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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuernachzahlung ALG II


Ich bin es nicht
13.07.2010, 16:49
hallo zusammen ..

einfach mal nur ne grundsätzliche Frage ....

Steuerrückerstattungen werden ja beim ALG II Bezug als Einkommen berechnet ..

wie wird es berechnet wenn jemand Steuern nachzahlen muss ?

wäre das dann eine bedarfserhöhende Ausgabe ?

oder herrscht hier das Prinzip - nehmen und nicht geben - ... so ganz sozial und solidarisch ? :loll:

dragonflyer
13.07.2010, 16:59
Geht es um eine Steuernachforderung aus einem Zeitraum VOR dem ALG II-Bezug oder um eine Nachforderung aus einer Zeit während des Bezuges? :confused:

Ich bin es nicht
13.07.2010, 17:07
hallo Dragonflyer ..

so ganz wichtig ist es nicht ..

wir führen nur gerade wieder Grundsatzdiskussionen über den Sinn und Unsinn unseres Staates ..

Fallbeispiel war ...

jemand muss ALG II beantragen und erwartet eine Steuerrückerstattung für den Zeitraum VOR dem Bezug ..

das wird dann ja als Einkommen angerechnet ..


und daher kam die spekulative Frage auf , wie eine vom ALG II Empfänger zu zahlende Steuerschuld dann zu begleichen sei ?

demnach müsste das ja dann den Bedarf erhöhen , bzw. der Staat / die Arge müsste das dann ja übernehmen ..( ähnlich wie mit den Nebenkosten ) ..

mache dir aber bitte eine Mühe .. Ergebniss ist eigentlich klar .. immer zum Vorteil unseres Staates ..:engel:

supi Tag noch für dich ..

Ich bin es nicht
13.07.2010, 17:08
mache dir aber bitte eine Mühe

Keine Mühe !!!

Buchstabe war abgetaucht ..:patsch:

dragonflyer
13.07.2010, 17:16
Wäre aber mal eine interessante Frage, denn während des aufstockenden Hartz4-Bezuges dürfte es nicht zu einer Steuerschuld kommen...

Ich bin es nicht
13.07.2010, 17:30
Wäre aber mal eine interessante Frage, denn während des aufstockenden Hartz4-Bezuges dürfte es nicht zu einer Steuerschuld kommen...

wir hatten das so überlegt ..

jemand macht Anfang des Jahres seinen Lohnsteuerjahresausgleich für das Vorjahr und beantragt dann ALG II ..

die Steuererstattung fließt dann erst in den Zeitraum des ALG II Bewilligungszeitraumes ..

somit wird die Steuerrückerstattung als Einkommen gewertet ..

und nun eben das ganze anders rum ..

es kommt zu einer Steuernachzahlung und die Forderung fließt in den Zeitraum des ALG II Bezuges ( Steuerlast aus Vorjahr ) ..

demnach müsste doch der ALG II Bezieher tilgen und sich durch die Tilgung sein Bedarf erhöhen ( so wie er sich bei Erstattung ja auch vermindert ) ..

dragonflyer
13.07.2010, 17:40
Entweder so oder es entfällt wegen Hartz4-Bezug?

Ich glaub, das wäre ne Sache fürs Sozialgericht *schafft Arbeit bei den Richtern*