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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 2


ALLGOTT
08.09.2005, 16:44
Hallo Leute,
ich habe da mal ein Problem und da ich mit Gesetzestexten nicht gut umgehen kann hoffe ich das mir jemand folgende Situation erklärt:
Ich bekomme seit kurzem ALG 2 und wohne allein. Meine Freundin mit Kind aus ihrer geschiedenen Ehe wohnt ebenfalls in einer eigenen Wohnung und wird in 3 Monaten ebenfalls ALG 2 bekommen.
Wie würde sich die Situation darstellen wenn wir ein gemeinsames Kind bekommen würden? Ich würde meine eigene Wohnung nicht aufgeben, muß ich da Unterhalt zahlen, kann das Amt sagen das wir zusammen ziehen müssen oder ähnliches?
Besten Dank im voraus für Eure Hilfe.

Betroffener
08.09.2005, 19:52
@ALLGOTT,

hier gibt es ein Problem.
Du bist als Kindesvater natürlich zum Unterhalt verpflichtet, aber als ALG II Empfänger nicht dazu in der Lage.

Wenn ihr zusammen zieht, ändert sich nichts grundlegendes (es gibt ja nicht mehr Geld, sondern weniger in der Bedarfsgemeinschaft, weiterhin könnte der Zuschlag für Alleinerziehende bei Deiner Freundin wegfallen, das Thema Bedarfsgemeinschft und eheähnlich kocht massiv hoch und die ArGe möchte natürlich das Geld für die zweite Wohnung einsparen - woran sie mit Sicherheit interessiert ist.

Wenn die Bedarfsgemeinschaftsfalle erst mal zugeschnappt ist, wird es richtig schwierig, wenn einer von Euch zu Arbeit oder Geld kommt.