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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erstattung Bewerbungskosten


Schwabenfrau
03.08.2010, 14:15
Hallo,

ich habe eine Frage zur Erstattung der Bewerbungskosten. Letztes Jahr im April wurde ich arbeitslos. Im Mai hatte ich den ersten Termin bei meiner SB. Nach dem üblichen BlaBla drückte sie mir den Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten und die Liste (in die ich die Firmen eintragen soll) in die Hand und sagte, dass ich den Antrag und die Liste aber erst abgeben soll, wenn ich mindestens 10 schriftliche Bewerbungen losgeschickt habe.

Soweit, so gut.

Die meisten Bewerbungen habe ich online verschickt oder telefonisch, sodass ich beim nächsten Termin bei der SB im August 9 schriftliche Bewerbungen hatte. Ich brachte dann gleich die Liste und den Antrag mit sowie meinen Ordner, indem ich die Bewerbungen/Eingangsbestätigungen und Absagen abhefte, damit sie es gleich einsehen konnte.

Zuerst wollte sie mir dann nur 3 genehmigen, aber nachdem ich nochmal alles langsam mit ihr durchging musste sie die 9 Bewerbungen akzeptieren. Sie sagte dann: ich genehmige ihnen dann also 45 Euro für die kommenden 3 Monate. Ich dachte: ok, ich bekomme 45 Euro für die 9 Bewerbungen erstattet und für die kommenden 3 Monate genehmigt sie mir auch gleich 45 Euro. Doch da war ich schon in die Falle getappt.

4 Wochen später wurden mir dann die 45 Euro erstattet.

Ich gab dann im Laufe des Arbeitslosenjahres nochmals 3 Listen ab, die letzte, kurz bevor mein ALG 1 ausgelaufen ist. Als nichts überwiesen wurde, fragte ich nach und es war, wie ich befürchtet hatte. Mittlerweile hatte ich einen anderen SB und der sagte, ich hätte zuerst den Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten abgeben müssen, bevor ich mich bewerbe. Somit bin ich also von der ersten SB falsch beraten oder reingelegt worden.

Nun meine Frage. Lohnt es sich, wenn ich mich an entsprechender Stelle beschwere oder kann ich mir die Energie sparen?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Schwabenfrau

Step
03.08.2010, 16:26
Hast Du denn nicht gleich nach Abgabe des Antrags einen neuen Antrag ausgehändigt beommen ?

stummelbeinchen
03.08.2010, 21:55
Hallo,

steht denn was zu den Leistungen in Deiner Eingliederungsvereinbarung?

LG

Schwabenfrau
04.08.2010, 13:51
In der Eingliederungsvereinbarung (vom März 09) steht nur:

Wir übernehmen ab Eintritt der Arbeitslosigkeit die Kosten Ihrer Bewerbungen in Höhe von 5 Euro pro schriftliche Bewerbung (max. 300 Euro pro Jahr).



Die SB hat im März den Antrag auf Bewerbungskosten ausgefüllt, bzw das Datum ab 1.4.2009 eingetragen und diesen Antrag soll ich unterschrieben (wie erwähnt) dann abgeben, wenn ich die Liste voll habe. Das habe ich dann im August, beim nächsten Termin, getan und bekam den nächsten Antrag mit, diesen sollte ich dann genauso wieder erst dann abgeben, wenn ich die nächste Liste voll habe.

Der Fehler seitens der Arbeitsagentur ist der, dass mir der Betrag des ersten Antrags als Bewerbungsbudget für die kommenden 3 Monate genehmigt wurde, dabei ist er ja die Erstattung der Kosten, die ich in den vergangenen Monaten hatte.

Somit wurden mir in dem Jahr meiner Arbeitslosigkeit nur 135 Euro insgesamt überwiesen, da mir der SB bei meinem letzten Termin im Februar 2010 keinen neuen Antrag mehr mitgegeben hat und das ALG 1 im Mai ausgelaufen ist.


