Doc
08.09.2005, 22:25
Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und glaube, dass Ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt, denn mein Mann und ich haben ein "kleines" Problem mit dem ALG2-Antrag (das wird jetzt etwas länger, ich muss ein wenig ausholen...)
Folgende Ausgangssituation:
Wir sind nebenberuflich als Musiker tätig. Das läuft über eine GbR, an der ich zu 55% beteiligt bin, mein Mann zu 45% (zur Erklärung: man ist automatisch eine GbR, wenn man in einer Band geschäftlich aktiv ist; um eine gewisse Sicherheit zu haben (Haftung gegenüber Veranstaltern, Ausstieg von Musikern, Kauf von Bandeigentum), wurde die GbR auch "offiziell" gegründet, natürlich mit Steuererklärung und allem drum und dran. Weitere Musiker der Band arbeiten gegen Rechnung als Freiberufler). Gemäß GbR-Vertrag gibt es am Ende des Geschäftsjahres eine Gewinnausschüttung. Dieser potentielle Gewinn ist dann quasi unser Einkommen aus dieser Tätigkeit, das allerdings erst am Jahresende errechnet und ausgezahlt wird.
Da die Tätigkeit nicht wirklich viel Gewinn abwirft (wir sind noch am Anfang, aber es entwickelt sich) sind Privatentnahmen im laufenden Geschäftsjahr nicht möglich. Dazu kommt, dass das Musikgeschäft ja keine Regelmäßigkeiten hat, weder in Bezug auf die Einnahmen, noch in Bezug auf die Ausgaben der GbR. Mal hat man Auftritte, mal nicht. Mal spielt man gegen Festgage, mal gegen Eintritt (nicht berechenbar, noch nicht mal hypothetisch). Mal produziert man eine CD, mal nicht (okay, häufiger nicht *g*).
Von der anteiligen Gewinnausschüttung am Jahresende werden dann natürlich auch noch unsere privaten Kosten abgezogen (z.B. Weiterbildung, Kosten für Instrumente, Ersatzteile,etc., alles steuerlich korrekt und vom Finanzamt genehmigt), was dann das endgütlige "Jahreseinkommen" aus dieser Tätigkeit ergibt.
Unsere Idee war ja, dem Amt die entsprechenden Steuerbescheide des letzten Jahres vorzulegen und den durchschnittlichen "Monatsverdienst" im voraus auf die ALG2-Zahlung des folgenden Jahres anrechnen zu lassen (jeweils am Jahresende wird dann natürlich aktualisiert und entweder müssen wir oder die ARGE zurück- resp. nachzahlen). Wäre doch eigentlich logisch, oder?
Leider sieht unsere Sachbearbeiterin das nicht so. Sie verlangt eine monatliche Abrechnung, wobei sie die GbR-Einnahmen als unsere Privateinnahmen ansieht, was imho so nicht gerechtfertigt ist. Gemäß Steuerrecht sind Privatentnahmen, die über die abschließende Gewinnausschüttung hinausgehen, Schulden, die wir gegenüber der GbR haben.
Sollten wir also in einem Monat ein paar gut bezahlte Auftritte haben, würde uns das voll als "Einkommen" angerechnet, obwohl wir das Geld gar nicht für unseren Lebensunterhalt nehmen dürften, sondern es eigentlich der GbR zusteht, um in den nächsten zwei Monaten, die vielleicht keine Auftritte bringen, überhaupt die laufenden Kosten decken zu können.
Kann man uns wirklich zwingen, unsere GbR in die Pleite zu reiten? Denn genau darauf würde es hinauslaufen. Immerhin zahlt die ARGE uns ja auch nicht die Rechnungen in der Zeit ohne Auftritte. Wenn es wirklich so läuft, müssten wir die GbR bald schließen, da wir die Privatentnahmen unter ALG2 ja niemals ins GbR-Vermögen zurückzahlen könnten, dafür aber jede Menge Schulden in auftrittsfreien Zeiten machen müssten, so ganz ohne geschäftliche Rücklagen.
Wohlgemerkt, wir reden hier nicht über hohe Jahreseinkommen! Um genau zu sein hatten mein Mann und ich im Jahr 2004 mit der GbR einen Jahresverlust von 800,- Euro, also nix mit Gewinn. Der einzige positive Betrag stammt aus Sonderbetriebseinnahmen meinerseits, da ich vor 2 Jahren eine CD vorfinanziert habe und daher bis zur Abzahlung den Verkaufserlös als Sonderbetriebseinnahme erhalte (insgesamt 1.200,- Euro in 2004). Ja, ich weiß, hört sich nicht lohnend an, aber wir hegen die starke und berechtigte Hoffnung, spätestens 2006 in der Gewinnzone zu sein.
