Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuschlag für Übergang von ALG I auf ALG II
Hornblower
08.07.2010, 21:23
Hallo,
ich habe folgendes noch in Erinnerung:
"Nach Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I erhalten Arbeitslose bei Bedürftigkeit Arbeitslosengeld II. Der Übergang kann durch einen Zuschlag abgefedert werden, der für maximal zwei Jahre gewährt wird."
Wenn ich die politischen Nachrichten richtig gehört habe, soll dieser Zuschlag demnächst eingespart werden. Ich werde, sofern ich keine Arbeit finde, im Mai nächsten Jahres von ALG I auf ALG II "gestuft", oder anders: ich werde dann kein ALG I mehr erhalten, daher ALG II.
Gibt es aktuell jetzt noch diesen Zuschlag?
Was heist "kann abgefedert werden"? Bedeutet das "kann", dass ein Sachbearbeiter die Lage beurteilt und entscheidet?
Wie sieht die "politische" Wahrscheinlichkeit aus, dass bis zu meinem ALG II Bezug dieser Zuschlag gestrichen wird (Quellen wären hilfreich, Meinungen weniger, da sich die Regierung sehr wenig um die Meinung des Volkes kümmert, das war auch schon bei der SPD Regierung Schröder so und hat nicht mit Angela Merkel zu tun).
Vielen Dank
Hornblower
Hi,
du meinst sicherlich den §24 SGBII (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__24.html):
§ 24 Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
(1) Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.
(.........)
(3) Der Zuschlag ist im ersten Jahr 1.bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 160 Euro,
2.bei Partnern auf insgesamt höchstens 320 Euro und
3.für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Kinder auf höchstens 60 Euro pro Kind
begrenzt.
(4) Der Zuschlag ist im zweiten Jahr (....)
Gibt es aktuell jetzt noch diesen Zuschlag?
Noch steht er im Gesetz, also gibt es ihn. Wie lange weis ich nicht, da ich das nicht mitbekommen habe, bin ein bischen im Prüfungsstress :oops:
Was heist "kann abgefedert werden"? Bedeutet das "kann", dass ein Sachbearbeiter die Lage beurteilt und entscheidet?
Nach was klingt den "Abgefedert" ? Würde mal behaupten das damit einfach gemeint ist, das der Schock zwischen Alg1 & Alg2 bei manchen nicht zu groß wird und man sich langsam aber sicher dann auf Harz4 einstellen muss.
Ich weiß nicht wo du dein "kann" her hast, aber im Gesetzestext steht kein "kann" :)
Hallo Hornblower, also eins weiß ich mit Gewissheit. Die "Abfederung" ist nun eine kann-Bestimmung, habe das gerade bei meiner Frau erlebt. Sie hat dieses 1 Jahr lang bezogen und nun sollten wir einen neuen Antrag zwecks Verlängerung stellen. Dieser wurde abgelehnt und ich habe bei der zuständigen Sachbearbeiterin angerufen. Diese hat es mir dann so erklärt. Ist halt alles Politik zu Lasten der Armen in Deutschland. An deiner Stelle würde ich aber trotzdem einen Antrag stellen, weil du diese "Zuwendung" ja wohl noch nicht erhalten hast. Alles ohne Gewähr! Viel Glück dabei.
Gruß Badmax
@Badmax
Der Zuschlag steht gesetzlich zu, wenn das ALG II geringer ist als das zuletzt bezogene ALG I plus Wohngeld zusammen.
Es ist keine "Kann-Bestimmung" und müßte eingefordert werden, wenn die ARGE die Zahlung verweigert, obwohl sie zusteht.
Ich bin es nicht
09.07.2010, 14:25
@ Badmax ..
Die "Abfederung" ist nun eine kann-Bestimmung, habe das gerade bei meiner Frau erlebt. Sie hat dieses 1 Jahr lang bezogen und nun sollten wir einen neuen Antrag zwecks Verlängerung stellen. Dieser wurde abgelehnt und ich habe bei der zuständigen Sachbearbeiterin angerufen.
verlass dich doch bitte nicht auf das Gebubbel irgendwelcher inkompetenten SB`s ..
lege Widerspruch gegen die Ablehnung ein ..
eine Kann - Leistung heisst auch nicht , das es der SB entscheiden kann ..
google einfach mal , was sich hinter dem begriff Kann - Leistung verbirgt ..
auf jeden fall verbirgt sich NICHT dahinter - das KANN ein " schlauer " SB bestimmen / entscheiden ..
den Rest hat Step dir ja schon gepostet ..