Ich war im Jahr 2006 schon einmal arbeitslos und da war es immer so, dass ich die Liste mit den Adressen eingeschickt habe mit Bitte auf Erstattung der Bewerbungskosten. Also ich musste nichtmal einen Antrag stellen und es wurde mir immer anschließend erstattet. Im Voraus gab es nie etwas, da ich doch nicht wissen kann, wie oft ich mich bewerbe.

stummelbeinchen
05.08.2010, 21:03
Hallo,

dann ist es (für Dich) ganz einfach. Hier (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A04-Vermittlung/Publikation/HEGA-11-2009-Vermittlungsbudget-Anlage-1.pdf)ist die Geschäftsanweisung der Agentur zum Thema Vermittlungsbudget. Auf Seite 7 unter dem Punkt 45.01 Abs. 1 steht, dass bei Festlegung konkreter Leistungen in der EV die Antragstellung zu diesem Tag erfolgt ist. Und der lag ja vor den Bewerbungen, ergo hast Du Anspruch darauf.

Aus meiner Sicht, lohnt sich daher der Widerspruch.

LG

ALG53
05.08.2010, 21:13
ich hatte immer Bewerbungen gemacht und danach den Antrag abgegeben, der wurde mir auch immer bewilligt.

Ab dem 01.02.10 wurde der neue Antrag willkürlich abgelehnt.
Es ist halt im sogenannter ermessen des SB und damit reine Schikane

Schwabenfrau
07.08.2010, 13:06
Danke für Stummelbeinchen und ALG53 für eure Antworten.

Jawoll- ich werde auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen.

Nebenbei bemerkt:

Das wäre dann in verschiedenen Angelegenheiten bei Arbeitsagentur und ARGE mein 4. Widerspruch und ich bekam bisher immer Recht. :sensationell:

Ich werde berichten!

Gruß Schwabenfrau

Schwabenfrau
12.08.2010, 17:10
Hallochen,

so- ich habe also nochmals alles kopiert und zum besseren Durchblick- quasi idiotensicher-alles noch mit Kommentaren versehen. Trotzdem hat der SB sich wieder quer gestellt und alles abgelehnt. Meine Kopien will er mir zu seiner Entlastung zurücksenden.

Ich war dann heute bei der Arbeitsagentur, wollte eigentlich nur einen Termin machen mit jemand, der sich damit auskennt, bzw, mit einem Verantwortlichen.

Ich wurde dann direkt zu so nem jungen Mädel geschickt (zum Glück hatte ich meinen Mann dabei). Zuerst wollte sie mich zwar auch abwimmeln, erzählte mir was, dass man nun als ALG I Empfänger immer im Voraus eine Pauschale bekommt, aber nur, wenn man zuvor einen Antrag gestellt hat usw. Ich sagte ihr dann, das mag sein, aber zu der Zeit, als ich arbeitslos wurde, war diese Regelung noch nicht so und um diese Summe geht es doch. Ich hätte es auch in der EV schwarz auf weiß, dass mir die Erstattung zusteht.

Habe es ihr dann nochmals ganz langsam und in Ruhe verklickert und der Groschen scheint bei ihr gefallen zu sein. Sie sagte dann, dass sie nochmals beim SB nachfragen wird....:patsch:

Mein Mann ist seit Mai 2010 leider auch ALG I Empfänger. Zu ihm wurde auch nur gesagt, dass er seine Bewerbungsbemühungen dokumentieren soll und beim nächsten Gespräch vorlegen. Auch sagte die SB , dass er die Bewerbungsliste erst abgeben soll, wenn er mind. 10 schriftliche Bewerbungen gemacht hat, aber nicht, dass er den Antrag auf Erstattung vorher einreichen muss.

Egal, wir nun sowieso eine Bedarfsgemeinschaft und es zählen die Gesetze der ARGE und da gehts noch tumult-artiger zu......

ela1953
12.08.2010, 22:04
Mein Sohn bekommt auch ALGI seit dem 8.7. Er bekommt auch keine Bewerbungskosten im voraus.

Auf dem Antrag ist das Datum vermerkt und jetzt muss er auf eine Liste seine Bewerbungen eintragen.

Genau so, wie ich es schon vor 10 Jahren machen musste.

Schwabenfrau
13.08.2010, 12:44
Hallo Ela,

so war es bei mir auch, als ich im Jahr 2006 mal arbeitslos war. Es ging ohne Probleme.

Die junge Frau gestern bei der Arbeitsagentur meinte auch, dass das noch nicht so lange so wäre. Die überweisen einem z. B. pauschal im Voraus 50 Euro für 3 Monate, aber du sollst dich mind. 10 Mal im Monat bewerben.

Trotzdem geht es darum, dass ich eben für die ersten 3 Monate im letzten Jahr nichts im Voraus bekommen habe, aber mir in der EV bescheinigt wurde, dass mir die Kosten für schriftliche Bewerbungen erstattet werden- und genau um diese Summe geht es jetzt.

Wenn die Arbeitsagentur im Laufe des Jahres ihre Regelungen ändert, dann kann ich deswegen nicht benachteiligt werden.

Wenn die jetzt wieder abschmettern, was dann?

Step
13.08.2010, 13:00
Wenn die jetzt wieder abschmettern, was dann?Dann verhängst Du für Deine Sachbearbeiterin eine 3wöchige Sperrzeit wegen Nichteinhaltung der EGV :mrgreen:

Nee, im Ernst: Du brauchst auf jeden Fall einen schriftlichen Ablehnungbescheid. Dieser muß ja begründet worden sein. Gegen diesen Ablehnungsbescheid legst Du dann Widerspruch ein mit der hier geschilderten Begründung und mit Verweis auf die Geschäftsanweisung. Das sollte dann reichen und dem Widerspruch muß eigentlich stattgegeben werden. Wenn das abgelehnt wird, kannst Du gegen den Widerspruchsbescheid klagen. Andere Möglichkeiten gibt es leider nicht.

Schwabenfrau
25.08.2010, 11:24
Wollte nochmal kurz den Stand der Dinge schildern, falls es noch jemand interessiert.

Seit 12.08.10, als das junge Mädel beim Amt nochmal mit dem zuständigen SB reden wollte, habe ich nichts mehr gehört. Schriftliche Absagen bzgl. der Erstattung bekam ich schon zweimal per Mail und einmal schriftlich und ich habe jedes Mal widersprochen.

Mittlerweile habe ich erfahren, wenn das Amt im Laufe eines Jahres etwas an den Vorschriften ändert, hätte man auch meine Eingliederungsvereinbarung ändern müssen, bzw. mich schriftlich darüber in Kenntnis setzen, dass Bewerbungskosten nun künftig nur noch pauschal im Voraus bezahlt werden. In meiner EGV steht schließlich noch was anderes- zum Glück....denn:

Zwischenzeitlich hatte ich einen Termin beim Amtsgericht und habe die Sachlage geschildert. Natürlich kostet ein Anwalt mehr, als der Betrag, um den es geht, dennoch bekam ich den Beratungsschein für einen Anwalt. Dort habe ich nächste Woche einen Termin.

Gruß Schwabenfrau

Step
25.08.2010, 11:41
Wollte nochmal kurz den Stand der Dinge schildern, falls es noch jemand interessiert.Das interessiert hier sehr viele. Bitte halte uns immer auf dem Laufenden.

Mittlerweile habe ich erfahren, wenn das Amt im Laufe eines Jahres etwas an den Vorschriften ändert, hätte man auch meine Eingliederungsvereinbarung ändern müssen, bzw. mich schriftlich darüber in Kenntnis setzen, dass Bewerbungskosten nun künftig nur noch pauschal im Voraus bezahlt werden.Das ist korrekt. Aber hier schaut es ja so aus, als wenn Dein Arbeitsamt hier eigene Regelungen festlegen will, und das darf es nicht. Es gelten immer hie Geschäftsanweisungen und die Handlungsempfehlungen, und da ist das Vorgehen, wie es Dein Arbeitsamt macht, keinesfalls festgelegt.

Zwischenzeitlich hatte ich einen Termin beim Amtsgericht und habe die Sachlage geschildert. Natürlich kostet ein Anwalt mehr, als der Betrag, um den es geht, dennoch bekam ich den Beratungsschein für einen Anwalt. Dort habe ich nächste Woche einen Termin.Naja, mit dem Beratungsschein wird der Anwalt leider nur beratend tätig. Das heißt, Du kannst Dir Tips holen, müßtest aber Klageverfahren etc. selbst führen. Oder Du beauftragst den Anwalt halt gegen Bezahlung. Wenn Du zu 100 % Recht bekommst, dann darf die Arbeitsagentur auch den Anwalt zahlen, aber das weiß man ja vorher nicht.

