Pia1999
02.08.2010, 17:12
Hallo,
ich möchte gerne wissen, wie mein Leistungsanspruch nach Unterbrechung aussieht.
Situation:
2,5 Jahre gearbeitet in versicherungspflichtiger Beschäftigung (02.2007-09.2009). Im September 2009 betriebsbedingte Kündigung. Im Oktober 2009 ALG I erhalten (für einen Monat). Ab November 2009 kein ALG I mehr (von mir "abgemeldet"), da ein Voll-Stipendium erhalten (für Anfertigung einer Doktorarbeit). Von November 2009 bis Januar 2011 von Voll-Stipendium gelebt (ein Stipendium ist nicht steuerpflichtig und nicht sozialversichungspflichtig, es erfolgte eine freiwillige Weiterversicherung in der Krankenkasse, aber NICHT in Rentenkasse oder Arbeitlosenversicherung). Ab Februar 2011 werde ich voraussichtlich wieder arbeitslos ein. Setzt sich dann mein Anspruch einfach weiter fort? Insgesamt habe ich ja dann 15 Monate "ausgesetzt". Ist das ein Problem?
ich möchte gerne wissen, wie mein Leistungsanspruch nach Unterbrechung aussieht.
Situation:
2,5 Jahre gearbeitet in versicherungspflichtiger Beschäftigung (02.2007-09.2009). Im September 2009 betriebsbedingte Kündigung. Im Oktober 2009 ALG I erhalten (für einen Monat). Ab November 2009 kein ALG I mehr (von mir "abgemeldet"), da ein Voll-Stipendium erhalten (für Anfertigung einer Doktorarbeit). Von November 2009 bis Januar 2011 von Voll-Stipendium gelebt (ein Stipendium ist nicht steuerpflichtig und nicht sozialversichungspflichtig, es erfolgte eine freiwillige Weiterversicherung in der Krankenkasse, aber NICHT in Rentenkasse oder Arbeitlosenversicherung). Ab Februar 2011 werde ich voraussichtlich wieder arbeitslos ein. Setzt sich dann mein Anspruch einfach weiter fort? Insgesamt habe ich ja dann 15 Monate "ausgesetzt". Ist das ein Problem?