joanlandor
25.10.2006, 15:13
Hallo!
Ich erhalte ALG 1, der Leistungsanspruch wäre bis 31.01.2007. Evtl. kann ich kurzfristig ein sechsmonatiges bezahltes Praktikum beginnen (600 € monatl.), dass nach diesen sechs Monaten in ein festes Arbeitsverhältnis übergeht.
Was passiert jetzt? (ich weiß noch nicht ob der Arbeitgeber die Sozialleistungen übernimmt...)
Ist es jetzt so dass ich erst einmal nicht mehr leistungsberechtigt bin, weil ich für sechs Monate "angestellt" werde?
Oder darf ich von den 600€ 165€ behalten? (Muß der Arbeitsberater dann zustimmen?) Gilt das dann nur bis zum Ende des Leistungsanspruchs, d. h. bis zum 31.01.2007?
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte :)
Ich erhalte ALG 1, der Leistungsanspruch wäre bis 31.01.2007. Evtl. kann ich kurzfristig ein sechsmonatiges bezahltes Praktikum beginnen (600 € monatl.), dass nach diesen sechs Monaten in ein festes Arbeitsverhältnis übergeht.
Was passiert jetzt? (ich weiß noch nicht ob der Arbeitgeber die Sozialleistungen übernimmt...)
Ist es jetzt so dass ich erst einmal nicht mehr leistungsberechtigt bin, weil ich für sechs Monate "angestellt" werde?
Oder darf ich von den 600€ 165€ behalten? (Muß der Arbeitsberater dann zustimmen?) Gilt das dann nur bis zum Ende des Leistungsanspruchs, d. h. bis zum 31.01.2007?
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte :)