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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gilt Geschäftskonto als Vermögen, Frage zum Nebenverdienst


Doc
08.09.2005, 22:25
Hallo zusammen!

Ich bin neu hier und glaube, dass Ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt, denn mein Mann und ich haben ein "kleines" Problem mit dem ALG2-Antrag (das wird jetzt etwas länger, ich muss ein wenig ausholen...)

Folgende Ausgangssituation:
Wir sind nebenberuflich als Musiker tätig. Das läuft über eine GbR, an der ich zu 55% beteiligt bin, mein Mann zu 45% (zur Erklärung: man ist automatisch eine GbR, wenn man in einer Band geschäftlich aktiv ist; um eine gewisse Sicherheit zu haben (Haftung gegenüber Veranstaltern, Ausstieg von Musikern, Kauf von Bandeigentum), wurde die GbR auch "offiziell" gegründet, natürlich mit Steuererklärung und allem drum und dran. Weitere Musiker der Band arbeiten gegen Rechnung als Freiberufler). Gemäß GbR-Vertrag gibt es am Ende des Geschäftsjahres eine Gewinnausschüttung. Dieser potentielle Gewinn ist dann quasi unser Einkommen aus dieser Tätigkeit, das allerdings erst am Jahresende errechnet und ausgezahlt wird.
Da die Tätigkeit nicht wirklich viel Gewinn abwirft (wir sind noch am Anfang, aber es entwickelt sich) sind Privatentnahmen im laufenden Geschäftsjahr nicht möglich. Dazu kommt, dass das Musikgeschäft ja keine Regelmäßigkeiten hat, weder in Bezug auf die Einnahmen, noch in Bezug auf die Ausgaben der GbR. Mal hat man Auftritte, mal nicht. Mal spielt man gegen Festgage, mal gegen Eintritt (nicht berechenbar, noch nicht mal hypothetisch). Mal produziert man eine CD, mal nicht (okay, häufiger nicht *g*).

Von der anteiligen Gewinnausschüttung am Jahresende werden dann natürlich auch noch unsere privaten Kosten abgezogen (z.B. Weiterbildung, Kosten für Instrumente, Ersatzteile,etc., alles steuerlich korrekt und vom Finanzamt genehmigt), was dann das endgütlige "Jahreseinkommen" aus dieser Tätigkeit ergibt.

Unsere Idee war ja, dem Amt die entsprechenden Steuerbescheide des letzten Jahres vorzulegen und den durchschnittlichen "Monatsverdienst" im voraus auf die ALG2-Zahlung des folgenden Jahres anrechnen zu lassen (jeweils am Jahresende wird dann natürlich aktualisiert und entweder müssen wir oder die ARGE zurück- resp. nachzahlen). Wäre doch eigentlich logisch, oder?

Leider sieht unsere Sachbearbeiterin das nicht so. Sie verlangt eine monatliche Abrechnung, wobei sie die GbR-Einnahmen als unsere Privateinnahmen ansieht, was imho so nicht gerechtfertigt ist. Gemäß Steuerrecht sind Privatentnahmen, die über die abschließende Gewinnausschüttung hinausgehen, Schulden, die wir gegenüber der GbR haben.
Sollten wir also in einem Monat ein paar gut bezahlte Auftritte haben, würde uns das voll als "Einkommen" angerechnet, obwohl wir das Geld gar nicht für unseren Lebensunterhalt nehmen dürften, sondern es eigentlich der GbR zusteht, um in den nächsten zwei Monaten, die vielleicht keine Auftritte bringen, überhaupt die laufenden Kosten decken zu können.

Kann man uns wirklich zwingen, unsere GbR in die Pleite zu reiten? Denn genau darauf würde es hinauslaufen. Immerhin zahlt die ARGE uns ja auch nicht die Rechnungen in der Zeit ohne Auftritte. Wenn es wirklich so läuft, müssten wir die GbR bald schließen, da wir die Privatentnahmen unter ALG2 ja niemals ins GbR-Vermögen zurückzahlen könnten, dafür aber jede Menge Schulden in auftrittsfreien Zeiten machen müssten, so ganz ohne geschäftliche Rücklagen.

Wohlgemerkt, wir reden hier nicht über hohe Jahreseinkommen! Um genau zu sein hatten mein Mann und ich im Jahr 2004 mit der GbR einen Jahresverlust von 800,- Euro, also nix mit Gewinn. Der einzige positive Betrag stammt aus Sonderbetriebseinnahmen meinerseits, da ich vor 2 Jahren eine CD vorfinanziert habe und daher bis zur Abzahlung den Verkaufserlös als Sonderbetriebseinnahme erhalte (insgesamt 1.200,- Euro in 2004). Ja, ich weiß, hört sich nicht lohnend an, aber wir hegen die starke und berechtigte Hoffnung, spätestens 2006 in der Gewinnzone zu sein.

Gibt es vielleicht eine Rechtsgrundlage, aufgrund der wir so vorgehen können, wie ich es oben beschrieben habe? (Also Jahreseinkommen2004 auf Monate umlegen und die für 2005 anrechnen lassen, Korrektur wenn Jahresabschluss und damit Gewinnausschüttung 2005 vorliegt und danach entsprechende Nach- resp. Rückzahlungen)
Warum gilt für die ARGE nicht, was für das Finanzamt doch selbstverständlich ist? Und vor allem: wie soll ich von einem "Einkommen" z.B. Steuern abziehen, wenn ich doch erst nach Erhalt des Steuerbescheides weiß, ob und ich welcher Höhe ich zahlen muss? Das klappt doch hinten und vorne nicht, wie die gute Frau sich das vorstellt!

Und noch eine Frage: zählt das GbR-Konto zum privaten Vermögen? Doch eigentlich nicht, oder? Zwar "gehört" uns die GbR sozusagen, wird aber auch steuerlich unter eigener Steuernummer geführt und ist somit eine juristische Person. Zudem befindet sich auf dem Konto gerade ein etwas höherer Betrag (3.000,-), der aus einem zweckbestimmten Darlehen (CD-Produktion) stammt. Allerdings werden die letzten Rechnungen für diese Produktion erst während des Bezuges von ALG2 eintreffen, so dass wir das Geld seinem Zweck nicht schon vorher zuführen können. Kann ich mittels Darlehensvertrag (und der bisher bezahlten Rechnungen) nachweisen, dass ich das Geld nicht anderweitig verwerten kann? (Was sich ja erübrigt, wenn das GbR-Konto nicht relevant für den Antrag ist)
Zwar wären wir auch bei voller Anrechnung des GbR-Kontos noch unter der Freibetragsgrenze, aber solche Vermischungen müssen doch wirklich nicht sein.

So, das war jetzt ziemlich lang und kompliziert *seufz* Ich hoffe, Ihr könnt uns trotzdem weiterhelfen?

Vielen Dank und LG

StephanK
09.09.2005, 08:27
:welcome: Doc
Ich musste schon aufgrund anderer Fragen feststellen: Alg II und Selbständigkeit passen etwa so gut zusammen wie Filzpantoffeln und Lackschuhe - jedenfalls wenn man sich die konkrete Handhabung durch die Ämter anschaut.

Die für die Ämter verbindliche Regelung ist eigentlich relativ klar, denn es gibt amtliche Hinweise der Bundesagentur, wie mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zu verfahren ist: (1) Als Einkommen ist der Betrag anzusetzen, der vom Hilfebedürftigen für den Bewilligungsabschnitt als Betriebseinnahmen geschätzt wird. Die Schätzung soll auf früheren Betriebsergebnissen basieren und kann anhand einer Steuerentscheidung über das Vorjahresergebnis oder, falls eine solche noch nicht vorliegt (z.B. bei Neugründung), durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Prognose des Steuerberaters) belegt werden. Plausible Schwankungen bei saisonbedingten Änderungen sollen berücksichtigt werden.
Eine nachgehende Kontrolle bzw. eine Rückrechnung bei tatsächlich abweichenden Betriebsergebnissen ist in der Regel nicht vorzunehmen, diese werden bei der Prüfung für den nächsten Bewilligungsabschnitt berücksichtigt.
Wesentliche Änderungen sind aufzugreifen.(Nachzulesen auf der website von "Tacheles" (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/sgb2&localparams=1&db=sgb2&cmd=list&range=0,50&cmd=all&Id=6)). Es ist nicht nachvollziehbar, warum Eure Sachbearbeiterin von diesem Verfahren abweicht. Weise sie also darauf hin, dass sie Abschnitt 1.2 der Hinweise zu § 11 SGB II beachten soll. Diese Hinweise sind freilich kein Gesetz und davon kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden, aber diese Abweichung muss dann eben auch begründet werden können.
Mir scheint, dass die Sachbearbeiterin die Einnahmen jeweils als einmalige Einnahmen betrachtet; für solche wäre die von ihr praktzierte Handhabung auch korrekt.
Deswegen wäre es vermutlich hilfreich (und könnte, wenn's gut läuft, auch wirklich für Abhilfe sorgen), wenn Ihr der Dame noch mal ganz ausdrücklich erklärt, dass es sich nicht um jeweils einmalige Einnahmen, sozusagen aus Gelegenheitsarbeit, handelt, sondern um unregelmäßige Einnahmen aus einer laufenden Tätigkeit - Motto: der Bauer mit Milchvieh kriegt jede Woche Geld von der Molkerei, der Bauer mit Fleischvieh immer nur dann, wenn er eine Kuh oder einen Ochsen verkauft. Beide müssen aber ihr Vieh laufend füttern... Vielleicht ist dieses agrarische Beispiel für eine womöglich unmusikalische Person eingängiger? :wink:

Und noch eine Frage: zählt das GbR-Konto zum privaten Vermögen? Doch eigentlich nicht, oder? Zwar "gehört" uns die GbR sozusagen, wird aber auch steuerlich unter eigener Steuernummer geführt und ist somit eine juristische Person. Zudem befindet sich auf dem Konto gerade ein etwas höherer Betrag (3.000,-), der aus einem zweckbestimmten Darlehen (CD-Produktion) stammt.Es ist gemeinschaftliches Vermögen, über das Ihr auch nur gemeinschaftlich verfügen könnt, was bei einem Ehepaar, das gleichzeitig eine Bedarfsgemeinschaft ist, aber kein rechtliches Hindernis darstellen würde, das Gesellschaftsvermögen zu verfrühstücken. Im Hinblick auf Alg II ist diese Rechtsform also leider recht unglücklich. Für die Gründung einer GmbH wird Euch aber das Gründungskapital fehlen. Möglicherweise könnte eine Lösung für dieses Problem darin bestehen, einen weiteren Gesellschafter aufzunehmen, wenn es eine dafür sich eigenende Person Eures Vertrauens dafür gibt. Diese dritte Person wäre sozusagen die Sperrminorität, die Euch am aus Amtsperspektive erwünschten, aus Gesellschafterperspektive unerwünschten Verfrühstücken hindern würde.
Wenn das für Euch denkbar erscheint, solltet Ihr aber vorher tunlichst notarielle Beratung in Anspruch nehmen.

Doc
09.09.2005, 10:19
Hallo Stephan und vielen Dank für das Willkommen und Deine Antwort!

Oh, Du ahnst gar nicht, mit welchen Argumenten wir versucht haben, der Sachbearbeiterin die Lage zu erklären... *stöhn* Das war richtig anstrengend, aber zugehört hat sie nicht. Schema F und fertig (sie will ja von uns auch, dass wir unsere 50 resp. 75 km entfernt wohnenden Eltern als "unterhaltspflichtige Angehörige außerhalb der Hausgemeinschaft" angeben - und das bei uns, die wir a) über 30 und verheiratet sind, b) eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und c) somit weder Unterhaltsansprüche haben, noch geltend machen würden... :patsch: ). Mit logischen Argumenten kommt man bei ihr nicht wirklich weiter. Von daher ist Dein Hinweis zu den Durchführungsbestimmungen richtig toll für uns, jetzt haben wir wenigstens eine Grundlage!

Und das Beispiel mit den Rindviechern werden wir auch probieren, vielleicht gibt es dazu mehr Verständnis (nein, ich habe keine fiesen Assoziationen *unschuldigpfeif*) Im Zweifelsfall müssen wir uns eben an eine höhere Stelle wenden.

Das schlimme daran finde ich, dass ehrliche Leute wie wir durch solche Menschen quasi zum Betrug gezwungen werden (z.B. Rechnungen in auftrittsreiche Monate schieben lassen, um bloß keinen Überschuss zu erzielen und somit die GbR erhalten zu können). Wir wollen das nicht! Natürlich könnten wir es machen, aber mir wird schlecht, wenn ich nur daran denke *gna*

Wir werden also eine Einnahmenschätzung vornehmen und diese mit den Steuerbescheiden 2004 belegen. Viel wird für den Bewilligungszeitraum (sind doch 6 Monate, oder?) ohnehin nicht zu schätzen sein, da ich 7 Tage nach Bezugsbeginn in den Mutterschutz gehe und somit im nächsten halben Jahr nur etwa 3-4 Auftritte zu erwarten sind - gerade deshalb brauchen wir ja die Gagen von Anfang Oktober, um die Zeit bis zum nächsten März zu überbrücken (hat die Sachbearbeiterin übrigens auch nicht interessiert).
Puh, ich hoffe, das geht gut! Ist schon "schlimm" genug, die Babypause zu überbrücken (gerade wo es dieses Jahr anfing, gut zu laufen), und dann kommt so etwas...

Einen weiteren Gesellschafter können wir leider nicht aufnehmen, die Jungs sind als freiberufliche Musiker alle auf die Gageneinnahmen angewiesen - und die hätten sie ja nicht als GbR-Mitglied. Das einzige "extra" ist, dass ein vertrauenswürdiges Bandmitglied Kontovollmacht hat, damit im Falle eines Falles wenigstens die Geschäfte abgeschlossen werden können. Aber das wir uns argumentativ wohl nix bringen. Zum Glück kommen wir auch mit GbR-Konto nicht über den Vermögens-Freibetrag, der uns zusteht.

Dazu noch eine Frage: die einzigen Einnahmen der GbR im Zeitraum Mitte Oktober 05 bis Ende Februar 06 werden aus CD-Verkäufen stammen. Gem. Darlehensvertrag wird das Darlehen zur Produktion aus den laufenden Verkäufen abgezahlt. Somit kann uns die Sachbearbeiterin doch keinen Strick daraus drehen, wenn wir jeweils am Monatsende (resp. Quartalsende) diese Einnahmen in wechselnder höhe zur Darlehensabzahlung verwenden. Oder können wir gezwungen werden, die Abzahlung zu unterlassen?

*seufz* Es könnte alles so einfach sein, wenn man nur mit gesundem Menschenverstand an die Sache herangehen würde...

StephanK
09.09.2005, 11:29
Dazu noch eine Frage: die einzigen Einnahmen der GbR im Zeitraum Mitte Oktober 05 bis Ende Februar 06 werden aus CD-Verkäufen stammen. Gem. Darlehensvertrag wird das Darlehen zur Produktion aus den laufenden Verkäufen abgezahlt. Somit kann uns die Sachbearbeiterin doch keinen Strick daraus drehen, wenn wir jeweils am Monatsende (resp. Quartalsende) diese Einnahmen in wechselnder höhe zur Darlehensabzahlung verwenden. Oder können wir gezwungen werden, die Abzahlung zu unterlassen?Das kommt darauf an, wie die Verträge genau ausschauen. Wenn die Verkaufserlöse erst mal auf Euer Konto gehen und von diesem zwecks Abzahlung auf das Darlehenskonto überwiesen werden, dann habt Ihr ein Problem. Das ist eben Sozialhilfelogik, Motto "von der Hand in den Mund leben": Wenn etwas auf die Hand fällt, hat man es in den Mund zu schieben und nicht in die Hosentasche. Da wäre es besser, wenn die Forderungen auf die Verkaufserlöse von Euch direkt an den Darlehensgeber (schätzungsweise eine Bank) abgetreten würden. Dann seit Ihr nämlich aus diesem Geldfluss "um die Ecke" raus und das Geld taucht gar nicht auf Eurem Konto auf. Das ist im übrigen keine verbotene Trickserei, sondern vollständig korrekt. Gegenüber der CD-Produktions- und/oder Vertriebsfirma wäre es ggf. wahrscheinlich angebracht, ihr zu erklären, dass das auf Eure Initiative hin passiert und nicht, weil Euch die Bank im Nacken säße. Eine solche Forderungsabtretung ist unproblematisch zu bewerkstelligen; das macht Euch Eure Bank mit bankeigenem Formular.

