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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ablehnung Existenzgründung trotz gutem Buisnessplan möglich?


TomTomTom
23.07.2010, 18:32
Guten Tag.
Ich (39m) rutsche zum erstemal in ALG1 (12 Monate anspruch) rein.
Als Kaufmann bin ich zwar "vermittelbar", doch fehlen mir Englisch und PC-Kenntnisse. Hatte zuvor 25Jahre bei einer Firma "ständig das selbe" getan.
Die Firma gibts nicht mehr...

Meine Frage:
Da ich ja große Berufserfahrung habe, möchte ich mich Selbständig machen.
Möchte natürlich den Gründerzuschuss beantragen.
Einen guten Buisnessplan bekomme ich. Geschäftsidee ist meinermeinung nach
(wie auch vom Buisnessplanersteller) gut.
Bringe große Erfahrung mit rein etc.

Wenn also der Buisnessplan und die Finanzierung (brauche keinen Kredit) steht, kann dann das Amt den Gründerzuschuss verwehren?
Da ich fast 40 bin, bin ich auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gut vermittelbar. Deshalb sehe ich meine Chance in der Selbständigkeit.
Die ALG1-Voraussetzung (Restanspruch mind. 3 Monate) erfülle ich.
Auch habe ich noch kein Gewerbe angemeldet.
Ich habe mich zum 1.9. arbeitssuchend gemeldet, und möchte dann das Thema im Amt ansprechen.

Hängst alles vom Sachbearbeiter ab???

Danke

Tom

stummelbeinchen
23.07.2010, 20:39
Hi,

nein, die Agentur kann Dir den Gründungszuschuss nur verwehren, wenn Du zu Deiner Selbständigkeit nicht geeignet bist. Das wäre bspw. der Fall, wenn Du Dich mit einem Beruf selbständig machen möchtest, für den Du nicht qualifiziert bist (z.B. Dolmetscher, Rechtsanwalt...) oder wenn Du körperlich/psychisch dazu nicht in der Lage wärst (bspw. als Buchhalterin mit Rechenschwäche, die nicht im Griff ist).

Der Gründungszuschuss ist eine Pflichtleistung. Und erfüllst Du alle Voraussetzungen aus dem Gesetz, dann bekommst Du das Geld.

VIel Glück


P.S. Falls Du Dein Englisch verbessern willst und Zugriff auf Dein Profil bei der Arbeitsagentur hast: Du kannst (wenn Du eingeloggt bist, die Lernbörse exklusiv anklicken - die ist irgendwo rechts unten) dort einen Englischkurs online machen. Der ist anerkannt, beruht auf den GER-Richtlinien und wirklich gut. Und kostet außerdem nix.

TomTomTom
24.07.2010, 16:49
Hallo.
Danke für die schnelle Antwort.
War ja sehr ermutigend!

Ich hätte noch eine Frage.

Darf ich meinen "Betriebsstandort" außerhalb meines Arge-Gebietes haben?
Sprich, ich wohne im Landkreis FFB, und möchte meine Selbständigkeit im Landkreis LL beginnen.
Wohnort bleibt FFB. Geschäft in LL.
Die Existenzgründung würde über das Amt in FFB erfolgen.
Werde ich dann ins Amt nach LL weitervermittelt, oder läuft alles über mein Amt in FFB?
Meine Meldestelle möchte ich ungern verlagern.

Wie wird sowas geregelt?

Danke
Tom

stummelbeinchen
24.07.2010, 17:50
Es gilt Deine Meldeadresse. Das dortige Amt ist zuständig für Antragstellung, -bewilligung und Zahlung. Wo Du Deine Selbständigkeit ausübst (in Deutschland) spielt keine Rolle.

LG

TomTomTom
24.07.2010, 18:16
Hallo!
Danke für die tollen Tips.
Weißt Du evtl. (grob), wie sich das mit dem Gründungszuschuss zusammenstellt?

ALG1
+300€
=Gesamteinkommen
-Krankenkassenbeitrag (ungefähre Höhe?Single,40J.,gesetzl. Versichert, ALG1 ca. 1100€)
-ARbeitslosenversicherung (Höhe?)
-Rentenversicherungsbeiträge (zur gesetzlichen Möglich? Zahle ja schon 25Jahre dort als Arbeitnehmer ein)
-Soli?
-????

PS: Ich meine keine Ausgaben für das Gewebe wie Miete etc.
Nur die Fixkosten, welche vom ALG1+300€ weggehen.

Ich sag schon mal Danke!

Tom

stummelbeinchen
25.07.2010, 12:39
Da musst Du Dich bei den jeweiligen Stellen erkundigen. Was Deine Fixkosten sind, kannst nur Du festlegen. Das einzige, was Du machen musst ist eine Krankenversicherung.

LG