PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welche Abzüge kann man anrechnen?


F4n4tic
10.08.2010, 20:51
Hallo zusammen,

ich fange im Oktober ein Duales Studium bei der Telekom an.
Jetzt bin ich als am Rechnen ob ich noch Kindergeld bekomme und habe
im Internet leider nicht eindeutige Hinweise bekommen, was alles abgezogen und angerechnet wird.

Zu meinen Randdaten:
20 Jahre alt
verdiene 840 Euro Brutto
Eltern sind beide Frührentner

Momentan befinden wir uns ja bei der Grenze von 8004 Euro Netto.
Im I-Net habe ich gelesen, das beim Kindergeld sogar der Arbeitgeberanteil bei den Sozialabgaben berechnet wird. Also zb.: ich zahle 7,9 % der Krankenversicherung und der Arbeitgeber 7 %, wird das auch angerechnet?

Wie sieht es mit den Werbungskosten aus? Meine Arbeitsstelle ist ca. 2-3 km entfernt, kann auch weiter sein, da viele Niederlassungen. Ich bezahle, da es sich nicht anderst lohnt, 55 Euro im Monat für ein Monatsticket. Das sind im Jahr 660 Euro. Wird dann trotzallem die Pauschale von 920 Euro angerechnet?

Viele danke schon mal im Vorraus für die Antworten :danke:

Gruß Christoph

wodchuk
10.08.2010, 21:12
Im I-Net habe ich gelesen, das beim Kindergeld sogar der Arbeitgeberanteil bei den Sozialabgaben berechnet wird. Also zb.: ich zahle 7,9 % der Krankenversicherung und der Arbeitgeber 7 %, wird das auch angerechnet?

Da hast du falsche Informationen gefunden. Den Arbeitgeber-Anteil an der Sozialversicherung zahlst du nicht, also kannst du ihn auch nicht abziehen.

Wie sieht es mit den Werbungskosten aus? Meine Arbeitsstelle ist ca. 2-3 km entfernt, kann auch weiter sein, da viele Niederlassungen. Ich bezahle, da es sich nicht anderst lohnt, 55 Euro im Monat für ein Monatsticket. Das sind im Jahr 660 Euro. Wird dann trotzallem die Pauschale von 920 Euro angerechnet?

Du kannst die Pauschal oder, wenn höher, die tatsächlichen Werbungskosten ansetzen. Hier wären die 920 € günstiger.

F4n4tic
10.08.2010, 21:39
Gut, also hatte ich da falsche Infos.

Dann habe ich nach allen Abzügen 670 Euro * 12 = 8040 Euro Netto.
Da ja die Grenze überschritten ist und ich ja die Werbungskosten habe rechne ich: 8040 - 920 = 7120 Euro. Sprich ich bekomme Kindergeld, oder?

Wie sieht es denn aus mit den Nachweisen der Werbungskosten?

ela1953
10.08.2010, 21:51
Gut, also hatte ich da falsche Infos.

Dann habe ich nach allen Abzügen 670 Euro * 12 = 8040 Euro Netto.
Da ja die Grenze überschritten ist und ich ja die Werbungskosten habe rechne ich: 8040 - 920 = 7120 Euro. Sprich ich bekomme Kindergeld, oder?

Wie sieht es denn aus mit den Nachweisen der Werbungskosten?


Meine Tochter hatte seinerzeit eine Ausbildung für den gehobenen Dienst bei der Stadtverwaltung gemacht. Ausbildung war auch geplittet in Fachhochschule und Stadtverwaltung.

Wir haben das Kindergeld auf Anraten eines älteres SB nachträglich beantragt.

Meine Tochter hatte folgendes abgesetzt:

Die Sozialabgaben
Fahrtkosten zur Arbeitstelle, Fahrtkosten zur Fachhochschule (ca 45 km) Fahrten für Gruppenarbeiten reihum bei allen Gruppenmitgliedern.
Studienfahrten (die sind mal von der Hochschule aus irgendwo hingefahren)
PC - der wurde nur angeschafft, um die Klausuren anzufertigen
Internet (war damals noch teuer) und war vorher nicht vorhanden - um die erforderlichen Recherchen machen zu können
Fachbücher, Schulmaterial
Jahresgebühr der Stadtbücherei - sie war vorher nicht in der Bücherei und es wurden überwiegend Fachbücher ausgeliehen
(sollte erst nicht genehmigt werden, aber nach Widerspruch doch. Denn der Kauf dieser Bücher wäre anerkannt werden, doch beträchtlich höher)

F4n4tic
10.08.2010, 21:55
Super, dann hab ich ja schon ein paar Anhaltspunkte was ich alles angeben kann unter den Werbungskosten :)

Um auf dem Punkt zu kommen, kriege ich, wenn diese Gegebenheiten eintreffen die ich beschrieben habe, Kindergeld?

wodchuk
10.08.2010, 22:32
Um auf dem Punkt zu kommen, kriege ich, wenn diese Gegebenheiten eintreffen die ich beschrieben habe, Kindergeld?

Ja, sofern du im 2. Ausbildungsjahr nicht mehr verdienst und keine Sonderzahlungen erhälst. Trifft etwas davon zu, müsstest du neu kalkukieren, denn der Grenzbetrag gilt im pro Kalenderjahr.

ela1953
11.08.2010, 08:45
Ja, sofern du im 2. Ausbildungsjahr nicht mehr verdienst und keine Sonderzahlungen erhälst. Trifft etwas davon zu, müsstest du neu kalkukieren, denn der Grenzbetrag gilt im pro Kalenderjahr.

Wir bekamen auch jetzt, während der Ausbildung meines Sohnes, das Kindergeld immer nur für ein Lehrjahr zugebilligt. Dann wurde automatisch eine neue Verdienstbescheinigung von der Kindergeldkasse angefordert.
Der Ausbildungsbetrieb musste dann im voraus die Azubivergütung und alle Sonderzahlungen angeben.
Aber wir wussten im Voraus, dass es passen wird.

Bei meiner Tochter war aber im öffentlichen Dienst die Vergütung so hoch, dass wir das KG nachträglich beantragt hatten.
Denn im Voraus sah es so aus, als hätte sie keinen Anspruch.