprogrammiert. Die Arbeiter der Dienstleistungsfirma werden von der Stammbesetzung gemobbt und geschnitten wo es geht, was auch verstänldich ist.
Dazu muss man bei mir wissen, das ich aufgrund von Streit mit dem BL und des Betriebsrates nach der Lehre sofort gekündigt habe.

Selbst wenn ich einen Vertrag bekäme wäre das sowas von sinnlos, da der Betriebsrat der Stamm Firma zustimmen muss. Und der Betreibsrat haßt mich und ich sie.:razz:
Bin ja nicht umsonst mit einer unberechtigen Abmahnung von einem Resturlaub von 30 Tagen und einem Überstundenkonto von 94 Stunden abgegangen.

Natürlich habe ich mich brav mit 08/15 beworben und auch darauf hingewiesen das ich dort schon mal gearbeitet habe und auch mein (zu recht) schlechtes Zeugnis beigefügt.

Pharao
13.07.2010, 23:15
Macht es überhaupt Sinn sich dazu bewerben? Die Absage ist doch vorprogrammiert.

Natürlich habe ich mich brav mit 08/15 beworben ...
Hi Spacemann,

ob das Sinn macht ist oft fraglich. Aber ich denke du hast das 1A gelöst :), den bevor ich ärger für nix riskiere, dann geb ich doch lieber die 55 Cent für `ne Bewerbung aus. Und ein Vorstellungsgespräch müsst ja im schlimmsten Fall auch noch stattfinden, wo man sich von deiner aller besten Steite zeigen kann. Nur vorsicht immer, nicht alles ist erlaubt oder manches sollte man nicht machen.

spaceman
14.07.2010, 17:15
Hat sich eh erledigt. Schon 1h nach der Bewerbung kam die Absage per Email.

Wahrscheinlich war ich in dieser Firma auch noch bekannt, weil ich mich damals sehr oft mit dem Chef dieser Firma anglegt habe.:sdagegen: