Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Möchte mich kurz vorstellen, bin neu im Forum
Liebe Mitstreiter, wenn ich euch so nennen darf.
ich habe heute zufällig dieses tolle Forum gefunden und finde es einfach genial.
Ich möchte mich als Neuling kurz vorstellen.
Mein Name Max58, ich bin 58 Jahre alt, seit 16 Monaten gekündigt und war seit 20 Monaten arbeitsunfähig. Am Freitag wurde ich von meinem Arzt wieder arbeitsfähig geschrieben und muß mich am Montag beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Es ist schon ein sehr komisches gefühl nach 44 Jahren Arbeit als bittsteller beim Arbeitsamt wegen Arbeitslosengeld 1 vorzusprechen. Na ja, ich hoffe es geht alles gut.
Ich wünsche euch allen erst einmal ein schönes Wochenende.
Max58
Willkommen
aber sehe es so Du hast auch viel und lange eingezahlt und es steht Dir zu
Butterbrot
17.07.2010, 20:14
Du bist kein Bittsteller , sondern du forderst nur das ein was dir rechtlich zusteht !
Hi Max58,
nur mal kurz zur Info (und für den Montag :)), Alg1 ist eine Versicherungsleistung für die du ja letztlich auch bezahlt hast und auch bestimmte Voraussetzungen erfüllt seinen müssen, also anders als bei Alg2 !
Bedenke aber auch, das es Alg1 nicht ewig geben wird und man natürlich auch neben seinen Rechten auch ein paar Pflichten hat denen man nachkommen sollte/muss um keine Sanktionen zu bekommen.
Hallo zusammen,
ich war gestern beim Arbeitsamt. Habe mich dort Arbeitssuchend gemeldet. Es hat alles gut geklappt. Ich habe meine beiden Arbeitspakete bekommen. Eines für den Leistungsbezug und das andere für das erste Gespräch mit dem Arbeitsvermittler. Die Dame sagte mir weil ich ja Schwerbehindert bin bekomme ich bei einer sehr netten Dame einen Termin. Diese Dame ist nur für Schwerbehinderte zuständig. Ich habe schon am Montag den ersten Termin. Na ja wollen mal sehen ob sie wirklich so nett ist ???. Ich werde sie mal ansprechen ob es nicht so etwas wie die 58ziger Regelung gibt. Dann würde ich mir überlegen event. mit 60 und nicht erst mit 63 in Rente zu gehen. Ich hätte dann zwar 10,8% abzüge, aber wer weiss denn schon wie lange man noch lebt.
Ok liebe Mitstreiter, ich werde euch auf dem laufenden halten.
Bis dann,
Grüße max58
Ich bin es nicht
20.07.2010, 15:12
hallo Max ..
Die Dame sagte mir weil ich ja Schwerbehindert bin bekomme ich bei einer sehr netten Dame einen Termin. Diese Dame ist nur für Schwerbehinderte zuständig. Ich habe schon am Montag den ersten Termin. Na ja wollen mal sehen ob sie wirklich so nett ist ???.
na und wenn sie nicht ganz so nett ist , dann machst du sie dir einfach nett ..
paat Komplimente bei ner 50jährigen und schon hast du ne Freundin fürs Leben ..
bei ner 18jährigen geht das natürlich nur , wenn du deren Intelligans komplimenterst ..
alles Gute für dich und meld dich wenn`s Problemchen gibt ..
Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe da ein Problem. Bei den Unterlagen > Leistungsbezug < ist so ein blöder Bogen. Fragen bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag. Vier Fragen sind dort zu beantworten. Kommt mir sehr gefährlich vor. Fallstrike.... Kennt sich jemand mit diesem Bogen aus. Ich glaube wenn Du etwas falsches dort einträgst hast ein Problem. Wer sich so etwas dummes ausdenkt ? Vielleicht sollte ich einfach gar nichts eintragen.
Max58
Hi,
wenn`s nur 4 Fragen sind, kannst die ja mal kurz abpinseln, da es schon ziehmlich lange her ist, als ich den Bogen ausfüllen musste :)
Bei den Unterlagen > Leistungsbezug < ist so ein blöder Bogen. Fragen bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag. Vier Fragen sind dort zu beantworten.
Hast Du selbst gekündigt?
Wenn ich mich richtig erinnere, muss man da etwas ankreuzen und wenn man gekündigt wurde, kann man die Fragen zur Eigenkündigung übergehen.
Gruß, T.:)
Hi,
wenn`s nur 4 Fragen sind, kannst die ja mal kurz abpinseln, da es schon ziehmlich lange her ist, als ich den Bogen ausfüllen musste :)
Hallo Pharao,
das sind die 4 bescheurten Fragen. Ich habe einen Aufhebungsvertrag Unterschrieben. Begründung um eine Kündigung durch den Arbeitgeber zuvorzukommen. Es gab in unserem Unternehmen und auch in anderen Werken keine Arbeit mehr für mich. Die Belegschaft wurde drastisch abgebaut weil unser Unternehmen 2012 ganz dicht macht.
1. Aus welchen Gründen haben Sie das Beschäftigungsverhältnis beendet?
2. Haben sie versucht die Gründe zu beseitigen?
3. War es möglich, das Beschäftigungsverhältnis erst zu einem Späteren Zeitpunkt zu beenden und haben Sie dazu einen Versuch unternommen?
4. Haben Sie das Arbeitsverhältnis beendet, um einer Arbeitgeberkündigung zu vermeiden?
Grüße Max58
Hi,
da ich den genauen Sachverhalt nicht kenne, schreibe ich mal das so hin wie ich es denke das es seinen könnte:
1. Aus welchen Gründen haben Sie das Beschäftigungsverhältnis beendet?
2. Haben sie versucht die Gründe zu beseitigen?
3. War es möglich, das Beschäftigungsverhältnis erst zu einem Späteren Zeitpunkt zu beenden und haben Sie dazu einen Versuch unternommen?
4. Haben Sie das Arbeitsverhältnis beendet, um einer Arbeitgeberkündigung zu vermeiden?
1) Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, da mir sonst der AG zum xx.xx.xxxx gekündigt hätte.
2) Ja, Verhandlungen mit dem AG waren aber nicht möglich, ausser das er mir einen Aufhebungsvertrag angeboten hat. (Evtl war ja der Aufhebungsvertrag besser, also sprich mit Abfindung)
3)Nein ein späterer Termin war nicht möglich und ja, siehe dazu Punkt 2
4) Ja
So, das wäre jetzt nur mal mein Vorschlag. Ggf musst du den Sachverhalt abändern so das er auf dich halt zutrifft. Wichtig ist halt, wann hätte dir der AG normal gekündigt. Ich denke am besten wäre es also, wenn dir der AG innerhalb der gleichen Zeit gekündigt hätte, wo der Aufhebungsvertag endet. Hier mal §144 SGBIII (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html)dazu, da das nämlich von Bedeutung seinen kann:
Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe beträgt zwölf Wochen.
Sie verkürzt sich
1.auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet hätte,
2.auf sechs Wochen, wenn
a)das Arbeitsverhältnis innerhalb von zwölf Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet hätte oder
b)eine Sperrzeit von zwölf Wochen für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten würde.
Es gab in unserem Unternehmen und auch in anderen Werken keine Arbeit mehr für mich. Die Belegschaft wurde drastisch abgebaut weil unser Unternehmen 2012 ganz dicht macht.
Hi,
das würde ich also irgendwie auch noch mit reinbringen und wenn das notfalls auf einem extra Blatt ist ! Wichtig denke ich halt das es ist, das du nicht anders konntest als dem Aufhebungsvertrag zu zustimmen.
Ob dann eine Sperre eintritt und wie lange oder ob keine eintritt, das kann ich dir leider nicht sagen.
Guten Morgen Pharao,
erst einmal vielen Dank für deine Hilfestellung. Sollte diese Sache in die Hose gehen und ich eine Sperrfrist bekommen dann hat mein ex Arbeitgeber die Arschkarte.
Ich habe mir einen Zusatz in meinen Aufhebungsvertrag reinschreiben lassen.
Für den Fall, dass der Abschluss der vorliegenden Vereinbarung zur Verhängung einer Sperrfrist durch die zuständige Agentur für Arbeit bei dem Mitarbeiter führen sollte, verpflichtet sich die Firma, dem Mitarbeiter die daraus resultierenden Einkommensverluste zu erstatten.
Grüße max58
...Für den Fall, dass der Abschluss der vorliegenden Vereinbarung zur Verhängung einer Sperrfrist durch die zuständige Agentur für Arbeit bei dem Mitarbeiter führen sollte, verpflichtet sich die Firma, dem Mitarbeiter die daraus resultierenden Einkommensverluste zu erstatten....
Kluger Mann!
Gruß, T.:)
Guten Morgen Tapir.
Na ja, nachdem die Firma mir nach 33 Jahren Betriebszugehörigkeit so übel mitgespielt hat, habe ich den Aufhebungsvertrag erst einmal zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gebracht. Der hat dann noch einige kleine Schweinereien die ich als Laie nicht verstanden habe ändern lassen.
Der Rechtsanwalt hat dann von mir eine Vollmacht bekommen die ganze Sache für mich so gut wie möglich abzuschliessen. Ich wollte nichts mehr mit diesem Gesindel zu tun haben.
Ich finde es aber total super, wie hilfsbereit die Leute hier im Forum miteinander umgehen. Das gibt mir wieder Hoffnung.
Grüsse max58
Hi,
da ich den genauen Sachverhalt nicht kenne, schreibe ich mal das so hin wie ich es denke das es seinen könnte:
1) Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, da mir sonst der AG zum xx.xx.xxxx gekündigt hätte.
2) Ja, Verhandlungen mit dem AG waren aber nicht möglich, ausser das er mir einen Aufhebungsvertrag angeboten hat. (Evtl war ja der Aufhebungsvertrag besser, also sprich mit Abfindung)
3)Nein ein späterer Termin war nicht möglich und ja, siehe dazu Punkt 2
4) Ja
So, das wäre jetzt nur mal mein Vorschlag. Ggf musst du den Sachverhalt abändern so das er auf dich halt zutrifft. Wichtig ist halt, wann hätte dir der AG normal gekündigt. Ich denke am besten wäre es also, wenn dir der AG innerhalb der gleichen Zeit gekündigt hätte, wo der Aufhebungsvertag endet. Hier mal §144 SGBIII (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html)dazu, da das nämlich von Bedeutung seinen kann:
Hi Pharao,
ich habe noch etwas sehr interessantes zu Punkt 4 gefunden.
Thema Aufhebungsvertrag.....
Drohende Arbeitgeberkündigung kann wichtiger Grund sein (http://www.bwr-media.de/themen/personal/arbeitsvertrag/05913_arbeitsvertrag--wann-ist-eine-zweckbefristung-erreicht/?.php&position=Inhalt)
Die Kasseler Richter entschieden, dass die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag einen Arbeitnehmer dann nicht das Arbeitslosengeld für bis zu 12 Wochen kosten dürfe, wenn er für den Abschluss des Aufhebungsvertrages einen wichtigen Grund gehabt habe. Ein solcher Grund könne durchaus eine drohende Arbeitgeberkündigung sein, erklärte das höchste deutsche Sozialgericht und verwies auf eine seiner früheren Entscheidungen. Danach kann ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag aus Sicht des Arbeitnehmers durchaus vorliegen, wenn er mit der vertraglichen Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nur einer Kündigung durch seinen Arbeitgeber zuvorkommen wolle und sein berufliches Fortkommen nicht erschweren wolle. Ob eine Abfindung gezahlt werde, spiele in dieser Situation keine Rolle, so die Kasseler Richter.
