Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Öffentlichen Ausschreibung Beauftragung Dritter mit der Vermittlung nach § 37 SGB
Hallo in die Runde,
Bin rein zufällig auf den Seiten der arbeitsagentur.de auf diese Verdingungsunterlagen zur öffentlichen Ausschreibung Beauftragung Dritter mit der Vermittlung nach § 37 SGB III / 2006 (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Ausschreibungen/REZ-H-RPS/Beauftragung-Dritter-Vermittlung/155-06-37006-37i-AA-H-RPS-VU-SGB3.pdf) gestoßen. Ist es was radikal neues oder werden mit dieser Ausschreibung einfach Firmen, die alternativ zu der jetzigen Regelung, bei der ein ALG-I-Empfänger von der Arbeitsagentur nach 6 Monaten einen 2000,- € Gutschein für einen privaten Vermittler bekommen kann, gesucht:s???: Und jetzt wird nicht mehr pauschal 2000,-€ gezahlt, sondern die Firmen müssen im Bieterverfahren den Preis selbst bestimmen.
Ehrlich gesagt als Beitragszahler in der AL-Versicherung stört mich, dass die Bundesagentur(BA) immer neue Dienstleister/ Drittfirmen mit der Erledigung ihrer Kernaufgaben beauftragt. Die Versicherung wird dadurch bestimmt nicht billiger. Erst wurden die ALG-II-Empfänger an die Kommunen vermittelt, jetzt noch ein Teil an die Privatfirmen - das Personal bei der BA selbst wird dabei nicht weniger und muss auch bezahlt werden.
Ein anderes Problem - Datenschutz. Es werden zwar laut Ausschreibung Datenschutzbestimmungen vertraglich geregelt, aber ob diese in der Praxis eingehalten werden?
Übrigens, worüber man vielleicht schmunzeln oder weinen kann, ist die Erklärungen zum Wort Verdingung bei Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Verdingung) Verdingung bezeichnet in der neueren Schweizer Geschichte die Fremdplatzierung von Kindern zur Lebenshaltung und Erziehung. ... Verdingkinder, meistens Waisen- und Scheidungskinder, wurden zwischen 1800 und 1950 von den Behörden den Eltern weggenommen und Interessierten öffentlich feilgeboten. Also werden die ALG-I-Empfänger, die von der BA selbst anscheinend nicht ordentlich behandelt/ erzogen werden, an die private Vermittler, welche am wenigsten Kost(Verdingungs)geld verlangen, verdingt. :hairsup:
StephanK
25.10.2006, 10:03
Danke für den interessanten Hinweis auf diese Ausschreibung!
"Radikal neu" ist zumindest nicht die Möglichkeit, solche Leistungen an private Unternehmen zu vergeben; sie wurde mit den Hartz-Gesetzen eingeführt, die ja insgesamt von allergrößtem Misstrauen gegen die Fähigkeiten der Bundesagentur geprägt sind.
Entsprechende Erscheinungen haben wir auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes: Die Post geht auch immer mehr dazu über, ihre Briefe nicht mehr selbst zu befördern, sondern damit irgendwelche (oft windigen) Privatunternehmer zu beauftragen. So weit kommt man, wenn man dem öffentlichen Dienst über Jahrzehnte einbläut: Ihr seit zu doof, Ihr könnt's nicht...
Zum Begriff der Verdingung: Dazu braucht man nicht auf die "neuere Schweizer Geschichte" zurückgreifen; der Begriff bezeichnet die Vergabe öffentlicher Leistungen an private Unternehmen, die nach bestimmten Vorschriften (der Verdingungsordnung für Leistungen (http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/Oeffentliche-Auftraege/vergaberecht-vorschriften,did=6432.html)) vergeben wird. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass "alles mit rechten Dingen zugeht". Der Ausdruck ist ein wenig altertümlich und stammt aus der Zeit, als ein Handwerker sich bei seinem Auftraggeber "verdingt" hat.
Zum Begriff der Verdingung: Dazu braucht man nicht auf die "neuere Schweizer Geschichte" zurückgreifen; ...du könntest ja, StephanK, den Wikipedia-Artikel ergänzen, der Vollständigkeit wegen :cool:
Übrigens, der Tatsache, dass die BA auf die Dienste von externen Dinstleistern zurückgreift und die ausgeschriebene Leistungen(Dinge) detailliert beschreibt, kann man als BA-Kunde auch etwas positives abgewinnen. Was diese 'Beauftragung Dritter mit der Vermittlung nach § 37 SGB III / 2006' betrifft, so findet man auf Seite 20 diese Beschreibung von 'Teilaufgaben der Vermittlung; Aktivierung der Bemühumgen, Bewerbungsmanagement', nehme ich an, dass diese Aufgaben für einen BA-eigenen Vermittler genauso gültig sind, wie für einen privaten Vermittler. Und so kann jeder Arbeitssuchender diese Auflistung hier
Zielsetzung: Unterstützung und Aktivierung der Eigenbemühungen von Arbeit-/Ausbildungsuchenden im Sinne von „Fördern und Fordern“ einschließlich
der Verbesserung des individuellen Bewerbungsverhaltens zur schnellstmöglichen
Abwendung drohender Arbeitslosigkeit bzw. Beendigung bestehender
Arbeitslosigkeit
Beratungsumfang:
Die Unterstützung des Auftragnehmers umfasst alle zweckdienlichen und erforderlichen Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, die Eigenaktivitäten des zugewiesenen Bewerbers zu forcieren und sinnvoll zu organisieren.
Zu den erforderlichen Tätigkeiten des Auftragnehmers gehören
insbesondere
- die konstruktiv kritische Reflektion bisheriger Aktivitäten des Bewerbers,
- die Analyse fehlgeschlagener Bewerbungen und Vorstellungsgespräche,
- Abklärung des Bewerberpotenzials sowie evtl. bestehender alternativer Berufsmöglichkeiten,
Darauf aufbauend
- leistet der Auftragnehmer gezielte beraterische Hilfestellung zur Förderung der Mobilitätsbereitschaft,
- informiert über generelle Hilfen zur Beschäftigungsaufnahme,
- entwickelt gemeinsam mit dem Bewerber fallangemessene
Selbstvermarktungsstrategien,
- trainiert marktadäquates Bewerber- und Vorstellungsverhalten und zeigt
Optimierungsmöglichkeiten auf,
- erstellt bzw. optimiert aussagekräftige Bewerbungsunterlagen und
- informiert über die Nutzungsmöglichkeiten bei der Suche nach
geeigneten Stellen, die in Print- oder elektronischen Medien –
insbesondere der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de (http://www.arbeitsagentur.de) - veröffentlicht sind und leistet ggf. Hilfestellung bei der technischen Handhabung.
(Zitiert aus 'Verdingungsunterlagen zur öffentlichen Ausschreibung Beauftragung Dritter mit der Vermittlung nach § 37 SGB III / 2006 (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Ausschreibungen/REZ-H-RPS/Beauftragung-Dritter-Vermittlung/155-06-37006-37i-AA-H-RPS-VU-SGB3.pdf)', S. 20)
sich als einen Leitfaden merken und ggf. vom BA-Vermittler verlangen, dass eine Vermittlungsberatung in einem ausreichendem Umfang tatsächlich durchgeführt wird. Man hat doch als Arbeitsuchender auch Rechte - oder? 8) Ich bekomme nämlich immer wieder zu hören, dass ein Vermittler sich darauf konzentriert, den Arbeitsuchenden dazu zu bewegen, die Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben - und damit ist die Sache für ihn erledigt, die Probleme und Nöte des Kunden bleiben auf der Strecke, Hauptsache die Unterschrift :!:, die später mal eventuell ein Grund für die ALG-Kürzung sein wird, ist da.
StephanK
26.10.2006, 10:03
Eine Liste mit durchaus sinnvollen Einzelpunkten...
Nur fragt der Leser sich: Beauftragt man Dritte mit etwas, was man eigentlich selbst kann (oder können sollte) :?:
Nur fragt der Leser sich: Beauftragt man Dritte mit etwas, was man eigentlich selbst kann (oder können sollte):idea:Ich erlaube mir mal einen hypothetischen Argument seitens BA: man hat hervorragende Mitarbeiter, die ihr Handwerk blendend beherrschen, aber die Kapazitäten der BA sind für die Millionen AL einfach nicht ausreichend - das Geld dagegen ist genug da - noch:(. An die Privatfirmen werden vermutlich schwierigere Fälle vermittelt, damit BA-Mitarbeiter ihre Arbeit in ausreichender Qualität auch weiter machen können.
StephanK
26.10.2006, 10:38
:idea:I(...) seitens BA: man hat hervorragende Mitarbeiter, die ihr Handwerk blendend beherrschen, aber die Kapazitäten der BA sind für die Millionen AL einfach nicht ausreichend - das Geld dagegen ist genug da - noch:(. An die Privatfirmen werden vermutlich schwierigere Fälle vermittelt, damit BA-Mitarbeiter ihre Arbeit in ausreichender Qualität auch weiter machen können.Das liest sich ein wenig wie das aus dem öffentlichen Dienst bekannte Spiel mit den Personal- und Sachmitteln (wenn ich keine Personalmittel mehr habe, kaufe ich zusätzliche Leistungen per Werkvertrag ein und bezahle das aus dem Etat für Sachmittel).
Aber es gibt - um im auch bei der BA üblichen betriebswirtschaftlichen Jargon zu bleiben - auch ein Kerngeschäft, nämliich die Arbeitsvermittlung.
Wenn Daimler-Chrysler seine Autos nicht mehr selbst bauen würde, sondern in Korea bauen ließe und nur noch seinen Stern darauf setzte, würde das Renomm´e der Marke leiden. Ähnlich sieht es meiner Meinung nach bei der BA aus: Wenn man Teile seines Kerngeschäfts abgibt, räumt man damit implizit ein, dass man sein Kerngeschäft nicht bewältigt.<br>Allerdings wurde der BA durch die Hartz-Gesetze eine begrenzte Kooperation mit privaten Arbeitsvermittlern aufgezwungen - und dieser Prozess schreitet voran.<br><br>Wohlgemerkt: ich meine nicht, dass die BA bisher alles optimal bewältigt hätte und dass sie am besten alles selbst machen sollte. Aber Arbeitsvermittlung ist nun mal ihre Kernaufgabe, und dazu zu sagen: das geben wir teilweise an andere ab ist schon ein Eingeständnis des eigenen Scheiterns, das an der Legitimation der Einrichtung als solcher rüttelt.<br>
Aber es gibt - um im auch bei der BA üblichen betriebswirtschaftlichen Jargon zu bleiben - auch ein Kerngeschäft, nämliich die Arbeitsvermittlung.
...
das geben wir teilweise an andere ab ist schon ein Eingeständnis des eigenen Scheiterns, das an der Legitimation der Einrichtung als solcher rüttelt.Ich würde die Bewertung nicht unbedingt an die Tatsache knüpfen, dass man eine Kerngeschäft-Aufgabe/ Vermittlung auslagert. Vorausgesetzt, die Öffentlichkeit, ich als AL-Versicherung-Beitragszahler, aufgeklärt werden - BA hat temporäre Probleme, die Auslagerung ist zeitlich begrenzt und an folgende Bedingungen geknüpft, sobald sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt bessert, wird die Auslagerung nicht mehr stattfinden. Aber vielleicht ist es langfristig von der Politk so gewollt, dass die Arbeitsmarkt-Dienste mehr in private Hände verlagert werden? Vielleicht ist das Kind BA unheilbar krank und man muss sich um Nachfolge kümmern?
Seebarsch
26.10.2006, 18:42
Die Vermittlung über Dritte ist wie auch die PSA = Personalserviceagentur ein Ausfluss aus Hartz I und II.
Mit der "Deregulierung" versuchte, bzw. hoffte man, Bewegung in den Arbeitsmarkt zu bringen.
Die Vermittlung über Dritte und die PSA spielen im Alltag der BA hinsichtlich ALG 1 eigentlich keine Rolle mehr.
Das liegt zum einen daran, dass es für die Vermittlung über Dritte kaum noch geeignete Anbieter gibt und die PSA Pleite sind.
In einer mir gut bekannten Agentur betreut jeder Vermittler durchschnittlich 350 - 400 Alo. 2004 vor Hartz IV waren das noch 800-1000.
In der angegliederten ARGE kommen auf einen Vermittler ca. 100 Alo. Da das zu viel ist, will man durch Personalmehrung den Schlüssel auf ein "erträgliches Maß" von 75 setzen.
Allerdings darf man natürlich nicht vergessen, dass der Arbeitsmarkt seit Jahren nicht viel hergibt, da wird "Vermitteln" dann auch nicht leichter.
Die Vermittlung über Dritte und die PSA spielen im Alltag der BA hinsichtlich ALG 1 eigentlich keine Rolle mehr. Das liegt zum einen daran, dass es für die Vermittlung über Dritte kaum noch geeignete Anbieter gibt und die PSA Pleite sind.Habe gestern mit einer Teamleiterin in einer Geschäftsstelle der BA gesprochen und habe den Eindruck gewonnen, dass die BA darüber, dass 'die PSA Pleite sind' nicht unglücklich sind. Ich habe nämlich gefragt, welche PSA's in unserer Region als Auftragnehmer für die im Startthread erwähnte Ausschreibung in Frage kämen. Die Antwort 'Anbieter so und so' kam prompt. Als ich gefragt habe, wie kann die Kollegin so sicher sein, die Ausschreibung läuft doch noch bis zum 9.11.2006, antwortete diese 'Wir arbeiten seit Jahren mit diesem Bildungsträger zusammen, wir schicken dorthin die Leute, um ihnen bei der Stellensuche unter die Arme zu greifen, aber wenn diese erst de-facto arbeitslos sind.' Wir sind mit dem 'Anbieter so und so' zufrieden und brauchen auch keinen anderen. Mit der Prävention der Arbeitslosigkeit hat die BA nicht viel am Hut und was me.E. entscheidend ist - anscheinend auch keine Motivation.
