sebasti
25.10.2006, 23:32
Hallo, ich habe mal eine Frage: Neulich erreichte mich per Post ein Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung.
Ich habe mich unverzüglich schriftlich beworben.
Jetzt habe ich gesehen, dass ich mich eigentlich telefonisch hätte bewerben sollen, wie es auf dem Vorschlag steht.
Das habe ich wohl übersehen.
Kann da jetzt was passieren.
Habe mich ja ordentlich und ordnungsgemäß beworben.
Kann das ja auch nachweisen.
Gruß
Seb.
Ich habe mich unverzüglich schriftlich beworben.
Jetzt habe ich gesehen, dass ich mich eigentlich telefonisch hätte bewerben sollen, wie es auf dem Vorschlag steht.
Das habe ich wohl übersehen.
Kann da jetzt was passieren.
Habe mich ja ordentlich und ordnungsgemäß beworben.
Kann das ja auch nachweisen.
Gruß
Seb.