Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückerstattung von Beiträgen zu freiwilliger KV
Hallo,
wenn man sich für die Zeit zwischen ALGII-Antragsabgabe und Bescheid freiwillig in der gesetzlichen KV versichert, werden einem ja sicherlich die entsprechenden Beiträge zurückerstattet, da ja ansonsten doppelt Beiträge gezahlt werden (von mir und von der AA).
Wie wird die Rückerstattung der Krankenkassen-Beiträge von der ARGE gewertet? Etwa als Einkommen unter Verminderung des ALG II?
Die Sache ist nämlich die, daß es ARGEn gibt, die bei Antragsabgabe die Vorlage einer Anmeldung zu einer freiwilligen KV verlangen, was mir als billiger Trick erscheint, um dann das ALG II später um die Rückzahlung kürzen zu können, obwohl es ja im Prinzip nur ein Geld-Hin- und Her-Geschiebe ist.
Bin für jede Meinung dankbar!
StephanK
07.09.2005, 15:27
Gute Frage! Den freiwilligen KV-Beitrag hast Du ja wohl schon vor der Antragstellung gezahlt. Angesichts des sehr weiten Begriffs von Einkommen in § 11 Abs. 1 SGB II wird man nur schwer argumentieren können, die Rückerstattung der sozusagen "vorsichtshalber" gezahlten Beiträge sei kein Einkommen, denn der Betrag, der einmal dem Vermögen entnommen wurde, ist als "flüssiges" Geld dann Einkommen, wenn er zurückfließt.
Einen Ausweg könnte aber Ziffer 11.58 der Durchführungshinweise zu § 11 SGB II bieten: (6) In begründeten Einzelfällen kann von dieser Vorschrift abgewichen werden, wenn die Berücksichtigung als Einkommen eine besondere Härte für den Hilfebedürftigen bedeuten würde. Eine besondere Härte kann z.B. vorliegen, wenn
• eine Sozialleistung, für einen Zeitraum vor Inkrafttreten des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wegen Säumnis des Leistungsträgers nachgezahlt wird, (...)
• eine andere Sozialleistung zunächst vorläufig festgesetzt wurde und eine Differenznachzahlung erst während der Bedarfszeit erfolgt,
• eine Nachzahlung aufgrund eines Widerspruchs-/Klagever-fahrens erst während der Bedarfszeit erfolgt.Es ist nicht genau einer dieser Fälle, die ja aber auch nur als Beispiele aufgezählt sind - und Deine Situation ist durchaus vergleichbar. Wenn Du also nicht kommentarlos darüber hinweggehen, sondern diesen Zufluss ehrlicherweise der ARGE mitteilen willst, solltest Du damit gleichzeitig beantragen, von einer Berücksichtigung als Einkommen abzusehen, weil dies eine vom Gesetz nicht beabsichtigte Härte darstellen würde. Beziehe Dich dabei ruhig auf die genannte Stelle der Durchführungshinweise.
Danke für Deine Meinung. Ich weiß nicht, ob es einen Unterschied macht, aber den freiwillligen KV-Betrag habe ich noch nicht gezahlt, da ich mich da noch nicht angemeldet habe und das auch erst kurz vor Ablauf der 3-Monatsfrist (§ 9 Abs. 2 SGB V) machen werde, wenn der ALG II-Bescheid bis dahin noch nicht eingetroffen ist oder mir alternativ schriftlich die Nichtberücksichtigung bestätigt wird. Aber ich glaube nicht, daß die mir irgendwas bestätigen werden, auch wenn die Rückzahlung tatsächlich nach den Buchstaben des Gesetzes nicht berücksichtigt werden darf.
Den freiwillligen KV-Betrag würde ich also erst nach Antragstellung bezahlen. Stehen damit nicht vielleicht den Einnahmen Ausgaben in gleicher Höhe gegenüber, die für die Erzielung der Einnahmen notwendig waren?
Was hältst Du ansonsten von § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II?
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1. Einnahmen, soweit sie als
a) zweckbestimmte Einnahmen, [...] einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
Argument: Die Einnahmen sind zweckbestimmt für den bereits getätigten Aufwand an KV-Beiträgen.
Was mich aber interessiert: Wie verhalten sich andere ALG II-Antragsteller in der Zeit zwischen Antragsabgabe und Bescheid, versichern die sich nicht?
Betroffener
07.09.2005, 20:31
@Frank,
auch wir haben den "Fehler" gemacht und meine Bekannte hat sich sicherheitshalber privat weiter versichert (zum ALG II Satz).
ALG I Ende 07.02.05 - ALG II Start: 28.02.05 aus Erkenntnissammlungsgründen zum Thema Bedarfsgemeinschaft). Eines der Folgeproblem war dann die Anmeldung bei der falschen Kasse bei durch die ArGe - somit konnte die richtige Kasse nix zurückzahlen - Das Spiel hat fast 6 Monate gedauert. Da ich das vorgestreckt hatte, habe ich auch das Geld zurückbekommen (also auch kein Einkommensproblem)
Genau diese private Weiterversicherung kann ich heute niemandem mehr empfehlen.
Die beste Lösung ist die Vorlage der von der ArGe abgestempelten Antragskopie bei der Kasse und Ruhe ist im Karton. Die Kassen wissen, das es Monate dauern wird und verhalten sich ruhig. Zwischendurch regelmässig bei der KAsse anrufen und fragen, ob die Arge schon angemeldet hat und dann zusammen mit dem Kassensachbearbeiter über die ArGen lamentieren.
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