@Ich bin's @Step
Danke für's Antworten, jedoch tun sich Fragen auf. Wohngeld gabs bei uns noch nie. Bevor meine Frau die Arbeit (Zeitfirma) aufnahm bekamm Sie zwar Alg 1 jedoch sind wir trotzdem Hartzer (Alg 2) wegen mir und der Kinder. Wohngeld bekammen wir eben nicht wegen dem Einstiegsgeld das zwar (und das habe ich noch nie verstanden) anrechnungsfrei ist, jedoch mit "berücksichtigt" wurde ohne im Bescheid aufgeführt zu werden. Ich bin ziemlich sicher, das einiges nicht stimmt bei uns bin aber unwissend. Steige auch durch diese Widersprüchlichen Aussagen und Gesetze nicht mehr durch. Genau das wollen die ja. Miete soll auch komplett übernommen werden, wurde aber noch nie. Überprüfungsantrag kam auch nur Antwort das alles OK ist. Vielleicht sollte ich euch das mal alles zeigen.
Danke für alles Badmax
@Badmax
Das kannst Du gerne tun, aber bitte erstelle dafür ein eigenes Thema, da es hier um was Anderes geht und dieser Thread sonst off topic laufen würde.
trinity4
09.07.2010, 17:09
Ich möchte noch mal betonen - genau wie Step -, dass die zusätzliche Leistung nach § 24a keine KANN-Leistung ist, sondern ein MUSS, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Leistung muss auch nicht extra beantragt werden.
@Badmax
Ihr erhaltet diesen Zuschlag nicht, weil bereits während des Alg-I-Bezugs eh schon aufstockendes Alg II benötigt wurde aufgrund des Bedarfs eurer gesamten Bedarfsgemeinschaft. Also war das Alg I niedriger als der Alg-II-Bedarf der gesamten BG und somit ergab sich keine Differenz, die durch den "Armutsgewöhnungszuschlag" ja abgefedert werden soll (quasi "langsam in die Armut rutschen").
Gruß
Trinity
Hornblower
10.07.2010, 22:09
Hallo,
ich hatte mich auf folgende Quellen bezogen:
Die Zeit
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-06/merkel-union-sparen
Die Bundesregierung erwägt nach Angaben der Rheinischen Post (http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Regierung-plant-Einschnitte-beim-Elterngeld_aid_865423.html) auch Einsparungen bei den Hartz-IV-Leistungen. So soll der Zuschlag entfallen, den Arbeitslose bisher zwei Jahre lang erhalten, wenn sie vom Arbeitslosengeld I in das Arbeitslosengeld II übergehen, berichtete die Zeitung unter Berufung auf Koalitionskreise. Im ersten Jahr nach dem Übergang beträgt der befristete Hartz-IV-Zuschlag für Alleinstehende bis zu 160 Euro monatlich, im zweiten bis zu 80 Euro. Verheiratete Paare erhalten maximal doppelt so viel.
Woher ich das "kann" habe, weiss ich nicht, jedenfalls "kopiert". Tatsächlich steht im §24 nichts von "kann", damit ist das ein "muss".
Vielen Dank
Hornblower
Woher ich das "kann" habe, weiss ich nicht, jedenfalls "kopiert". Tatsächlich steht im §24 nichts von "kann", damit ist das ein "muss".
Hi,
hab mich auch ganz schön gewundert wo du da ein "kann" her gezaubert hast :razz:
Das Problem bei so Pressemeldungen ist immer, das diese einfach noch nicht im Gesetz stehen bzw bis das Umgeändert/Umgesetzt wird, sich noch viel ändern kann in der Zeit.
Hornblower
04.09.2010, 21:58
Ich hatte im Eröffnungsbeitrag geschrieben:
" ... Wie sieht die "politische" Wahrscheinlichkeit aus, dass bis zu meinem ALG II Bezug dieser Zuschlag gestrichen wird (Quellen wären hilfreich, Meinungen weniger, da sich die Regierung sehr wenig um die Meinung des Volkes kümmert, das war auch schon bei der SPD Regierung Schröder so und hat nicht mit Angela Merkel zu tun). ..."