Bundessozialgericht, Urteil vom 02.09.2004, Aktenzeichen: B 7 AL 18/04
Gruß Max58
dragonflyer
21.07.2010, 18:20
Hallo Max58,
erst mal Willkommen im Forum! :)
Ich lese gerade, dass Du schwerbehindert bist?
Wußte der Rechtsanwalt davon?
Als Schwerbehinderter darf der Arbeitgeber einem nur kündigen mit Erlaubnis des Integrationsamtes...
Eine Kündigung so wäre dem Chef nicht ohne weiteres möglich gewesen, deshalb hat er Dir wohl den Aufhebungsvertrag vorgelegt....
Guten Morgen Dragonflyer,
doch mein Rechtsanwalt wußte das ich Schwerbehindert bin. Aber ich war dem Druck und das Mobbing unseres Personalchefs nicht mehr gewachsen. Auch für meine Gesundheit war es die beste Lösung einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Ich habe am Anfang noch voll dagegen gehalten, aber dieser kleine Dreck.... hat sich immer neue Schweinereien einfallen lassen um mich nach möglichkeit zum Nulltarif zu entsorgen. Als er dann noch die Idee hatte, einen Termin für mich bei unserem Betriebsarzt zu machen damit dieser Festellen sollte, dass ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Arbeit nicht mehr ausüben könne und dann die Erwerbsunfähigkeits Rente einreichen sollte war für mich der Bogen überspannt. Ich mußt handeln.
Ich war nicht umsonst 20 Monate Arbeitsunfähig geschreiben. Das hat mich alles sehr mitgenommen. Nach 33 Jahren Betriebszugehörigkeit wie so ein Köter vom Hof gejagt zu werden. Das ist sehr traurig.
Ok mit dem Aufhebungsvertrag habe ich mir ein kleines finanzielles Polster - Schmerzensgeld geholt.
Ok sorry ich will hier keine Geschichten erzählen.
Mir geht es heute wieder gut und ich hoffe, das ich meine 24 Monate beim Arbeitsamt gut herum bekomme und werde danach mit 60 in Rente gehen.
liebe Grüße max58
dragonflyer
22.07.2010, 09:44
Hallo Max,
die Sachen, die nach dem Bericht beim Arbeitsplatz mit Dir gemacht wurden, wären sogar eine Begründung um selber zu kündigen.
Die Folgen des Mobbings und Bossings sind bei Deinem Arzt oder sonstwo vermerkt?
Das alleine wäre ein Grund, der eine Sperrzeit nicht rechtfertigen würde.
Zum Thema Rente mit 60, warum Abschläge hinnehmen, falls vielleicht, aber auch nur vllt. eine EU-Rente in Frage kommen könnte?
Wenn es soweit ist, würde ich mit dem Arzt mal drüber reden :)
Liebe Grüße
Tanja
Hallo Tanja,
erst einmal vielen Dank für Deine nette Ausführung.
Ich möchte mich auch recht herzlich bei allen hier im Forum bedanken die mir bisher versucht haben zu helfen und mir gleichzeitig damit wieder Mut gemacht haben.
Jetzt noch einmal zu deinem letzten Beitrag Tanja.
Ich bin seit 20 Monaten bei einem Psychiater in Behandlung ( Mobbing ) aber Mobbing wird nicht als Krankheit anerkannt. Bei mir heisst es dann Schwere Depressive Episode. Obwohl mich mein Facharzt Arbeitsfähig geschrieben hat auf meinen Wunsch ( wegen der 24 Monate Arbeitslosengeld ) bleibe ich weiter bei Ihm in Behandlung. Für alle Fälle, das haben wir so abgesprochen.
Er wollte mir auch schon helfen in die EU - Rente zu kommen. Aber ich habe Ihm offen gesagt das ich so eine blöde Klausel in meinem Aufhebungsvertrag habe und somit eine EU - Rente nicht in Frage kommt.
Ok, er hat es so akzepiert.
Sollte eine Erwerbsminderungsrente begründet werden, sind sich die Parteien darüber einig, dass der Anspruch der Abfindung entfällt und der Mitarbeiter zur anteiligen Rückzahlung der Abfindung verpflichtet ist.
Ich hatte Glück, er ist nicht nur Facharzt, sondern hat auch ein riesen großes Herz , ist sehr sozial eingstellt und hat mir in dieser lange Zeit immer wieder geholfen. Auch wenn die Krankenkasse nervte.
Liebe Grüße
Max58
dragonflyer
22.07.2010, 16:28
Für wie lange gilt diese Klausel betreffs EU-Rente? Nur für die 24-Monate ALG 1Bezug?
Diese Ausschlussklausel EU-Rente ist meines Erachtens gar nicht zulässig, denn eine Verschlimmerung Deines Gesundheitszustandes ist nicht absehbar, ob diese nicht eintreten kann.
Hat der Anwalt denn gar nichts dazu gesagt?
Denn faktisch stellt es einen Verzicht auf soziale Leistungen dar(dazu zählen auch Renten=Sozialversicherung) und dazu darf man nicht gezwungen werden....
Hallo Dragonflyer,
diese Klausel EU - Rente in dem Aufhebungsvertrag ist Zeitlich nicht begrenzt. Begrenzt ist nur in dem gleichen Passus das ich 24 Monate nach Abschluss des Aufhebungsvertrages bei keinem Unternehmen meiner Firma einen Arbeitsvertrag unterscheiben darf. Es sind jetzt schon fast 15 Monate nach Unterschrift vergangen. 01.05.2009
Achso nee leider war mein Anwalt nicht der HIT!:shock:
Hi,
um nochmal kurz zurück zum Thema zu kommen, leider wird dann hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showpost.php?p=278396&postcount=11) meine Vorgehensweise sehr wahrscheinlich nicht klappen, da ich das überlesen hab das du eigentlich so schwer kündbar gewesen wärst.
Du kannst dich also nur darauf beziehen das du da zugestimmt hast, weil du das "Mobbing" in der Firma nicht mehr ausgehalten hast.
Mensch, vergesse die Wichtigen Sachen.
Ich habe wegen meiner Schwerbehinderung ein Problem mit der Mobilität.
Mein Sehvermögen ist stark eingschränkt.....
Kann kein Auto mehr fahren und habe in meinem SBA Merkzeichen B = Fahren immer in Begleitung. Ich habe in dem Bogen vom Arbeitsamt angekreuzt Arbeit nur in Ortsnähe. Bisher hat mich meine Frau immer morgens zur Arbeit 60Km gefahren und nachmittags abgeholt 60Km. Egal ob Sommer oder Winter. Aber das kann kein dauerzustand mehr sein.
Grüsse Max58
Hi,
um nochmal kurz zurück zum Thema zu kommen, leider wird dann hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showpost.php?p=278396&postcount=11) meine Vorgehensweise sehr wahrscheinlich nicht klappen, da ich das überlesen hab das du eigentlich so schwer kündbar gewesen wärst.
Du kannst dich also nur darauf beziehen das du da zugestimmt hast, weil du das "Mobbing" in der Firma nicht mehr ausgehalten hast.
Vielen Dank Pharao.....
Grüße max58
Vielen Dank Pharao.....
Grüße max58
Hallo Pharao,
kann ich das so in diesem Fragebogen bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag für das Arbeitsamt schreiben ? oder kann man es noch anders, besser formulieren ??
Nach Wegfall meines Arbeitsplatzes wegen Rationalisierungsmaßnahmen in unserer Firma und nachdem keine anderweitige, zumutbare Beschäftigungsmöglichkeit für mich gefunden wurde, drohte mir unser Personalchef an, mich betriebsbedingt zu kündigen. Dem danach stattgefundenen Monatelangen Mobbing durch unseren Personalchef, sah ich dann keinen anderen Ausweg mehr, als einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
Grüße max58
Hi,
um nochmal kurz zurück zum Thema zu kommen, leider wird dann hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showpost.php?p=278396&postcount=11) meine Vorgehensweise sehr wahrscheinlich nicht klappen, da ich das überlesen hab das du eigentlich so schwer kündbar gewesen wärst.
Du kannst dich also nur darauf beziehen das du da zugestimmt hast, weil du das "Mobbing" in der Firma nicht mehr ausgehalten hast.
Hallo Pharao,
kann ich das so in diesem Fragebogen bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag für das Arbeitsamt schreiben ? oder kann man es noch anders, besser formulieren ??
Nach Wegfall meines Arbeitsplatzes wegen Rationalisierungsmaßnahmen in unserer Firma und nachdem keine anderweitige, zumutbare Beschäftigungsmöglichkeit für mich gefunden wurde, drohte mir unser Personalchef an, mich betriebsbedingt zu kündigen. Dem danach stattgefundenen Monatelangen Mobbing durch unseren Personalchef, sah ich dann keinen anderen Ausweg mehr, als einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
Grüße max58
Hi,
ich würde alles mit reinbringen was dir dabei nützlich seinen könnte, warum du dem Zugestimmt hast bzw warum es eben dir nicht mehr zu Zumuten war dort weiter zu arbeiten. Zb wenn deine Frau dich also jeden Tag auch so weit dort hinfahren musst, dann würde ich das auch mit reinbringen. Führe also auch genauer auf wie sich zB das Mobbing gestalltete und und und ........
Hallo Pharao,
erst einemal vielen Dank für deine Ausführungen. Ich bin dich eigendlich dumm. Warum überlege ich mir eigendlich wie ich um eine Sperre herum komme obwohl mich mein Arbeitgeber so mies behandelt hat.
In meinem Aufhebungsvertrag steht ja nichts von Mobbing !!!!
Betriebsbedingt sollte ich gekündigt werden weil es keine geeignete Stelle mehr für mich gab. So der Tenor unseres Personalchefs.
Ich sollte dies auch so in dem Bogen vom Arbeitsamt reinschreiben. Warum sollte ich meinen Arbeitgeber schonen. Ich habe doch drin stehen, sollte es zu einer Sperre beim Arbeitsamt kommen, verpflichtet sich der Arbeitgeber diese Finanziellen Ausfall zu tragen......
Oder wie siehst Du diese Sache?
Grüße Max58
Ich sollte dies auch so in dem Bogen vom Arbeitsamt reinschreiben. Warum sollte ich meinen Arbeitgeber schonen. Ich habe doch drin stehen, sollte es zu einer Sperre beim Arbeitsamt kommen, verpflichtet sich der Arbeitgeber diese Finanziellen Ausfall zu tragen......
Oder wie siehst Du diese Sache?
Hi,
ich persönlich würde hier keine Rücksicht auf den AG nehmen und alles versuchen ohne eine Sperre da rauszukommen, allerdings schon bei der Wahrheit bleiben und nichts dazu erfinden. Das mit dem finanziellen Ausgleich würde ich nur als Notweg sehen, falls ich keinen Erfolg damit hätte.
In meinem Aufhebungsvertrag steht ja nichts von Mobbing !!!!
Betriebsbedingt sollte ich gekündigt werden weil es keine geeignete Stelle mehr für mich gab. So der Tenor unseres Personalchefs.
Genau sowas ist halt immer schwer nachzuweisen das es so war. Also hier ruhig auch Namen & Datum nennen, wann was war oder wie sich das Mobbing darstellte. Letztlich bist du ja fast schon genötigt worden einen Auhebungsvertrag zu unterschreiben, wowohl du eigentlich sehr schwer kündbar gewesen wärst und das weis der AG sicherlich auch und hat hier keine Rücksicht auf dich genommen, auch wenn er dir anbietet für den finanziellen Schaden in der Sperrzeit aufzukommen. Für ihn war das die billigste Lösung dich los zu werden, sorry muss man so sagen.
Hallo Pharao,
Du hast recht. So werde ich es schreiben. Wenn Fragen von der Bewilligungsstelle zu dem Schreiben anfallen, kann ich die ja gleich mündlich vor Ort abklären.
Frage, aus welchen Gründen haben Sie das Beschäftigungsverhältnis beendet ?
Die Firma XXXXXXXXXXXXXXXXXX wird 2012 geschlossen. Aus diesem Grund, wird schon seit Monaten versucht, Mitarbeiter mit allen Mitteln zu entlassen. Ich wurde auch so ein Mobbing Opfer.
Ich wurde von unserem Personalchef seit Monaten auf das schwerste gemobbt. Dadurch wurde ich psychisch krank. Mein Hausarzt hat mich zu einem Facharzt für Psychiatrie überwiesen. Dieser hat dann eine mittlere – schwere Depressive Episode festgestellt die er auf das Mobbing am Arbeitslatz zurückführte. Da ich keinen anderen Ausweg mehr für mich sah, um nie wieder in diese Firma zurück zu müssen, habe ich unfreiwillig einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Ich war insgesamt 19 Monate Arbeitsunfähig aufgrund des Mobbings. Jetzt bin ich durch die lange und gute Behandlung durch den Facharzt und durch die Unterstützung meiner Familie wieder gesund.
Max58
Hi,
ich persönlich würde es noch ausführlicher Beschreiben wie sich das Mobbing geäußert hat und ggf auch ein Beleg von deinem Arzt mit beifügen. Außerdem ruhig auch Namen nennen mit Datum ect wann was vorgefallen ist bzw wann wer dir was angeraten hat. Dazu auch nicht deine Frau vergessen, den immerhin musste die dich ja auch immer hinfahren & abholen.
Ansonsten viel Glück das du damit durchkommst und auch bald wieder eine neue Stelle finden wirst. Bedenke aber bitte das die Zeit wo man Alg1 bekommt auch nicht ewig ist, da solltest du schon dahinter her sein.
kalte-tomate
29.07.2010, 19:26
Hallo, ich bin Theo aus Aachen, ich bin 49 Jahre alt und seit 1,5 Jahren arbeitslos. Habe bei einem kleinen Reisebüro gearbeitet, aber das ist bankrott gegangen. Suche jetzt einen neuen Job. Meine Hobbies sind Musik, meine Kinder, laufen und Fussball.
Hi,
ich persönlich würde es noch ausführlicher Beschreiben wie sich das Mobbing geäußert hat und ggf auch ein Beleg von deinem Arzt mit beifügen. Außerdem ruhig auch Namen nennen mit Datum ect wann was vorgefallen ist bzw wann wer dir was angeraten hat. Dazu auch nicht deine Frau vergessen, den immerhin musste die dich ja auch immer hinfahren & abholen.
Ansonsten viel Glück das du damit durchkommst und auch bald wieder eine neue Stelle finden wirst. Bedenke aber bitte das die Zeit wo man Alg1 bekommt auch nicht ewig ist, da solltest du schon dahinter her sein.
Hi Pharao,
kurze Info. Es ging alles glatt beim Arbeitsamt. Habe einen sehr netten Fallmanager und die Sperre konnte ich mit meinem Bericht ( Mobbing ) und dem ärztlichen Attest abwehren. Habe heute Bescheid bekommen, 720 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
Erst noch einmal vielen Dank an allen die mir Tips gegeben haben.
Puhhh jetzt geht es mir wieder besser.
Grüße Max58
:dance:
Na, das klingt doch super :razz:
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