PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klassenfahrt: Kosten müssen vollständig übernommen werden


ALN - Robot
26.10.2006, 16:43
http://www.fr-aktuell.de/_img/fr/titel_fr.gif

Klassenfahrt

Jobcenter müssen die Kosten für Klassenfahrten von Schülern, deren Eltern Arbeitslosengeld II bekommen, voll übernehmen.

Steht eine mehrtägige Fahrt mit der Schulklasse an, kann der Preis für manche Familien schnell zum Problem werden.
Beziehen die Eltern Arbeitslosengeld II, darf die Tour an den Kosten nicht scheitern.
Die Jobcenter müssen für den Ausflug aufkommen - und zwar komplett.
Dazu bestehe eine gesetzliche Verpflichtung, die nicht eingeschränkt werden dürfe,
berichtet die Deutsche Anwaltsauskunft unter Berufung auf einen Eilbeschluss des Sozialgerichts Schleswig.

Im konkreten Fall wollte eine Schülerin mit ihrer Klasse zum Abschluss der Schulzeit an den Gardasee nach Italien fahren.
Die Reise kostete 308 Euro. Das Jobcenter wollte nur 200 Euro übernehmen.
Dieser Höchstsatz war in einem Vertrag zwischen der Arbeitsagentur und der Stadt Kiel festgelegt.
Auf diesen Vertrag könne sich die Arbeitsverwaltung nicht berufen, erklärten die Richter.
Der Vertrag entfalte nur Wirkung zwischen diesen beiden.
Diese gesetzliche Verpflichtung, den gesamten Bedarf für die Klassenfahrt zu decken,
ergebe sich auch eindeutig aus dem Sozialgesetzbuch.
ap

Aktenzeichen: S 6 AS 556/06 ER

Weiterlesen... (http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/verbrauchertipps/?cnt=996418)