Und jetzt ist dieser Fall eingetreten, sogar ohne dass es große Proteste gab. Es scheint so zu sein, dass sich Deutschland mit Hartz IV abgefunden hat, und nicht nur das, sondern auch noch positives aus dieser Gesetzgebung zieht. So wird der Rückgang der Arbeitslosigkeit auf die Agenda 2010 zurückgeführt.
Gut denn, man muss sich mit den Realitäten abfinden. Ich bin mal gespannt, in welche Richtung sich die Gesellschaft in Deutschland entwickeln wird. Die gemeinsame Solidarität, die für das Land mal charakteristisch war, ist jedenfalls zu Ende.
Viele Grüße
Hornblower
Ich Gut denn, man muss sich mit den Realitäten abfinden. Ich bin mal gespannt, in welche Richtung sich die Gesellschaft in Deutschland entwickeln wird. Die gemeinsame Solidarität, die für das Land mal charakteristisch war, ist jedenfalls zu Ende.
Hi,
liegt vielleicht daran, das die Kassen leer sind und der Schuldenberg stetig wächst :( Und man braucht kein Mathegenie zu sein um zu Wissen was das bedeutet ....... Willkommen in der Realität.
Hornblower
05.09.2010, 21:53
Willkommen in der Realität und leere Kassen? Ich erinnere hier kurz an die 500 Milliarden Euro die erforderlich waren, um die Banken vor einem Bankrott zu retten.
Hier geht es um Begriffe wie Solidarität und Gemeinschaft. Deinen Ausführungen entnehme ich, das wir uns das nicht mehr in Deutschland leisten können.
Willkommen in der Realität und leere Kassen? Ich erinnere hier kurz an die 500 Milliarden Euro die erforderlich waren, um die Banken vor einem Bankrott zu retten.
Und wer meinst du zahlt das letztendlich ?
Oder meinst du das die Abwrackprämie, das Rettungspaket für die Banken oder das Kurzarbeitergeld, ect einfach mal nur so ins minus geschrieben werden kann ? Es ist eben so, das wir sparen müssen um Schulden wieder abzubauen bzw keine Neuverschulden mehr zu verursachen und das wird sicherlich auch in Zukunft weiter gehn, das Sparen und das man mehr Abgaben zahlen muss und weniger Leistungen dafür bekommt.
Hier geht es um Begriffe wie Solidarität und Gemeinschaft. Deinen Ausführungen entnehme ich, das wir uns das nicht mehr in Deutschland leisten können.
Viel Spaß, wenn du selber mit deinem Konto so Haushaltest mit dieser Einstellung. Das funktioniert eine ganze Zeit lang super gut, nur dann irgendwann ist die Seifenblase geplatzt und das gilt es ja wohl eindeutig zu verhindern ! Du kannst nicht immer weitere Schulden machen, irgendwann ist einfach mal Schluß, solidarität hin oder her.
Hornblower
07.09.2010, 00:51
Das freut mich sehr, dass Du und man es genauso sieht wie ich: Solidarität und Gemeinschaft ist auch beim Sparen erforderlich. D. h., dass das ausgegebene Geld für die Abwrackprämie, das Rettungspaket für die Banken und das Kurzarbeitergeld wieder von den Unternehmen in geeigneter Weise zurückgeführt werden müssen.
Da werden wir als zukünftige ALG II - Bezieher auch unseren Beitrag dazu leisten, dass ist auf jeden Fall ein guter Ansatz, um die oben angesprochene Solidarität mit der Gesellschaft auch nach aussen hin zu zeigen.
D. h., die Unternehmen müssen nun stärker besteuert und an den Sozialabgaben wesentlich stärker beteiligt werden, damit ein gerechtes Ausbalanzieren der zwischen "geben und nehmen" wieder hergestellt wird.
Vor diesem Hintergrund, der von Dir geplanten stärkeren Eingliederung der Unternehmen in die Solidargemeinschaft, durch erhöhte Steuern und Sozialabgaben, ist die Streichung des Übergangszuschlages von ALG I nach ALG II nur gerecht.
Viele Grüße
Hornblower
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.