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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwanger - Arbeitslosengeld wird verweigert


Konstantin984
25.10.2006, 01:37
Ich bin Schwanger, und mir wird arbeitslosengeld verweigert.

Ich hate enen befristeten ableisvertrag bis 09.10.06 und ab 20.10.06 fängt bei bir mutterschutz an also von 09.10.06 bis 20.10.06 muss ich arbeitslosengeld kriegen.
da wo ich im arbetitsverhältnis war ,war ich wegen schwangerschaft krank geschrieben und habe kein urlaub in anspruch genomen. und arbeitsamt meint ab 09.10.06 habe ich jetzt urlaub und weil ich jetzt im urlaub bin kan ich kein antrag auf arbeitslosengeld stellen.
deswegen bin ich jetzt nich krankenversichert und habe kein anspruch auf mautterschaftsgeld obwohl ich mehr als ein jahr bescheftigt war

Die Ägypter
25.10.2006, 09:47
Hallo Konstantin,

da ich vor zwei Jahren so ziemlich in der gleichen Situation war, versuche ich mal zu antworten:

1) Es ist entscheidend ob die Befristung vor oder nach dem vorgeburtlichen Mutterschutz ausläuft. Bei dir ist es so, die Krankenversicherung ist nicht für das Mutterschaftsgeld zuständig und auch der Arbeitgeber nicht, da das Arbeitsverhältnis vorher auslief! Dein Urlaubsanspruch ist hier eher fiktiv zu werten....

Auch in der Schwangerschaft gilt: bei Befristungen muss man sich 3 Monate vor Auslauf "arbeitssuchend" melden bei der AA. Ist leider ein Formalakt, obwohl die Chancen ab dem 7 Monat mehr als mau ausschauen, noch eine Anstellung zu bekommen - da du aber theoretisch auf den vorgeburtlichen MuSchu verzichten könntest, steht dir bei einer solchen Erklärung auch ALG I zu.

Das wissen die meisten nicht - und die MA von der BA leider auch nicht, bei mir waren jedenfalls damals irgendwann insgesamt 6 Mitarbeiter mit im Raum und haben sich wild beratschlagt... war lustig :D .

Ich bin Schwanger, und mir wird arbeitslosengeld verweigert.

Ich hate enen befristeten ableisvertrag bis 09.10.06 und ab 20.10.06 fängt bei bir mutterschutz an also von 09.10.06 bis 20.10.06 muss ich arbeitslosengeld kriegen.

Bei dir fällt der Vertragsauslauf noch vor den Mutterschutz, das heißt du hast definitiv Anspruch auf ALG I, denn du bist bis Mutterschutzbeginn vermittelbar gewesen (auch ohne Verzichtserklärung). Ab Geburt und nachgeburtlichen Muschu (ab 8 Wochen) gelten dann wieder andere Regelungen.

da wo ich im arbetitsverhältnis war ,war ich wegen schwangerschaft krank geschrieben und habe kein urlaub in anspruch genomen. und arbeitsamt meint ab 09.10.06 habe ich jetzt urlaub und weil ich jetzt im urlaub bin kan ich kein antrag auf arbeitslosengeld stellen.

Sagen die das oder schreiben sie das? Bitte genauer schildern oder Text abtippen!

Bei einer Befristung kannst du deinen nichtbeanspruchten Urlaub nicht "parken", also muss dein Arbeitgeber dir diesen auszahlen. Das musst du von ihm anfordern. Das Arbeitsverhältnis ist beendet und wirkt nicht fort, nur weil Urlaubstage nicht genommen wurden.

Fakt ist, du bist seit 09.10.06 nicht mehr im Arbeitsverhältnis und deswegen ist eben nicht der Arbeitgeber und die KV zuständig für Mutterschaftsgeld, sondern du erhältst reguläres ALG I bis Muschu und danach (Antrag kannst du gleich jetzt erledigen) ist ALG II zu leisten von deiner zuständigen ArGe und zwar in Höhe des dir zustehenden Satzes: Hier müsstest du mehr über deine Lebensbedingungen schreiben - bitte...

deswegen bin ich jetzt nich krankenversichert und habe kein anspruch auf mautterschaftsgeld obwohl ich mehr als ein jahr bescheftigt war

Doch, du bist über den Bezug von ALG I eben krankenversichert, lass dich da nicht beirren.. Ansonsten hast du natürlich recht... Vom Beschäftigungsverhältnis mehr oder weniger - bis auf wenige Tage ALG I -sofort in die Sozialhilfe... das ist "prickelnd".... Kleine "Lücke" im Gesetz. Ich hatte seinerzeit Glück, weil bei mir das Arbeitsverhältnis mitten im Mutterschutz auslief, bei mir war dann die KV zuständig und anfangs erg. der AG... Das allerdings überhaupt von irgendeiner Stelle/Instanz zu erfahren, war mehr als schwierig.


Schreib mal bitte etwas mehr zu den Vorgängen mit Arbeitgeber, KV und AA.... das interessiert mich aus persönlichen Motiven und vielleicht können wir dir dann besser raten/helfen.