Doc
09.09.2005, 13:29
Huhu!

Dummerweise stammt das Darlehen von einer uns nahestehenden Privatperson, Vorteil: keine Zinsen und eben diese höchst variablen, von uns frei wählbaren Monatsraten abhängig von der Anzahl der verkauften CDs (damals war auch nicht abzusehen, dass wir uns plötzlich mit ALG2 herumschlagen müssen weil der AG meines Mannes den Geschäftsbereich aus unerwarteten Gründen auflösen muss, sonst hätten wir wohl einiges anders in die Wege geleitet).
Da der Vertrieb ausschließlich über uns läuft (wir haben keine Plattenfirma o.ä. im Hintergrund), landen auch die Einnahmen automatisch bei uns: entweder bar (CD-Verkauf bei Konzerten) oder auf dem Konto (CD-Verkauf via Homepage). Ich fürchte, da ist nichts zu machen, das Geld haben wir so oder so in der Hand. Und da wir ja die Rückzahlung des Darlehens entsprechend dokumentieren müssen (inkl. natürlich der Verkäufe), können wir auch nicht einfach die Bareinnahmen um das Konto herum an den Darlehensgeber umleiten, das taucht später in den Buchungen auf und würde zu einigen unangenehmen Fragen führen...

Aber Dank Deiner Antworten sehe ich schon wieder etwas optimistischer in die Zukunft! Immerhin gibt es ja einen Freibetrag ab 01.10. (wir beantragen auch erst ab 01.10. ALG2), der ja bei 100,- Euro nach Abzug der Betriebskosten liegt. Ich gehe mal stark davon aus, dass dies pro tätiger Person und nicht pro Bedarfsgemeinschaft gilt, oder?
Und abzüglich der laufenden Kosten werden wir aller Voraussicht nach diese 100,- pro Person durch den CD-Verkauf nicht erreichen.

Nochmals Danke und LG!

StephanK
09.09.2005, 14:25
Dummerweise stammt das Darlehen von einer uns nahestehenden Privatperson...Ach so! Klar, dann taugt die von mir vorgeschlagene Lösung natürlich nicht.
Immerhin gibt es ja einen Freibetrag ab 01.10. (wir beantragen auch erst ab 01.10. ALG2), der ja bei 100,- Euro nach Abzug der Betriebskosten liegt. Ich gehe mal stark davon aus, dass dies pro tätiger Person und nicht pro Bedarfsgemeinschaft gilt, oder?Wenn ich nicht gerade eine Verständnisblockade habe 8) - ja!
In diesem Sinne: frohes Spiel oder so ("gut Holz" würde nur auf Holzbläser passen :wink: )!

Doc
22.09.2005, 21:38
Huhu!

Update:
Gestern haben wir die Anträge abgegeben, und siehe da, Frau Sachbearbeiterin kuschte vor dem offiziellen Stempel unserer Steuerberatungskanzlei, die wir den Abschnitt zur "Selbsteinschätzung" der Tätigkeit haben ausfüllen lassen. Alles kein Thema mehr.

Eigentlich wollte ich Euch auch auf dem Laufenden halten, wie jetzt endgültig entschieden wird, aber "leider" *hust* muss ich morgen früh beim Amt anrufen und alles rückgängig machen, seit ein paar Stunden hat mein Mann einen neuen Job, also nix mit H4 ab 1.10. :D

LG Doc

Betroffener
23.09.2005, 01:03
Doc,

Na umso besser. Weiterhin viel Erfolg.

Doc
27.09.2005, 12:56
Thx für die guten Wünsche!

Aber anscheinend ist es doch noch nicht vorbei... *seufz*

- Letzten Mittwoch Antrag abgegeben...
- Donnerstag um 16.52 Uhr Anruf mit Jobzusage...
- Freitag 8.00 Uhr Anruf im Amt um Antrag zu stornieren - Antwort: alles klar, wird gemacht, alles kein Problem...
- Gestern persönlich dort gewesen (krankhaftes Misstrauen gegenüber Ämtern und telefonischen Zusagen): natürlich war nix in der Akte vermerkt, wurde an der Anmeldung nachgeholt. Das dauerte, bis die gute Frau erstmal kapiert hatte, dass wir noch gar keine Leistungen beziehen und das auch gar nicht mehr wollen *stöhn* Kommt wohl nicht so oft vor. Aber dann alles erledigt, alles vermerkt, alles in Ordnung ("Nein, Sie müssen nichts weiter machen, das ist jetzt hier vermerkt, das klappt alles...")
- heute ALG2-Bescheid im Briefkasten...

Ich meine, es ist ja wirklich lobend zu erwähnen, dass der Bescheid das Datum vom letzten Donnerstag trägt, nur 1 Tag Bearbeitungszeit! Und dass alles so ausgefüllt ist, wie wir es wollten! Somit haben sich die Tipps hier und die Einschätzung des GbR-"Verdienstes" über den Steuerberater echt gelohnt. Okay, unsere Wohnung ist zu groß, aber das wussten wir vorher schon - und jetzt wissen wir auch endlich genau, wie hoch die mögliche Mietzahlung sein darf (auch wenn wir natürlich jetzt nicht umziehen werden).

Aber es muss doch irgendwie möglich sein, die ganze Sache wieder zu stoppen!

Natürlich gibt es nur eine zentrale Telefonnummer, gültig von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, aber nicht am Dienstag, da ist geschlossen (typisch!). Keine Durchwahl, keine Mailadresse. Und ich habe ab morgen kein Auto, da mein Mann es für seinen neuen Job benötigt und das neue erst Ende Oktober kommt. Außerdem ist es im 9. Monat echt nicht witzig, ständig wegen der gleichen dämlichen Sache 15 km in die Stadt zu gondeln *gna*

Mal gespannt, wo das noch endet.

Auf jeden Fall haben wir erstmal bei der Krankenkasse angerufen und Bescheid gesagt, dass sie evtl. kommende Anträge der Agentur auf Familienversicherung meines Mannes bitte ignorieren sollen. Nachdem wir die Sachlage erklärt hatten, kam irgendwie nur dumpfes Stöhnen vom anderen Ende der Leitung... anscheinend hat man damit schon einschlägige Erfahrungen *g*

Was meint Ihr, sollen wir einfach abwarten und die Sache aussitzen, in der Hoffnung, dass die Leute dort vor der ersten Zahlung nochmal in ihren PC schauen? Oder doch lieber noch einmal hintapsen und nochmal persönlich vorsprechen (wobei man ohne Termin nicht an der Anmeldung vorbeikommt, und Termine gibt es i.d.R. nur 2 Wochen im Voraus).
Ich traue der Sache nicht, und ich habe keine Lust auf ein ständiges Hinundher von Zahlungen.

LG

Betroffener
27.09.2005, 13:11
Hi Ihr leidgeprüften,

ich würde sagen, ihr habt praktisch alles getan, was ihr tun müsst, damit es zu keinen Zahlungen kommt.

Kommen doch Zahlungen - richtet Euch sofort ein Festgeldkonto ein mit möglichst hohem Zinszatz und lasst das Geld dort schmoren bis zur Rückzahlungsforderung und kassiert die Zinsen.