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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welche Leistungen kann ich erhalten?


Fanja
28.07.2010, 16:21
Hallo, ich bin auf Dauer erwerbsunfähig und beziehe EU-Rente (963 Euro). Da ich mehr Ausgaben als Einnahmen habe, bin ich seit längerem in einer Schuldenfalle und komme da so schnell nicht raus. Ich möchte die vorhandenen Rechnungen auf Raten abzahlen und kann sie nicht kürzen. Ich habe 2 Kinder, davon eines im Haushalt (16 Jahre alt). Von der Bank bekomme ich kein Geld mehr, da ich über dem Dispo bin und und kann somit für den Lebensunterhalt nicht mehr aufkommen. Bei der Schuldnerberatung habe ich bereits einen Termin vereinbart und mit der Bank gesprochen, doch letztendlich komme ich nicht weiter, weil ich dadurch kein Geld bekomme. Nun habe ich mich im Internet erkundigt, jedoch bin ich nicht so ganz schlau geworden mit Dingen wie Sozialgeld. Ich bin seit längerer Zeit alleinstehend und bekomme von meinem Ex-Mann keinen Unterhalt. Kann ich Sozialleistungen oder ähnliches beantragen? Liebe Grüße!

Badmax
29.07.2010, 13:04
Hallo Fanja,

erstmal gratuliere ich dir zur EU-Rente in deinem Alter (nicht persönlich nehmen den ich habe die 2 mal abgelehnt bekommen). Ich weiß ja nicht inwiefern du erkrankt bist.
Zu deinem Problem:
Es fehlen schon noch ein paar Angaben von dir z.B. verdient dein Sohn? Ist dein Ex zum Unterhalt verpflichtet (dann könntest du klagen bzw. vom UHG Leistung beziehen)?Hast du schon Grundsicherung beantragt? Wie hoch ist deine Miete?
Alles so Kleinigkeiten. Ich weiß das die sich auskennen später noch schreiben werden. Aber schon mal im vorraus erwähne ich das Schuldanerkenntnis damit dich keiner im Klageverfahren in Anspruch nehmen kann. Kopf hoch das wird schon, den alles kann man hinbekommen. In diesem Forum gibt es bestimmt auch schon Beiträge zu so was. Lese dich ein bischen schlau. Zur Not wenn nix geht dann hole dir einen Beratungsschein vom Gericht und geh zu einem Anwalt, kostet 10,-€. So genug jetzt. Viel Glück.

Badmax

Ophelia
29.07.2010, 13:49
Ob Du noch Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII hast, läßt sich so nicht feststellen, da Du ja noch einen 16-Jährigem im Haushalt hast und Euer Einkommen sicherlich höher als Deine EU-Rente liegt. Für Dich alleine gesehen wird es sicherlich knapp - mit der Rente liegst Du durchschnittlich über dem Bedarfssatz.

Fanja
29.07.2010, 14:07
Danke für die schnelle Antworten! :)


Es fehlen schon noch ein paar Angaben von dir z.B. verdient dein Sohn? Ist dein Ex zum Unterhalt verpflichtet (dann könntest du klagen bzw. vom UHG Leistung beziehen)?Hast du schon Grundsicherung beantragt? Wie hoch ist deine Miete?

Mein Sohn ist noch Schüler und beginnt wahrscheinlich nächstes Jahr seine Ausbildung.
Ja, er ist schon seit 15 Jahren verpflichtet, zahlt jedoch nur selten kleine Beträge.
Grundsicherung steht mir leider nich zu.
Miete ist 436€ ;)

Kann man da was machen?

Ob Du noch Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII hast, läßt sich so nicht feststellen, da Du ja noch einen 16-Jährigem im Haushalt hast und Euer Einkommen sicherlich höher als Deine EU-Rente liegt. Für Dich alleine gesehen wird es sicherlich knapp - mit der Rente liegst Du durchschnittlich über dem Bedarfssatz.

Die Rente und das staatl. Kindergeld sind das einzige Einkommen, was ich hab.

Ophelia
30.07.2010, 00:41
Nun, das ist eine schwierige Situation... Erst einmal müßtest Du die Unterhaltsansprüche Deines Sohnes einklagen. Hast Du schon mal Sozialgeld für Deinen Sohn beantragt?

Meine Einschätzung - möge mich bitte jemand verbessern - ist, dass Du keinerlei Ansprüche auf staatliche Hilfe hast, da Euer Einkommen über den Grenzen liegt. Das Einzige, was vielleicht ginge, wäre ein Antrag auf Wohngeld....

Die Tatsache, dass Du jetzt kein Geld mehr hast, wird Dir zugeschrieben werden. Letztendlich ist die Miete nicht so hoch, dass sich solch eine Verschuldung erklären lässt. Und dafür, dass mehr Geld ausgegeben wird, als eingenommen....ist eine Geschichte, die in der persönlichen Verantwortung des Einzelnen liegt.

MurphysLaw
30.07.2010, 13:06
Hallo Fanja,

hast du einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen? Wenn ja, welche?

Aus welcher Stadt kommst du? (Zwecks Überprüfung der Angemessenheit deiner Wohnung)

Gruss,
MurphysLaw

Ophelia
30.07.2010, 15:04
Wieso Angemessenheit der Wohnung? Sie bekommt keinerlei Leistungen nach dem SGB2....

Badmax
30.07.2010, 17:09
Wenn ich jetzt ungefähr richtig liege habt Ihr zusammen ca. 650,-€ netto zum leben? Davon noch Schulden zahlen (10,-€ pro Monat reichen aus!)? Wie Ophellia schon erwähnte solltest du Wohngeld beantragen. Würde aber tzotzdem einen RA aufsuchen allein schon wegen deines Sohnes. Du sagst du hättest dich schon erkundigt? Privatinsolvenz? Ich kann mir nicht vorstellen, das Ihr beide keine Leistungen erhaltet, weil euer "Restnetto" für 2 Personen (weiß ja nicht welche Werbungskosten(Auto)Ihr habt) schon unter der Pfändungsgrenze liegen. Von daher kann dir (euch) eigentlich kein Gläubiger mehr was nehmen. :frauenpower:

Badmax

Badmax
30.07.2010, 17:13
Was mir grad einfällt. Ich habe mal bei einer Bekannten ein ähnlichen Fall erlebt. Sie sagte mir, das Sie Geld vom Sozialamt erhielt, weil Sie Ihre Ansprüche gegen Ihren Ex an das Amt abgetreten hat. Versuch doch mal so mit einem Mitarbeiter zu kommunizieren auf dem Amt. Versuch wert. fighten:

Badmax:

MurphysLaw
30.07.2010, 18:19
Ophelia,

korrigiere mich, wenn ich falsch liege:

Ich frage nach dem Standort, um im Falle einer Staatsalimentierung durch SGB II sicher zu gehen, dass es damit keine Probleme gibt.
SGB II wohl deshalb, weil sie mit einem Erwerbsfähigen (über 15 J.) in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Oder hab ich da was falsch im Kopf? Sie dürfte ihren Bedarf decken, aber der Sohn halt nicht.

Gruss,
MurphysLaw

Ophelia
30.07.2010, 21:55
Hallo "Whatever can go wrong, will go wrong",

das Problem hier ist, dass Fanja mit Rente und Kindergeld und Unterhaltsanspruch des Sohnes jenseits der Grenze für den SGB2 Bezug liegt. Von daher spielt die Angemessenheit der Wohnung hier keine Rolle.

Gruß
Ophelia

Fanja
04.08.2010, 16:52
Hallo Fanja,

hast du einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen? Wenn ja, welche?

Aus welcher Stadt kommst du? (Zwecks Überprüfung der Angemessenheit deiner Wohnung)

Gruss,
MurphysLaw


Hallo MurphysLaw,ich danke dir erst einmal für dein Interesse an meiner Lage.Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und ich komme aus Guben.Habe mich im Internet auch schlau gemacht,ob mir Wohngeld zustehen würde und wurde auch positiv überrascht.Habe auch gleich Wohngeld beantragt und warte nun auf das Ergebnis.Davon mal abgesehen,muß der Behinderungsgrad bei 100% liegen und ich habe 60%.Bei der Wohngeldstelle sagte man mir,dass diese 60% keinen Einfluss auf das Wohngeld haben.Danke dir erst einmal und liebe Grüße

Fanja
04.08.2010, 16:55
[QUOTE=Badmax;280295]Was mir grad einfällt. Ich habe mal bei einer Bekannten ein ähnlichen Fall erlebt. Sie sagte mir, das Sie Geld vom Sozialamt erhielt, weil Sie Ihre Ansprüche gegen Ihren Ex an das Amt abgetreten hat. Versuch doch mal so mit einem Mitarbeiter zu kommunizieren auf dem Amt. Versuch wert. fighten:

Badmax:


Hallo Badmax,danke für deine Anregung und das werde ich auf alle Fälle versuchen.liebe Grüße

Fanja
04.08.2010, 17:07
Nun, das ist eine schwierige Situation... Erst einmal müßtest Du die Unterhaltsansprüche Deines Sohnes einklagen. Hast Du schon mal Sozialgeld für Deinen Sohn beantragt?

Meine Einschätzung - möge mich bitte jemand verbessern - ist, dass Du keinerlei Ansprüche auf staatliche Hilfe hast, da Euer Einkommen über den Grenzen liegt. Das Einzige, was vielleicht ginge, wäre ein Antrag auf Wohngeld....

Die Tatsache, dass Du jetzt kein Geld mehr hast, wird Dir zugeschrieben werden. Letztendlich ist die Miete nicht so hoch, dass sich solch eine Verschuldung erklären lässt. Und dafür, dass mehr Geld ausgegeben wird, als eingenommen....ist eine Geschichte, die in der persönlichen Verantwortung des Einzelnen liegt.
Hallo Ophelia,du hast natürlich Recht,was die Überschuldung betrifft.Habe das Geld aber nicht für sinnlose Sachen ausgegeben sondern habe zuviele Versicherungen abgeschlossen(wie dumm),aus denen ich auch nicht so einfach herraus komme und auch nicht kündigen möchte.Vielleicht kann ich die Beträge etwas kürzen,habe mich beim Schuldnerberater erkundigt.

Möchte natürlich aus diesen Schlamassel wieder raus bzw.möchte nicht tiefer sinken und deshalb meine Anfragen.
liebe Grüße

Badmax
05.08.2010, 21:23
Du kannst deinen Versicherungen auch mitteilen, das du diese vorübergehend "stilllegen" willst. Du behälst deinen Schutz zahlst aber keine Prämie. Bei Lebensversicherungen die schon länger laufen lohnt sich ggf. auch eine Anfrage wegen beleihen!

Badmax

Dirk_.
05.08.2010, 21:43
Wie Ophellia schon erwähnte solltest du Wohngeld beantragen. Würde aber tzotzdem einen RA aufsuchen allein schon wegen deines Sohnes.

Hallo,

dies greift hier nur, wenn "Sie" das sog. Mindesteinkommen erreicht.

Siehe hier:

Das notwendige Mindesteinkommen kann man sich allein nach der folgenden Faustformel ausrechnen:

Sozialhilferegelsatz + Miete + Nebenkosten = Mindesteinkommen

Wohngeldantrag (mindesteinkommen) (http://www.wohngeldantrag.de/geld/mindest.htm)


Gruß
Dirk