stixi
08.09.2005, 20:50
hallo,
ich beziehe seit 2005 alg2.ich lebe in einer WG (saarland,seit 2002).nun bei meinem 2. fortzahlungsantrag wird ein hauptmietvertrag u. eine vermieterbescheinung verlangt.mein vermieter wohnt selbst mit in der wg.ich habe in dieser WG ein Mitwohnrecht in der kompl. wohnung,benutze diese (u, die einrichtung)also nur mit,(kein eigener hausrat)und zahle dafür 200€ monatl. meinem vermieter "auf die hand", also bar. ein entsprecheneder vertrag wurde bei erstantrag vorlegt u. akzeptiert.
muss ich den hauptmietvertrag vorlegen(ich bin (logischer weise)nur im besitz des untermietervertages)?
/mein vermieter die bescheinigung ausfüllen?
ich beziehe seit 2005 alg2.ich lebe in einer WG (saarland,seit 2002).nun bei meinem 2. fortzahlungsantrag wird ein hauptmietvertrag u. eine vermieterbescheinung verlangt.mein vermieter wohnt selbst mit in der wg.ich habe in dieser WG ein Mitwohnrecht in der kompl. wohnung,benutze diese (u, die einrichtung)also nur mit,(kein eigener hausrat)und zahle dafür 200€ monatl. meinem vermieter "auf die hand", also bar. ein entsprecheneder vertrag wurde bei erstantrag vorlegt u. akzeptiert.
muss ich den hauptmietvertrag vorlegen(ich bin (logischer weise)nur im besitz des untermietervertages)?
/mein vermieter die bescheinigung ausfüllen?