Forumadmin
26.10.2006, 15:56
Aktenzeichen: 1 Sa 59/06
Wer eine bereits zugesagte Arbeitsstelle nicht antritt,
muss häufig eine Vertragsstrafe zahlen.
Deren Höhe darf ein halbes Monatsgehalt nicht übersteigen.
Lässt ein Arbeitnehmer einen bereits zugesagten Job sausen,
kann das kosten. Die fällige Vertragsstrafe darf nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein aber nicht zu hoch ausfallen.
Überzogen ist demnach eine Forderung in Höhe eines Bruttomonatsgehalts, wie die Stiftung Warentest in der
November-Ausgabe ihrer Zeitschrift Test berichtet.
Die Strafe müsse sich an der Kündigungsfrist orientieren, die in der Probezeit gelte.
Im konkreten Fall legte der Tarifvertrag eine Frist von einem Tag fest.
Folglich hätte die Strafe nur für einen Tag verlangt werden dürfen.
Bei überzogenen Forderungen sei die gesamte Klausel unwirksam und es werde überhaupt keine Strafe fällig, urteilten die Richter.
Werde nicht Bezug auf einen Tarifvertrag genommen, gelte die gesetzliche Frist von zwei Wochen.
Dann könnte also maximal eine Strafe von einem halben Monatsgehalt fällig werden.
Wer eine bereits zugesagte Arbeitsstelle nicht antritt,
muss häufig eine Vertragsstrafe zahlen.
Deren Höhe darf ein halbes Monatsgehalt nicht übersteigen.
Lässt ein Arbeitnehmer einen bereits zugesagten Job sausen,
kann das kosten. Die fällige Vertragsstrafe darf nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein aber nicht zu hoch ausfallen.
Überzogen ist demnach eine Forderung in Höhe eines Bruttomonatsgehalts, wie die Stiftung Warentest in der
November-Ausgabe ihrer Zeitschrift Test berichtet.
Die Strafe müsse sich an der Kündigungsfrist orientieren, die in der Probezeit gelte.
Im konkreten Fall legte der Tarifvertrag eine Frist von einem Tag fest.
Folglich hätte die Strafe nur für einen Tag verlangt werden dürfen.
Bei überzogenen Forderungen sei die gesamte Klausel unwirksam und es werde überhaupt keine Strafe fällig, urteilten die Richter.
Werde nicht Bezug auf einen Tarifvertrag genommen, gelte die gesetzliche Frist von zwei Wochen.
Dann könnte also maximal eine Strafe von einem halben Monatsgehalt fällig werden.