Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitszeugnisse / Arbeitspapiere
zielfahnder
26.10.2006, 14:40
Meine damaligen Arbeitgeber gibt es nicht mehr. Wo bekomme ich noch Unterlagen von diesen Arbeitgebern her, wo wird so was gespeichert und gelagert?
Mit freundlichen Grüßen
zielfahnder
Forumadmin
26.10.2006, 14:48
Der Arbeitgeber ist verpflichtet,
Ihnen bei Kündigung auf Verlangen ein Arbeitszeugnis auszustellen.
In § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es:
"Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil
ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern.
Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistung und Führung im Dienst zu erstrecken."
Der Anspruch auf ein Zeugnis verjährt erst nach 30 Jahren.
Nur wenn keine Firma mehr da ist, kann es auch niemand ausstellen.
zielfahnder
26.10.2006, 14:52
Danke für Ihre Antwort.
Werden die Unterlagen nicht irgendwo gelagert, z. Bsp. im Stadtarchiv?
Mit freundlichen Grüßen
zielfahnder
Oha, ich befürchte, dass Du da ganz schlechte Karten hast.
Firmen die es nicht mehr gibt, können logischerweise weder Arbeitszeugnisse noch Arbeitspapiere ausstellen. Dies hättest Du unmittelbar nach Beendigung der Tätigkeiten anfordern müssen.
Zumindest über die "Deutsche Rentenversicherung" könntest Du Dir Deine "Renteninformation" ausstellen lassen, aus der zumindest Deine Beschäftigungszeiten und der jeweilige Verdienst hervorgeht.
Adressen nach Bundesländern (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23896/SharedDocs/de/Inhalt/01__Deutsche_20Rentenversicherung/04__versicherungstraeger/versicherungstraeger__index.html)
P.S.: Es gibt nirgendwo eine "zentrale Zeugnissammelstelle"
zielfahnder
26.10.2006, 14:58
Vielen Dank für die freundliche Hilfe. Ich werde mich mal mit der DRV-MD in Verbindung setzen. Danke.
Mit freundlichen Grüßen
zielfahnder
Seit 1986 stehe ich im Berufsleben und habe schon so einige Stellen vom Friseur über Autovermietung und Spedition bis Call Center durch. Somit ist mein Lebenslauf nun schon 2 Seiten lang.
Mir fehlen 2 Zeugnisse. Einmal ist der Arbeitgeber bei Nacht und Nebel abgehauen, weil er in irgendwelche krummen Dinger verwickelt war. Das andere mal ist mein AG leider bei einem Autounfall verstorben und die Firma mit ihm. Von beiden konnte ich logischerweise kein Zeugnis bekommen.
Bisher habe ich immer die o.g. Gründe mit in den Lebenslauf geschrieben, aber ich kann mir vorstellen, dass das etwas unglaubwürdig klingt. (Ist aber tatsächlich so... :s???: )
Ich denke mal, dass es auch hinderlich bei der Bewerbung ist. Habt ihr eine Idee, was ich da sonst angeben könnte?
Sabinas2
21.02.2007, 09:20
Der Arbeitgeber ist verpflichtet,
Ihnen bei Kündigung auf Verlangen ein Arbeitszeugnis auszustellen.
Der Anspruch auf ein Zeugnis verjährt erst nach 30 Jahren.
Mal eine kurze Frage,
ich habe damals von 10.2003 - 12.2004 bei einer Total Tankstelle gearbeitet, mir wurde unterstellt das ich eine Summe geklaut habe von 200 Euro in etwa, obwohl ich dies nicht getahn habe. Es war auch nicht auf der Kamera zu sehen. Es war sowieso Mobbing da sie mich raushaben wollten, so dass ich bei einem Phsychater war, weil ich angst hatte zu Arbeit zu gehen, obwohl ich ma immer 100% gegeben habe und mir wirklich den Arsch aufgerissen habe. Folge nachdem ich 1 Monat krank geschrieben war, wurde ich gekündigt und der Grund das ich ja angeblich das Geld gestohlen hätte.
Von denen habe ich immernoch kein Arbeitszeugniss, was meint ihr soll ich es nachverlagen? Denn es kann ja nur gut aussehen, da ich nichts gemacht habe und nie eine Beschwerde von den Kunden kam...
Liebe Grüße
Sabrina
StephanK
21.02.2007, 09:33
Ich denke schon, dass Du das solltest.
Allerdings solltest Du das Zeugnis dann auch sehr genau anschauen, ob es versteckte Kritik und/oder Hinweise auf die gegen Dich erhobenen Vorwürfe enthält.
Wenn ein Arbeitsverhältnis so endet wie in Deinem Fall ist es manchmal besser, wenn ein Zeugnis sehr kurz ausfällt, sich also "ohne Schnörkel" auf eine knappe Tätigkeitsbeschreibung und eine kurze Bewertung der Arbeitsleistung beschränkt.
Sabinas2
21.02.2007, 09:41
Hätte da 2 Fragen..
1. Wie kann ich es denn prüfen lassen?
2. Wie könnte mein Schreiben an die Total aussehen das ich gerne von der Tankstelle (Pächter) wo ich mal gearbeitet habe?? Hat jemand da Vorschläge...
StephanK
21.02.2007, 10:31
1. Wie kann ich es denn prüfen lassen?Das kannst Du selbst: Es gibt im Internet zahlreiche websites, die die "Zeugnissprache" erklären.
2. Wie könnte mein Schreiben an die Total aussehen das ich gerne von der Tankstelle (Pächter) wo ich mal gearbeitet habe?? Hat jemand da Vorschläge...Da gibt's kein Muster. Jedenfalls sollte es vollständige Sätze enthalten... :p
Die Frage ist freilich, ob das Mineralölunternehmen überhaupt weiterhelfen kann. Ich kenne mich in dieser Branche nicht gut aus, glaube aber, dass zumindest viele Tankstellen von eigenständigen Pächtern betrieben werden, also keine Filialbetriebe des Mineralölunternehmens sind. Wenn ein Selbständiger aufgibt und nicht mehr greifbar ist, dann kannst Du nur noch versuchen, ihn sozusagen mit detektivischen Mitteln aufzuspüren.
"...Nur wenn keine Firma mehr da ist, kann es auch niemand ausstellen...."
Hallo zusammen,
kurze Frage dazu, denn das dachte ich auch.
Wie kommt denn bitte die Agentur für Arbeit dann auf die Idee, nachdem ich ihr erklärt habe, das eine Arbeitgeberbescheinigung von einer nichtmehr existenten Firma schwerlich zu bekommen sein wird darauf mich an den Insolvenzverwalter zu wenden?
Oder ist dieser im Falle einer Forderung der Agentur für Arbeit (anders als bei einem Zeugnis) dann zum Ausfüllen verpflichtet?
Wie stehen die Chancen von dieser Seite überhaupt etwas zu erhalten?
Könnten der Agentur nicht die Lohn-/Gehaltsabrechnungen reiche, oder sollte man sich hier auch an den Rentenversicherungsträger wenden?
Vielen Dank schon einmal im voraus,
Spenzer
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