Forumadmin
25.10.2006, 17:27
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif
Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 01.08.2005
Aktenzeichen: L 7 AS 2875/05 ER-B
Kernaussage: Eine selbstbewohnte Eigentumswohnung mit 120 qm und ein Auto im Wert von unter 10.000 Euro sind angemessenes Vermögen im Sinne des Gesetzes und müssen deswegen nicht verwertet werden, bevor Alg II geleistet werden kann.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=23654&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses
Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 01.08.2005
Aktenzeichen: L 7 AS 2875/05 ER-B
Kernaussage: Eine selbstbewohnte Eigentumswohnung mit 120 qm und ein Auto im Wert von unter 10.000 Euro sind angemessenes Vermögen im Sinne des Gesetzes und müssen deswegen nicht verwertet werden, bevor Alg II geleistet werden kann.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=23654&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses