Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Leihfirma bietet 22 Urlaubstage,Zeitkonto,weniger Url-Geld !
SoralucE
08.09.2005, 10:36
Hallo Leute,
werde ab dem 01.10.2005 Arbeitslos, habe mich auch bei der Arbeitsagentur schon angemeldet, und habe gestern einen Anruf von einer Leihfirme bekommen, war auch da, der Herr hat mir dann gesagt, dass sich ihr Urlaubsanspruch nach Tarif richtet, sie weniger Urlaubsgeld geben, und auch in der Firma Zeitkonto bevorzugt wird!
Wie soll ich mich verhalten, kann ich 30 tage verlangen wie es im Standard Tarif steht und kann ich ablenen da ich noch mit anderen Firmen verhandeln will??
Bitte um schnellstmögliche Antwort nd danke euch allen!!!!
Betroffener
08.09.2005, 12:08
:welcome: SoralucE,
verlangen kannst Du nur was im Bundesurlaubsgesetz steht.
Alles andere ist Verhandlungssache. Da sich die meisten Zeitarbeitsfirmen (auch bundesweit agierend) einen Teufel um die lokal oder überregional ausgehandelten Tarife scheren, wirst Du hier schlechte Karten haben.
Urlaub ist Urlaub und Zeitkonten sind Zeitkonten - hier wird gerne zu Lasten des Urlaubesanspruches Flexibilität versucht einzufordern - worin ich nicht unbedingt ein Problem sehe, solange es zweiseitig bleibt und nicht nur einseitig ist.
Es gibt etliche Firmen, die einen Urlaubsanspruch von z.B. 30 Tagen auf 20 Tage Urlaubsanspruch und 10 Tage Freizeitanspruch aufteilen, wobei der Urlaub gemäß den gesetzlichen Regelungen genommen werden muss, der Freizeitanspruch hingegen auch angespart werden kann über längere Zeiträume. Wohlgemerkt alles als bezahlter Urlaub.
Das dürfte aber bei Zeitarbeitsfirmen wohl eher nicht so funktionieren, da es denen mehr auf maximale Verfügbarkeit bei geringen Eigenkosten ankommt. Sprich: Wenn Arbeit da ist, läuft die positiv aufs Zeitkonto auf, wenn keine da ist, wird die wieder abgebaut (oder Dir wird "nahegelegt" Urlaub bzw. Dein Zeitkonto zu entlasten zu nehmen, wenn es der Firma gut tut)
Was ist unter "weniger Urlaubsgeld" zu verstehen?
Im Normalfall wird das Gehalt/der Lohn in der Urlaubszeit weiter bezahlt.
Hier wäre also die vertragliche Regelung genau auf Fussangeln zu durchleuchten.
Ach ja - noch ein Tipp am Rande. Da Die Wahrscheinlichkeit sehr hoch sein dürfte, dass Du bei der zeitarbeitsfirma deutlich weniger verdienst, wäre es mit Sicherheit sinnvoll, daß Du zumindest einen Tag Arbeitslosengeld beziehst und nicht nahtlos bei der Zeitarbeitsfirma anfängst.
Damit ist dann erst Mal Höhe und Umfang Deines Leistungsanspruches festgestellt und auf Papier belegt und wird sich dann innerhalb der nachfolgenden Rahmenfrist von 4 Jahren kaum noch nach unten oder in der Anspruchsdauer veränderen (ab Februar 2006 gelten neue Regelungen! - in die Du dann reinfällst, wenn es bei der Zeitarbeitsfirma nicht so toll klappt). Hast Du aber bereits einen fixierten Anspruch, gelten die alten Regelungen.
Also Aufpassen!
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