Gibt es vielleicht eine Rechtsgrundlage, aufgrund der wir so vorgehen können, wie ich es oben beschrieben habe? (Also Jahreseinkommen2004 auf Monate umlegen und die für 2005 anrechnen lassen, Korrektur wenn Jahresabschluss und damit Gewinnausschüttung 2005 vorliegt und danach entsprechende Nach- resp. Rückzahlungen)
Warum gilt für die ARGE nicht, was für das Finanzamt doch selbstverständlich ist? Und vor allem: wie soll ich von einem "Einkommen" z.B. Steuern abziehen, wenn ich doch erst nach Erhalt des Steuerbescheides weiß, ob und ich welcher Höhe ich zahlen muss? Das klappt doch hinten und vorne nicht, wie die gute Frau sich das vorstellt!
Und noch eine Frage: zählt das GbR-Konto zum privaten Vermögen? Doch eigentlich nicht, oder? Zwar "gehört" uns die GbR sozusagen, wird aber auch steuerlich unter eigener Steuernummer geführt und ist somit eine juristische Person. Zudem befindet sich auf dem Konto gerade ein etwas höherer Betrag (3.000,-), der aus einem zweckbestimmten Darlehen (CD-Produktion) stammt. Allerdings werden die letzten Rechnungen für diese Produktion erst während des Bezuges von ALG2 eintreffen, so dass wir das Geld seinem Zweck nicht schon vorher zuführen können. Kann ich mittels Darlehensvertrag (und der bisher bezahlten Rechnungen) nachweisen, dass ich das Geld nicht anderweitig verwerten kann? (Was sich ja erübrigt, wenn das GbR-Konto nicht relevant für den Antrag ist)
Zwar wären wir auch bei voller Anrechnung des GbR-Kontos noch unter der Freibetragsgrenze, aber solche Vermischungen müssen doch wirklich nicht sein.
So, das war jetzt ziemlich lang und kompliziert *seufz* Ich hoffe, Ihr könnt uns trotzdem weiterhelfen?
Vielen Dank und LG
Ich bin neu hier und glaube, dass Ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt, denn mein Mann und ich haben ein "kleines" Problem mit dem ALG2-Antrag (das wird jetzt etwas länger, ich muss ein wenig ausholen...)
Folgende Ausgangssituation:
Wir sind nebenberuflich als Musiker tätig. Das läuft über eine GbR, an der ich zu 55% beteiligt bin, mein Mann zu 45% (zur Erklärung: man ist automatisch eine GbR, wenn man in einer Band geschäftlich aktiv ist; um eine gewisse Sicherheit zu haben (Haftung gegenüber Veranstaltern, Ausstieg von Musikern, Kauf von Bandeigentum), wurde die GbR auch "offiziell" gegründet, natürlich mit Steuererklärung und allem drum und dran. Weitere Musiker der Band arbeiten gegen Rechnung als Freiberufler). Gemäß GbR-Vertrag gibt es am Ende des Geschäftsjahres eine Gewinnausschüttung. Dieser potentielle Gewinn ist dann quasi unser Einkommen aus dieser Tätigkeit, das allerdings erst am Jahresende errechnet und ausgezahlt wird.
Da die Tätigkeit nicht wirklich viel Gewinn abwirft (wir sind noch am Anfang, aber es entwickelt sich) sind Privatentnahmen im laufenden Geschäftsjahr nicht möglich. Dazu kommt, dass das Musikgeschäft ja keine Regelmäßigkeiten hat, weder in Bezug auf die Einnahmen, noch in Bezug auf die Ausgaben der GbR. Mal hat man Auftritte, mal nicht. Mal spielt man gegen Festgage, mal gegen Eintritt (nicht berechenbar, noch nicht mal hypothetisch). Mal produziert man eine CD, mal nicht (okay, häufiger nicht *g*).
Von der anteiligen Gewinnausschüttung am Jahresende werden dann natürlich auch noch unsere privaten Kosten abgezogen (z.B. Weiterbildung, Kosten für Instrumente, Ersatzteile,etc., alles steuerlich korrekt und vom Finanzamt genehmigt), was dann das endgütlige "Jahreseinkommen" aus dieser Tätigkeit ergibt.
