PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragebogen bei eigener Kündigung


aRn77
09.08.2010, 14:31
Hallo,
und zwar habe ich folgende frage:
Ich habe seid dem 13.10.08 bei einer Firma gearbeitet, diesen Arbeitsvertrag habe ich zum 31.07.10 gekündigt, um nahtlos hier in der Region, auf fester zusage und mit unterschriebenen neuen Arbeitsvertrag zu beginnen, dieser begann am 03.08.10 und endete nun leider am 06.08.10,die neue Firma hat mich direkt wieder gekündigt...Kündigungsschreiben etc habe ich ja, da man wenn man selbst ohne tiftigem grund kündigt mit einer sperre rechnen muss frage ich mich nun was zählt, ich meine ich hatte ja jetz einen neuen Arbeitsvertrag der nun nicht von mir gekündigt wurde, oder zählt das vom alten Arbeitsvertrag auch? Wenn nur das neue Arbeitsverhältnis zählen sollte muss ich mich eigentlich garnicht dazu äussern was davor passierte oder?
Der Grund wieso ich den alten Vertrag kündigte ist weil ich Vater geworden bin und in dieser "alten" Firma nur auf Montage unterwegs war, d.h mind. 11-12 Tage nicht zuhause 2-3 tage da und das selbe von vorn., und das will und kann ich meinem Kind nicht zumuten.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen :patsch:

mfg

bydgo
09.08.2010, 14:51
Hallo aRn77,

war der alte Vertrag befristet od. unbefristet?

War der neue Vertrag befristet od. unbefristet?

Ist in der Kündigung ein Grund angegeben? (Da Probezeit müßte keiner angegeben sein)

Gruß

Butterbrot
09.08.2010, 15:16
Also da du ja erst gekündigt hast , nachdem du bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hattest , hattest du damit einen guten Grund deine erste Stelle zu kündigen . Das heißt daraus können die dir keinen Strick drehen ! Das der neue Arbeitgeber dir nach drei Tagen ohne Angabe von Gründen kündigt ist nicht deine Schuld .

aRn77
09.08.2010, 15:32
Der alte war unbefristet,der neue befristet, aber es hiess es gibt keine probleme das dieser verlängert wird,naja das seh ich ja nun, nur danach kann man doch nicht gehen, dann findet man nie eine neue Stelle...
Es wurde kein Grund angegeben in der kündigung:?
Hätte ich gewusst, was der abzieht hätte ich im leben nicht gekündigt, um das mal hinzuzufügen.
Ich will halt auf nummer sicher gehen nicht das ich wegen diesen umständen ärger bekomme:confused:
Vielen dank schonmal für die antworten :)

mfg

Step
09.08.2010, 15:41
Der alte war unbefristet,der neue befristetWenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zugunsten eines neuen, befristeten Arbeitsverhältnisses selbst beendet wird, dann kann grundsätzlich eine Schuld an einer späteren Arbeitslosigkeit unterstellt werden und es würde eine Sperrzeit geprüft werden.

Wie gesagt, es kann, muß aber nicht. M.E. hast Du aber einen guten Grund für Dein Verhalten und dies müßtest Du ggf. auch der Agentur für Arbeit glaubhaft machen, wenn eine Sperrzeit geprüft werden sollte.

Seebarsch
09.08.2010, 17:58
Der Eintritt einer Sperrzeit wird immer an dem Umstand geprüft, der zum Eintritt der Arbeitslosigkeit geführt hat.
Das ist hier nicht die Beendigung des vorhergehenden Arbeitsverhältnisses und auch nicht die Befristung des folgenden, sondern die aktuelle Kündigung. Da kommt es auf den Kündigungsgrund an!
:razz:

aRn77
10.08.2010, 07:56
Und da es diesen Grund nicht gibt,da er keinen angeben musste in der Probezeit passiert nun was? :oops:
Mich wurmt es nämlich das die das auf das vorher bestehende Arbeitsverhältnis zurückführen wollen/könnten/dürfen? wie auch immer :(
Wobei selbst da ein ausreichender Grund zum Arbeitswechsel vorlag, wie gesagt, neuer Vertrag in der Tasche,direkt bei mir um die Ecke,in meinen alten erlernten Beruf.

mfg

Step
10.08.2010, 10:59
Und da es diesen Grund nicht gibt,da er keinen angeben musste in der Probezeit passiert nun was? :oops:Für den ALG-Antrag erhälst Du von Deinem AG eine Arbeitsbescheinigung, wo Angaben zum Kündigungsgrund gemacht werden müssen. Außerdem hast Du ja Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wo ebenfalls Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt werden können.

bydgo
10.08.2010, 13:47
Hallo aRn77,

das sagen die Durchführungsanweisungen an die die Arbeitsagentur gebunden ist ab Seite 31:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p144.pdf

Gruß

Lopo01
10.08.2010, 14:43
Hi,

du musst ja von den jeweiligen AG eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen lassen.

Hier wird unter der Nr. 3. etc. pp. die Kündigungsproblematik abgefragt.

Diese Bescheinigung ist eine Urkunde, zu deren Ausstellung der Arbeitgeber bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verpflichtet ist (§ 312 SGB III).

3. Angaben zur Beendigung des Beschäftigungs-/Arbeitsverhältnisses

Arbeitsbescheinigung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Arbeitsbescheinigung.pdf)

aRn77
11.08.2010, 07:55
Ich bedanke mich für die zahlreichen Antworten bei euch, mal sehen was bei raus kommt :)

mfg