ALN - Robot
07.04.2005, 16:31
Surfen am Arbeitsplatz
Kündigung nur bei Verbot
Das Surfen im Internet zu privaten Zwecken am Arbeitsplatz rechtfertigt nicht zwangsläufig eine fristlose Kündigung.
Das gilt auch, wenn der Mitarbeiter pornografische Seiten aufruft.
Es ist erforderlich, dass der Arbeitgeber zuvor das private Surfen ausdrücklich verboten und mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht hat.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Juli 2004 – 7 Sa 1243/03
Kündigung nur bei Verbot
Das Surfen im Internet zu privaten Zwecken am Arbeitsplatz rechtfertigt nicht zwangsläufig eine fristlose Kündigung.
Das gilt auch, wenn der Mitarbeiter pornografische Seiten aufruft.
Es ist erforderlich, dass der Arbeitgeber zuvor das private Surfen ausdrücklich verboten und mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht hat.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Juli 2004 – 7 Sa 1243/03