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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ablehnung ALG2 wg. zu hohem einkommen von Freundin?


AlexGWB
07.09.2005, 17:10
hallo,

ich habe leider schon wieder ne frage..

Ist es überhaupt sinnvoll, einen Antrag auf ALG2 zu stellen, wenn die Freundin, mit der man eine gemeinsame Wohnung hat, EUR 1.600,- nach Steuern im Monat verdient?

Habe zwar gelesen, daß das ganze nicht als eheähnliche gemeinschaft gilt, wenn man weniger als 3 jahre zusammenwohnt, und sieauch nicht willens ist, mich in größerem Umfang zu alimentieren, befürchte aber, daß ich da trotzdem einen Strick draus gedreht bekomme..

Eine Krankenversicherung muß mir aber doch auf jeden Fall bezahlt werden?

Danke für eine Antwort..

Viele grüße
Alex

Betroffener
07.09.2005, 20:42
@AlexGWB,

natürlich ist es sinnvoll einen ALG II Antrag zu stellen - wovon willst Du sonst leben?

Wenn ihr keine eheähnliche Gemeinschaft seid (nach Deinen Ausführungen seid ihr keine), bist Du eine Bedarfsgemeinschaft nur mit Dir selber. Wenn das Amt anderer Auffassung sein sollte, gibt es dafür bereits erfolgte Urteile und notfalls den eigenen Gang zum Gericht. Das mit den 3 Jahren ist nur eines von vielen Merkmalen und auch nicht unbedingt allgemeingültig.
Wichtiger ist der erklärte Wille von Dir und Deiner Freundin, das sich jeder nur um sich selber kümmert und keiner für den anderen einsteht. Nur die WOhnung wird geteilt.

Eine Krankenversicherung muss Dir niemand bezahlen, wenn es eine Bedarfsgemeinschaft mit Deiner Freundin wird. Genau das ist aber der riesige Unterschied zu Ehe bezüglich der Familienversicherung und der Unterhaltsverpflichtung.
Du könntest Dir dann allenfalls bei Bedarf beim Sozialamt Behandlungsscheine holen (was vorher auch jede Menge Überprüfung Deiner realen Bedürftigkeit und Lauferei mit ungewissem Ausgang bedeutet).

Also bleibt nur beantragen und sich ggf. durchsetzen.