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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuflussprinzip: wie ist es richtig ?


Dessaufragt
27.07.2010, 19:44
Folgender Fall....

Person Aist 22 Jahre alt und bezieht Kindergeld
von 01-06 im Jahr 2010.

Gleichzeitig bezog A Bafög von 01-06 2010 !!

Den Bafögsatz für 01/2010 bekam er aber schon am 28.12.2009 auf sein Konto.

In welchen Zeitraum fällt nun das Einkommen??
Wird es in das neue Jahr übernommen wären es ja 200 Euro weniger Einnahmen oder fällt es in das alte Jahr??

Wer kennt sich hier aus??

ALG53
27.07.2010, 20:09
Widerspruch Frist ist ja schon vorbei

aber Zufluß bedeutet in dem Monat in dem es gutgeschrieben ist, wird es verrechnet.

wodchuk
27.07.2010, 20:15
Ich würde hier dazu dentieren, dass BAföG 2010 zuzurechnen.

DA DA 63.4.1.1 DA-FamEStG: Einkünfte und Bezüge werden in dem Kalenderjahr berücksichtigt, in dem sie zufließen. Regelmäßig wiederkehrende Einkünfte und Bezüge, die kurze Zeit vor Beginn oder nach Ende des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen (§ 11 Abs. 1 Satz 2 EStG). Als kurze Zeit ist i. d. R. ein Zeitraum von zehn Tagen anzusehen (BFH vom 9.5.1974 und vom 24.7.1986).

BAföG würde ich als regelmäßig wiederkehrenden Bezug sehen.