Schwabenfrau
27.08.2010, 11:13
Naja, mit dem Beratungsschein wird der Anwalt leider nur beratend tätig. Das heißt, Du kannst Dir Tips holen, müßtest aber Klageverfahren etc. selbst führen. Oder Du beauftragst den Anwalt halt gegen Bezahlung. Wenn Du zu 100 % Recht bekommst, dann darf die Arbeitsagentur auch den Anwalt zahlen, aber das weiß man ja vorher nicht.

Hallo Step,

mein Mann hatte nun einige Termine beim Anwalt, bekam Beratungsscheine. Als wegen Lohnrückständen und Abfindung Klage eingereicht werden musste, weil es anders nicht vorwärts ging, stellte der Anwalt den Antrag auf Prozesskostenbeihilfe.

Zuerst wollte das Gericht dann einen Teil der Gebühren in Raten, aber da mein Mann nur ALG I und ich ein klein wenig ALG II erhalte, musste mein Mann gar nichts zahlen.

Grüße sendet Schwabenfrau

Step
27.08.2010, 11:45
@Schwabenfrau

Prozesskostenhilfe ist wieder was Anderes. Klar kann man das beantragen, aber da ist im Vorfeld nicht klar, ob das auch gewährt wird. Zudem werden nur die eigenen Kosten übernommen. Auf den Kosten der Gegenseite würde man bei Unterliegen schlimmstenfalls sitzen bleiben.

Schwabenfrau
08.09.2010, 14:36
Mittlerweile war ich bei dem Anwalt. Er hörte sich alles aufmerksam an und ist ebenfalls der Meinung, dass mir die Bewerbungskosten zustehen. Nun hat erstmal Akteneinsicht angefordert.

Ich fragte, was für Kosten denn nun auf mich zukommen (hatte natürlich den Beratungsschein dabei) und er sagte, dass dann- egal wie viele Briefe hin und her gehen- für mich pauschal nur 10 Euro anfallen. :sensationell: Die habe ich dann auch gleich bezahlt.


So, mal sehen, wie es weitergeht.

Schwabenfrau
31.12.2010, 16:48
Hallo mal wieder,

lange ist es her, aber ich kann die frohe Kunde mitteilen, dass ich letzte Woche die 45 Euro Bewerbungskosten tatsächlich erstattet bekommen habe! Das Ganze hat mich also insgesamt 10 Euro (pauschal beim Anwalt) und natürlich (ist ja normal) Nerven + Geduld gekostet, aber mit dem Ergebnis bin ich natürlich zufrieden. Mir gings letztlich ums Prinzip.

Somit bleibt es dabei: bisher wurde jedem Widerspruch bei der Agentur für Arbeit oder der ARGE stattgegeben. Kämpfen lohnt.

Noch eine gute Nachricht zum Jahresende:

Ich habe eine Vollzeitstelle. Zunächst war sie auf 4 (!) Wochen befristet, nun läuft sie bis Jahresmitte 2011. Die Stelle habe ich aufgrund einer Initiativ-Bewerbung bekommen.

Euch allen drücke ich ebenso die Daumen und wünsche einen guten Rutsch.

Helga40
31.12.2010, 16:53
Gratulation und alles Gute im Neuen Jahr!

Helga

Step
31.12.2010, 17:00
Das Ganze hat mich also insgesamt 10 Euro (pauschal beim Anwalt) und natürlich (ist ja normal) Nerven + Geduld gekostet,Normalerweise wird eine Kostenquote gebildet und die Anwaltskosten gehören zu den erstattungsfähigen Kosten im Rechtsmittelverfahren. Wenn Du zu 100 % Recht bekommen hast, dann kannst Du bei der ARGE einen Kostenerstattungsantrag stellen und Dir sämtliches Geld, also auch die Fahrtkosten etc. zum Anwalt wiederholen. Wenn es Dir ums Prinzip ging, solltest Du dies auch auf jeden Fall tun.

Ansonsten auch von mir Glückwunsch zur neuen Stelle. Da ist bestimmt eine Verlängerung drin. Ich drücke Dir die Daumen.

Guten Rutsch ins Jahr 2011.