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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berufsbedingter Umzug - Werbungskosten


ALN - Robot
26.10.2006, 15:43
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Ein Umzug geht ins Geld.
Ist er wegen eines Jobs nötig, beteiligt sich der Fiskus - allerdings nicht unbegrenzt.


Umzug
Aktenzeichen: VI R 188/98

Bei einem berufsbedingten Umzug können die Ausgaben als Werbungskosten abgesetzt werden.
Allerdings zählt dazu nicht der Kauf einer neuen Wohnungsausstattung.

Auf dieses Urteil des Bundesfinanzhofes weisen die Landesbausparkassen hin.
Im konkreten Fall musste eine Familie umziehen, weil der Hauptverdiener versetzt wurde.
In der nächsten Steuererklärung erkannte das Finanzamt die Pauschale für "sonstige Umzugskosten" an (
die Möbelpacker hatte bereits der Arbeitgeber bezahlt).
Probleme gab es aber mit Gardinen, Rollos, einer Lampe und anderen Gegenständen, die ebenfalls abgesetzt werden sollten.
Diese Posten strich der Fiskus.

Zu Recht, meinte der Bundesfinanzhof.
Aufwendungen wie ein Gardinenkauf seien nicht alleine durch die berufliche Versetzung veranlasst.
Zudem erhalte der Steuerzahler dadurch auch einen Gegenwert.


Weiterlesen... (http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/verbrauchertipps/?cnt=991501)