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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schriftlich beworben - 30 Prozent Kürzung?


sebasti
25.10.2006, 23:32
Hallo, ich habe mal eine Frage: Neulich erreichte mich per Post ein Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung.

Ich habe mich unverzüglich schriftlich beworben.
Jetzt habe ich gesehen, dass ich mich eigentlich telefonisch hätte bewerben sollen, wie es auf dem Vorschlag steht.
Das habe ich wohl übersehen.

Kann da jetzt was passieren.
Habe mich ja ordentlich und ordnungsgemäß beworben.
Kann das ja auch nachweisen.

Gruß
Seb.

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26.10.2006, 12:47
Hallo sebasti,

- ich glaube nicht das Dir hierfür eine Kürzung drohen könnte, - denn aufgrund Deiner schriftlichen Bewerbung hätte der Arbeitgeber bei Interesse an deiner Arbeitskraft ja wahrscheinlich jederzeit eine Adresse und Tel.Nr: wo er dich erreichen könnte gehabt.

- trotzdem wäre meine Empfehlung einmal bei dem Stellenangebot anzurufen und zu sagen DU hättest Dich versehentlich schriftlich beworben anstatt anzurufen, und ob deine Bewerbung dann nun angekommen wäre.
- erstens macht das einen guten Eindruck, und zweitens hast Du dann doch noch angerufen.

- das wäre jetzt meine persönliche Vorgehensweise wäre mir gleiches passiert.

MfG

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