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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld in der Umschlung?


-prince-
30.07.2010, 18:48
Hallo hab schon viel in google gesucht, hab aber nichts konkretes gefunden, hab da mal eine Frage, ich mache eine Umschulung und mich würde es interessieren ob ich da noch kindergeld bezahlt bekomme.

Ich bekomme im Monat 777,00 + 70,00 € Verpflegungsgeld. Bekomme ich da Kindergeld und wenn ja, bekomme ich das was ich noch nicht bekommen hab zurück gezahlt?

Ach ja noch was zu mir, ich bin 23 Jahre alt, habe ein Kind, dem ich 215 Euro Unterhalt zahlen muss. Werde Einzelhandelskaufmann und wohne bald allein. Schon mal danke für die hilfe.

wodchuk
01.08.2010, 16:22
Eine Umschulung dürfte eine Ausbildung im Sinne des Kindergeldes sein. Deine Eltern sollten einen Antrag stellen.

Dein Einkommen ist zwar etwas zu hoch, aber das Unterhaltsleistungen für das Kind mit 200 € (hältiger Kinderfreibetrag minus Kindergeld) berücksichtigt werden können, dürfte es trotzdem passen.

Also auf keinen Fall vergessen dein Kind in Antrag zu erwähnen.

habe ein Kind, dem ich 215 Euro Unterhalt zahlen muss.

Wer hat das denn festgelegt? Damit rutscht du doch weit unter deinen Selbstbehalt.

-prince-
01.08.2010, 21:12
danke für die antwort. ich werde gleich mal so einen antrag beantragen

aln-kenner
06.08.2010, 06:21
Das stimmt nicht.

Von einer Umschulung spricht man, wenn es sich um eine berufliche Rehabilitation handelt. Dass Verpflegungsgeld gezahlt wird ist ein weiteres Indiz dafür.
Dies kann zwar Grundsätzlich im Sinne des § 32 Abs.4 Nr.2a ESTG als "Ausbildung auf einen Beruf" angesehen werden, aber ab hier wird es dann schon schwieriger:

Einkommensgrenze 8004€ + 920€ AN Pauschalbetrag = 8924€

monatliche Grenze (1/12): 743,67€

Sein Einkommen:
im Monat 777,00 + 70,00 € Verpflegungsgeld


Da hilft auch der Unterhalt nichts. Dieser wäre bei der Steuererklärung zwar als Sonderausgabe absetzbar, aber beim Kindergeld sind nur Sozi-Beiträge und Werbungskosten absetzbar, was unterm Strich bedeutet dass kein Anspruch bestehen sollte.

wodchuk
06.08.2010, 16:18
Da hilft auch der Unterhalt nichts. Dieser wäre bei der Steuererklärung zwar als Sonderausgabe absetzbar, aber beim Kindergeld sind nur Sozi-Beiträge und Werbungskosten absetzbar, was unterm Strich bedeutet dass kein Anspruch bestehen sollte.

Gem. DA 63.4.3.4 DA-FamEStG
http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/010_kindergeld/031_familienkassen/326_dienstanweisungen/001_DA-FamESt_2009.pdf
ist bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge die Belastung durch den Unterhalt für ein Kindeskind zu berücksichtigen.

Gilt das nun für alle Kindeskinder, oder nur wenn es mit dem Kind in einem Haushalt lebt? Da bin ich mir jetzt nach nochmaligem nachlesen nicht mehr ganz sicher. :confused: