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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : freiwilliger Verzicht auf Unterhalt möglich ?


Rafi2010
09.08.2010, 20:13
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich kenne mich nicht so wirklich mit der Angelegenheut bezpüglich des ALGII aus und hätte da eine kurze Frage die meine Eltern betrifft.

Ich schilder hier grob die Situation:
- Eltern dauerd getrennt lebend seit 01/2010
- Vater wohnt und zahlt weiterhin das Haus ab
- Mutter hat eine eigene Wohnung und bezieht ALG2
- Bruder (17 jahre - Schüler) ist bei meiner Mutter wohnhaft.
- Ich (21 - Student) wohne außerhalb und beziehe BaföG


Nun habe ich mir letzte Woche den ALGII Bescheid meiner Mutter angeschaut und mir ist aufgefallen, dass der Unterhalt den mein Vater an meinen Bruder zahlt (aktuell 330 €) im Bedarf 1 zu 1 verrechnet wird.

Mein Vater hat allerdings aktuell schon ziemlich Schwierigkeiten um die Runden zu kommen, da die Tilgung des Hausdarlehnens eine immense Summe zu buche schlägt. Meine Mutter würde dementsprechend auf die Unterhaltsleistungen meines Vaters komplett/teilweise verzichten damit er selbst über die Runden kommt und der ALGII Satz sollte sich deswegen wohl erhöhen.

Jetzt frage ich mich folgendes:
Kann in diesem Fall die ARGE sich einschalten und meinen Vater dazu zwingen meinem Bruder Unterhaltszahlungen zu leisten ?

Mir ist nämlich eine bestimmter Paragraph aufgefallen der bereits in einem anderem Thread bereits gefallen ist:

§ 33
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__33.html

Davon genauer gesagt Absatz 2 b)

Verstehe ich das richtig ? Mein Bruder ist NICHT volljährig und hat keine abgeschlossene Berufsausbildung. Kann er somit auf die Unterhaltsleistungen verzichten ?


Ich würde mich über entsprechende Antworten sehr freuen und bedanke mich jetzt schon mal.

ela1953
09.08.2010, 21:10
Wovon soll dein Bruder denn leben, wenn er auf die 330 Euro verzichtet?

Die Arge wird ihm das Geld dann wohl nicht geben.

Aber vielleicht kann dein Vater eine andere Unterhaltsregelung beantragen.
Es gibt da wohl freiwilligen Unterhalt und titulierten. Da ich mich damit aber überhaupt nicht auskenne, musst du etwas warten.
Diejenigen, die mehr darüber wissen, werden sich sicherlich noch melden.