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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antragstellung von 16.06 bekomme noch ich Nachzahlung wenn..


Konstantin
08.09.2005, 14:20
Hallo :?

also ich komm gleich zur sache und hoffe, dass jemand darüber bescheid weiß und mir weiterhelfen kann/möchte:

Ich habe meinen antrag am 16.06.2005 abgeholt..
hab ihn aber noch nicht abgegeben, weil ich dachte es wäre vielleicht nicht nötig.
Aber meine arbeitssuche blieb erfolglos.
Also habe ich mich entschlossen den antrag doch einzureichen.

Habe ich rechtsanspruch auf zahlungen seit dem 16.06, d.h. bekomme ich das geld noch nachbezahlt!?

Ich stand immerhin die gesammte zeit zur verfügung und habe mich auch um arbeit bemüht.

Ich hab ein einer woche einen termin, da wird der antrag mit mir durchgeschaut, weil ich mir nicht mit allem sicher war.

Hoffe bis dahin kann mir jemand weiter helfen.

lg


Noch eine ergänzung:
Ich hab bis zum 31.07 gearbeitet, d.h. wenn überhaubt würde ich ja erst ab dem 01.08. alg2 bekommen.
Frage bleibt trotzdem, bekomme ich die vergangene zeit bezahlt?

Betroffener
08.09.2005, 20:06
:welcome: Konstantin,

wann Du Dir den Antrag abgeholt oder aus dem Internet heruntergeladen hast, interessiert keinen. Entscheidend ist einzig und allein der Tag der Abgabe des ausgefüllten Antrages - und sonst nichts. Leistungen werden immer nur ab dem Tag der Antragstellung geleistet.

Was ist aus Deiner Krankenversicherung geworden? Hast Du die selber weiter bezahlt oder gibt es da auch langsam Stress?

Weiterhin sei die Frage erlaubt, wieso Du auf ALG II spekulierst, wenn Du vorher gearbeitet hast. Dann wäre normalerweise das richtige Arbeitslosengeld I fällig (wenn Du die Abwartschaften dazu erfüllt hast und allenfalls zur Aufstockung ALG II, wenn das ALG I zu niedrig ist).

Aber offensichtlich hast Du für das ALG I alle wichtigen Fristen versäumt, da Du Dich nicht bei bekannt werden des Arbeitsplatzverlustes bei Deiner zuständigen Arbeitsagentur gemeldet hast - was eine längere Sperre (keine Leistung für 3 Monate) und auch eine Reduzierung der Anspruchsdauer um wahrscheinlich 25% nach sich zieht.

Sofern Du nun als Ausgleich für die ALG I Sperrzeit ALG II beantragst, wirst Du auch hier beim Regelsatz eine 30%ige Sanktion auf den Regelsatz erleben für die Sperrzeit des ALG I.

Warum hast Du Dich nicht bei der Arbeitsagentur rechtzeitig als arbeitslos gemeldet? Das ist die erste Bürgerpflicht, sich sofort bei der ersten Kenntnis bei der Arbeitsagentur als arbeitslos zu melden (ob Du Geld beziehst, ist eine andere Sache).

So wie es offensichtlich gelaufen ist, hast Du viel bares Geld verschenkt und Dich noch dazu in eine sehr blöde finanzielle Situation gebracht.

Konstantin
12.09.2005, 20:05
hallo betroffener :)
danke, danke, danke das du so schnell und vor allem unfangreich geantwortet hast!
:Respekt:

also.. ich habe mich arbeitslos gemeldet als ich noch arbeit hatte..
d.h. eher dienst, habe nämlich zivildienst gemacht - 9 monate.
Normalerweise hätte ich damit anspruch auf 4 monate arbeitslosengeld.

das hat mir aber keiner gesagt und mir wurde einfach der ALG II antrag mitgegeben.
ich habe das nur später in einem buch über die ICH-AG gelesen.

jetz hab ich aber schon über einen monat garkein geld bekommen und ich will nicht einfach versuch jetzt eine ALG I angtrag zu stellen und die, wie ich hoffe ca. 500 vom ALG II für 2 monate einfach zu verwerfen.

Daher mein teuflischer paln :twisted:
jetzt noch das alg II, das mir zu steht und evtl. dann ALG I zu beantragen.

So wie ich jetz das SGB II und III studiert hab, müsste der anspruch auf ALG I lediglich ruhen, wenn ich andere sozialleistungen bekommen (speziell auf ALG II steht das aber leider nicht drin)

also sind noch viele fragen offen..
wie viel ALG würde ich bekommen, wenn ich vorher ca. 400 EUR sold hatte?
wäre ALG II nicht vielleicht sogar mehr?
und ist das überhaubt möglich, wie ich es mir vorstelle ?

dazu kommt noch eine frage zur selbständigkeit aber da mache ich lieber noch einen anderen beitrag auf.

möglicherweise wäre diese antwort ja schon ein fall für einen neuen beitrag. ;)


also,
bin gespannt ob dazu jemand etwas sagen kann.
würde mich auch über noch eine antwort vom betroffenen freuen!

larry_laffer
13.09.2005, 18:49
ganz so teuflisch ist der plan nich, du musst im jobcenter ne Ablehnung für ALG I vorlegen dann gibts ALG II soviel dazu...

Konstantin
18.09.2005, 18:39
Soo,
ich war also am donnerstag in der agentur.

:patsch:
Verrück wen sie da arbeiten lassen und wie man so wenig ahnung von seinem job haben kann.
Solche mitarbeiter könnte sich kein urternehmen leisten, aber auf dem amt geht das halt.

und das beste:
ich bekomme mein ALG II NICHT rückwirkend,
sondern ab dem 15.09 und nicht ab dem 01.08.
obwohl ich ja dei der berufsberatung war und die ganze zeit zur verfügung gestanden hab.
ABER: das ich den antrag am 16.06 abgeholt und mich damit sehr pünktlich arbeitslos gemeldet hab, wurde mit zum verhängnis.
das war ihr nämlich zu lange her! :-x
und angeblich hat man eine frist von 7 tagen, den antrag abzugeben.
ich meinte, dass ich sicher rechtsanspuch auf die zahlung habe, wenn algII bewilligt wird.
ich soll "dann doch bitte wiederspruch einlegen, wenn ich ein problem damit habe".

und schon vor diesem dialog, konnte sie mir zu meinem antrag kaum helfen.
Denn: sie darf mir keine tipps geben, durch die ich irgendwie auch nur ein bisschen mehr geld bekommen könnte!
Aha! :patsch:
was für ein schwachsinn, mir steht zu was mir zu steht... und darüber muss sie mich doch informieren!? oder seh ich das falsch?!


________
naja ich hab mir danach gleich noch unten einen antrag auf ALG I geholt.
die bearbeiterin war aber sehr viel freundlicher und auch sehr viel hübscher ^^
ALG I bekomme ich sogar noch rückwirkend, ab dem 01.08. :)


Ich frage mich wie man bei der arge ausgebildet wird!?
A la versicherungs vertreter, wie man es aus dem TV kennt: "du schwein kunde, hast mein geld in deiner tasche" ?!

mal sehn was ich mache, vielleicht sch*** ich auf die knapp 100 EUR harz4 die es zu meinem ALGI I geben würde.
es gibt auch noch 1000 dinge die ich einreichen müsste weil meine eltern ein haus haben.