Forumadmin
26.10.2006, 15:25
Eltern sollten Kinderbetreuungskosten grundsätzlich voll geltend machen und auf ein neues Finanzgerichtsurteil verweisen.
Berufstätige Eltern können Kinderbetreuungskosten im Jahr 2001 voll als Werbungskosten geltend machen,
so ein Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. 8 K 4006/03).
Die Richter beziehen sich in ihrer Begründung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
aus dem Jahr 2005 (Az. 2 BvL 7/00), wonach Betreuungskosten von Alleinerziehenden neben den Kinderfreibeträgen
voll steuerlich zu berücksichtigen sind.
Die Revision beim Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
Dort ist ein ähnliches Verfahren anhängig (Az. VI R 42/03).
Berufstätige Eltern können Kinderbetreuungskosten im Jahr 2001 voll als Werbungskosten geltend machen,
so ein Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. 8 K 4006/03).
Die Richter beziehen sich in ihrer Begründung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
aus dem Jahr 2005 (Az. 2 BvL 7/00), wonach Betreuungskosten von Alleinerziehenden neben den Kinderfreibeträgen
voll steuerlich zu berücksichtigen sind.
Die Revision beim Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
Dort ist ein ähnliches Verfahren anhängig (Az. VI R 42/03).