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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bezahltes Praktikum und ALG 1


joanlandor
25.10.2006, 15:13
Hallo!
Ich erhalte ALG 1, der Leistungsanspruch wäre bis 31.01.2007. Evtl. kann ich kurzfristig ein sechsmonatiges bezahltes Praktikum beginnen (600 € monatl.), dass nach diesen sechs Monaten in ein festes Arbeitsverhältnis übergeht.
Was passiert jetzt? (ich weiß noch nicht ob der Arbeitgeber die Sozialleistungen übernimmt...)
Ist es jetzt so dass ich erst einmal nicht mehr leistungsberechtigt bin, weil ich für sechs Monate "angestellt" werde?
Oder darf ich von den 600€ 165€ behalten? (Muß der Arbeitsberater dann zustimmen?) Gilt das dann nur bis zum Ende des Leistungsanspruchs, d. h. bis zum 31.01.2007?
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte :)

Seebarsch
25.10.2006, 16:56
Hallo joanlandor
:welcome:
Bei diesem "Praktikum" ist es äusserst wichtig zu wissen, wieviel Stunden wöchentlich die Tätigkeit ausgeübt wird.
Werden 15 Stunden und mehr wöchentlich ausgeübt, bist Du nicht mehr arbeitslos und bekommst kein Arbeitslosengeld mehr.
Sind es wöchentlich weniger als 15 Stunden bist Du weiterhin arbeitslos und der Verdienst wird Dir als Nebenverdienst angerechnet.
Von den 600 € könntest Du dann die Werbungskosten= Fahrkosten etc. geltend machen.
Der Rest wird Dir dann, bis auf 165€ monatlich, voll auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

joanlandor
25.10.2006, 22:24
Danke, das hilft mir schon weiter :-). Es wären 40 Stunden pro Woche... Dann muß ich mich also bei der Agentur für Arbeit "abmelden"...?

Seebarsch
25.10.2006, 22:38
Wenn Du das Praktikum machen willst, ja !

StephanK
25.10.2006, 22:41
Dann muß ich mich also bei der Agentur für Arbeit "abmelden"...?Ja!
Im übrigen empfiehlt es sich, genau zu klären, ob es sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis handelt (was die Höhe der Vergütung angeht, ist es eigentlich ein sog. Midi-Job mit Sozialversicherungspflicht). Es gibt leider immer mehr Arbeitgeber, die statt einer normalen Probezeit "Praktika" vereinbaren, die in Wirklichkeit keine sind, sondern im Grunde stinknormale Arbeitsverhältnisse, für die die Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge sparen wollen. Die Grenzen zur Schwarzarbeit sind da leider oft fließend... Damit soll nicht gesagt sein, dass Dein künftiger Arbeitgeber derart unsauber arbeitet, aber es ist so oder so besser, Klarheit zu schaffen.

Schau Dir mal die Seiten der Minijob-Zentrale (http://www.minijobzentrale.de) an!

joanlandor
26.10.2006, 15:34
Danke für die schnellen Antworten und für den Tipp "www.minijobzentrale.de"
:-)