Unsere Idee war ja, dem Amt die entsprechenden Steuerbescheide des letzten Jahres vorzulegen und den durchschnittlichen "Monatsverdienst" im voraus auf die ALG2-Zahlung des folgenden Jahres anrechnen zu lassen (jeweils am Jahresende wird dann natürlich aktualisiert und entweder müssen wir oder die ARGE zurück- resp. nachzahlen). Wäre doch eigentlich logisch, oder?
Leider sieht unsere Sachbearbeiterin das nicht so. Sie verlangt eine monatliche Abrechnung, wobei sie die GbR-Einnahmen als unsere Privateinnahmen ansieht, was imho so nicht gerechtfertigt ist. Gemäß Steuerrecht sind Privatentnahmen, die über die abschließende Gewinnausschüttung hinausgehen, Schulden, die wir gegenüber der GbR haben.
Sollten wir also in einem Monat ein paar gut bezahlte Auftritte haben, würde uns das voll als "Einkommen" angerechnet, obwohl wir das Geld gar nicht für unseren Lebensunterhalt nehmen dürften, sondern es eigentlich der GbR zusteht, um in den nächsten zwei Monaten, die vielleicht keine Auftritte bringen, überhaupt die laufenden Kosten decken zu können.
Kann man uns wirklich zwingen, unsere GbR in die Pleite zu reiten? Denn genau darauf würde es hinauslaufen. Immerhin zahlt die ARGE uns ja auch nicht die Rechnungen in der Zeit ohne Auftritte. Wenn es wirklich so läuft, müssten wir die GbR bald schließen, da wir die Privatentnahmen unter ALG2 ja niemals ins GbR-Vermögen zurückzahlen könnten, dafür aber jede Menge Schulden in auftrittsfreien Zeiten machen müssten, so ganz ohne geschäftliche Rücklagen.
Wohlgemerkt, wir reden hier nicht über hohe Jahreseinkommen! Um genau zu sein hatten mein Mann und ich im Jahr 2004 mit der GbR einen Jahresverlust von 800,- Euro, also nix mit Gewinn. Der einzige positive Betrag stammt aus Sonderbetriebseinnahmen meinerseits, da ich vor 2 Jahren eine CD vorfinanziert habe und daher bis zur Abzahlung den Verkaufserlös als Sonderbetriebseinnahme erhalte (insgesamt 1.200,- Euro in 2004). Ja, ich weiß, hört sich nicht lohnend an, aber wir hegen die starke und berechtigte Hoffnung, spätestens 2006 in der Gewinnzone zu sein.
Gibt es vielleicht eine Rechtsgrundlage, aufgrund der wir so vorgehen können, wie ich es oben beschrieben habe? (Also Jahreseinkommen2004 auf Monate umlegen und die für 2005 anrechnen lassen, Korrektur wenn Jahresabschluss und damit Gewinnausschüttung 2005 vorliegt und danach entsprechende Nach- resp. Rückzahlungen)
Warum gilt für die ARGE nicht, was für das Finanzamt doch selbstverständlich ist? Und vor allem: wie soll ich von einem "Einkommen" z.B. Steuern abziehen, wenn ich doch erst nach Erhalt des Steuerbescheides weiß, ob und ich welcher Höhe ich zahlen muss? Das klappt doch hinten und vorne nicht, wie die gute Frau sich das vorstellt!
Und noch eine Frage: zählt das GbR-Konto zum privaten Vermögen? Doch eigentlich nicht, oder? Zwar "gehört" uns die GbR sozusagen, wird aber auch steuerlich unter eigener Steuernummer geführt und ist somit eine juristische Person. Zudem befindet sich auf dem Konto gerade ein etwas höherer Betrag (3.000,-), der aus einem zweckbestimmten Darlehen (CD-Produktion) stammt. Allerdings werden die letzten Rechnungen für diese Produktion erst während des Bezuges von ALG2 eintreffen, so dass wir das Geld seinem Zweck nicht schon vorher zuführen können. Kann ich mittels Darlehensvertrag (und der bisher bezahlten Rechnungen) nachweisen, dass ich das Geld nicht anderweitig verwerten kann? (Was sich ja erübrigt, wenn das GbR-Konto nicht relevant für den Antrag ist)
Zwar wären wir auch bei voller Anrechnung des GbR-Kontos noch unter der Freibetragsgrenze, aber solche Vermischungen müssen doch wirklich nicht sein.
So, das war jetzt ziemlich lang und kompliziert *seufz* Ich hoffe, Ihr könnt uns trotzdem weiterhelfen?
Vielen Dank und LG