Kann es sein, dass Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen vor Ort(AAvO) Beziehungen mit Auftragnehmern/ 'Anbieter so und so' unterhalten, die nicht ganz legitim sind? Und AAvO liefern den Auftragnehmern zu Kunden/ Bewerber zu und sorgen dafür, dass Kundenstrom bei _diesem_ Anbieter nie ein Ende hat. Nur so eine Vermutung. :-?In einer mir gut bekannten Agentur betreut jeder Vermittler durchschnittlich 350 - 400 Alo. 2004 vor Hartz IV waren das noch 800-1000. Du meinst hier die amtliche Arbeitsagentur und nicht eine PSA?
Seebarsch
27.10.2006, 20:47
Ja, ich meine hier die "amtliche" Agentur.
StephanK
29.10.2006, 17:42
Kann es sein, dass Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen vor Ort(AAvO) Beziehungen mit Auftragnehmern/ 'Anbieter so und so' unterhalten, die nicht ganz legitim sind? Und AAvO liefern den Auftragnehmern zu Kunden/ Bewerber zu und sorgen dafür, dass Kundenstrom bei _diesem_ Anbieter nie ein Ende hat. Nur so eine Vermutung. :-?Solche Leistungen müssen ausgeschrieben werden, wenn das Finanzvolumen bestimmte Beträge überschreitet (und auch nur dann!). Dass nicht in jedem Ausschreibungsverfahren alles immer 100 % neutral und objektiv abläuft, ist leider Realität in allen Verwaltungszweigen - nicht nur bei der BA...
Zudem sollte man dabei nicht vergessen, dass die BA eine selbstverwaltete Einrichtung ist - bis in die örtliche Ebene hinein. Das hat zwar einerseits sein gutes, ist aber andererseits auch ein Einfallstor für lokale Interessen, u.U. auch der Interessen lokaler Anbieter von Trainingsmaßnahmen. :x Das "Lokalkolorit" mancher Städte lässt sich manchmal bis hin zu der Frage verfolgen, was für Träger bevorzugt beauftragt werden. In meinem früheren Wohnort (SPD-dominierte "Arbeiterstadt") war das der "gewerkschaftsnahe" Internationale Bund für Sozialarbeit, hier im gutkatholischen Köln sind kirchliche Träger gut im Geschäft....
Seebarsch
29.10.2006, 18:21
Hi zusammen,
auf die Ausschreibung aller Maßnahmen haben die örtlichen Agenturen seit ca. 3 Jahren keinerlei Einfluss mehr.
Die Maßnahmen werden zentral durch die Regionaldirektionen ausgeschrieben und letztendlich vergeben.
Das oftmals vor Ort die selben Bildungsträger die Aufträge bekommen, liegt oftmals auch daran, dass sie die einzigen seriösen Träger sind die anbieten. Dass diese Träger dann gewerkschaftlich, kirchlich oder kommunal "verbandelt" sind bleibt dabei nicht aus.
In der Arbeit vor Ort bemerkt man aber immer öfters auch, dass man geeignete Bildungsträger für Maßnahmen nicht mehr findet !
Unsere Jobcenter hier in Berlin haben auch Dritte mit der Beratung und Vermittlung beauftragt.
War kürzlich bei einer Infoveranstaltung: die Arbeitssuchenden/-losen werden hinsichtlich der Beratung und Vermittlung für 5 Monate an den Dritten "weitergegeben". Wie es danach läuft, weiß ich nicht. Ein Einzelgespräch ist Pflicht zwecks Nachweis der Mitwirkung. Ansonsten ist alles freiwillig. Sie helfen einem beim Durchsehen der Bewerbungsunterlagen oder bei der Erstellung neuer, es gibt PC-Arbeitsplätze mit Internetanschluss und man kann eigentlich immer spontan vorbeigehen oder sichganz kurzfristig einen Termin geben lassen. Darüber hinaus können sie auch Tips geben, welche Leistungen etc. man beantragen kann.
Also ich kann bis dato nur Gutes berichten. Mir wurden bereits wertvolle Tips gegeben.
LG
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