Auf jeden Fall unverzüglich Antrag auf ALG II und zwar mit Vorschusszahlung ab 01.11.06 an die ArGe richten - die AA hätte dich übrigens darauf aufmerksam machen müssen - bzw. dein Antragsdatum ALG I gilt automatisch als Antragsdatum für ALG II - das heißt wenn du jetzt einen Antrag ausfüllst - gilt das ursprüngliche Antragsdatum.

Seebarsch
25.10.2006, 18:04
Hallo werdende Mutter,
so leid es mir tut, aber die Agentur hat Recht.
Hier geht es nicht vorrangig um den Mutterschutz, sondern um die Tatsache, dass Dir über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses noch der Urlaub zusteht.
Das bedeutet, dass in Deinem Fall zwar ab dem 10.10.2006 ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht, dieser aber ruht.
siehe § 143 SGB III
""Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung
(1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat.
(2) Hat der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses.""

In der Zeit des Ruhens des Anspruchs wird auch keine Sozialversicherung durchgeführt, da dieses nur bei tatsächlichem Leistungsbezug erfolgt!

Allerdings würde ich mal bei der Krankenklasse vorfühlen, da die Zeit der Urlaubsabgeltung ja wie Arbeit zu sehen ist und der Arbeitgeber da auch Beiträge abführt!

Die Ägypter
25.10.2006, 18:11
In der Zeit des Ruhens des Anspruchs wird auch keine Sozialversicherung durchgeführt, da dieses nur bei tatsächlichem Leistungsbezug erfolgt!

Heftig... weil die Weiterversicherung für wenige Tage den Kostenaufwand wohl kaum rechtfertigt, eine Schwangere aber ständig zu Vorsorgeuntersuchungen gehen muss!

Wer hat sich das bloß ausgedacht - kann eigentlich nur ein Mann gewesen sein...

Wie lange wirkt die KV aus dem Beschäftigungsverhältnis denn noch nach = waren das 3 Wochen?

PS. das mit der Krankenversicherung wird so nicht funktionieren - das Beschäftigungsverhältnis aus arbeitsrechtlicher Sicht ist definitiv beendet (muss ja nicht konform mit der hier weltfremden Sicht der AA gehen) - von der Urlaubsabgeltung - die sie ja gar nicht in Anspruch genommen hat, müsste sie sich also dann krankenversichern = bleibt kein Geld mehr zum Leben übrig - ist nett, wenn man im letzten Drittel der Schwangerschaft ist... (Ironiemodus off)

Konstantin984
26.10.2006, 01:10
vielen dank für die antwort!!!

Ja können sie mir jetzt ein rat geben was ich jetzt machen soll?

habe ich jetzt also kein anspruch auf mutterschutzgelt?
bin auch nicht krankenversichert. was soll ich den jetzt machen?

ist dises urlaub wie eine bescheftigung zusehen?

wenn ja dan habe ich doch anspruch auf mutterschutzgeld und bin krankenversichert

und wie verstehen sie den paragraf:
Im Bundesurlaubsgesetz §7 Abs4 heist es:
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Die Ägypter
26.10.2006, 01:23
und wie verstehen sie den paragraf:
Im Bundesurlaubsgesetz §7 Abs4 heist es:
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Das habe ich doch hier erklärt... du musst deinen Arbeitgeber auffordern dir deinen Urlaub auszuzahlen....

Aber was mir gerade einfällt.... wieviel Urlaub ab wann wurde dir gewährt =?


http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/misc/progress.gif

Konstantin984
26.10.2006, 09:27
Hallo. Danke für die Antwort.

Der Arbeitgeber hat in der Arbeitsbescheinigung geschrieben das ich vom 09.10.06 bis 29.10.06 im Urlaub bin, obwohl mein Vertrag am 09.10.06 endete.

Der Arbeitgeber hat mir den den normalen Lohnvon 09.09.06 bis 09.10.06 und Urlaubsgeld von 09.10.06 bis 29.10.06 in einer Abrechnung am 08.10.06 gezahlt. Also für 1.5 monate hat er mir geld ausgezahlt

StephanK
26.10.2006, 09:43
Der Arbeitgeber hat in der Arbeitsbescheinigung geschrieben das ich vom 09.10.06 bis 29.10.06 im Urlaub bin, obwohl mein Vertrag am 09.10.06 endete.Das ist natürlich Unsinn und muss klargestellt werden, denn Dein Urlaub kann nie länger dauern als das Arbeitsverhältnis selbst.
Wenn Du noch Resturlaub hattest, den Du nicht mehr nehmen konntest, muss er ausbezahlt werden.
Versuch bitte, das mit dem Ex-Arbeitgeber zu klären.
Wenn eine Klärung "in Freundschaft" nicht möglich ist, solltest Du Dich an Deine Krankenkasse wenden und um Klärung der beitragspflichtigen Zeit bitten. Krankenkasse deswegen, weil diese alle Sozialversicherungsbeiträge kassiert und weiterleitet, also sozusagen die Clearing-Stelle dafür ist.