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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Antrag und Vermögen


binexxl
26.10.2006, 18:56
Hallo zusammen, beim stöbern bin ich bei Euch gelandet. Bis zum 14.11.06 erhalte ich noch Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 775 Euro und dann soll es ALG 2 geben.... hoffe ich..:?

Da ich absoluter Neuling in diesem Bereich bin, muss ich euch mit ein paar Fragen löchern und auf Eure Erfahrungen hoffen. Bei uns ist es etwas kompliziert, deshalb bin ich gespannt auf Eure Antworten.

Ich lebe seit 5 Jahren mit meinem Freund in seiner 2001 erworbenen Eigentumswohnung. Die Wohnung hat ca. 100 qm. Die Wohnung ist komplett bezahlt (also keine Hyptotheken, Belastungen oder sonstiges). Wir zahlen lediglich monatliche Umlagen von 220,00 Euro inkl. Heizung an die Hausverwaltung.

Auf den Namen meines Freundes laufen zwei Autos: Ein Ford Sierra BJ. 92, Wert von z.Zt. wenn es hoch kommt 350 Euro - dieses Auto nutze ich. Und ein Audi BJ. 96, Wert zur Zeit ca. 5400 Euro - den mein Freund nutzt. Der Audi ist zwar bei uns aber der Kuckuck vom Finanzamt klebt darauf. Es kann aber sein, dass dieser Kuckuck die nächsten Tage entfernt wird, weil die Schwester meines Freundes die Schulden beim FA für ihn zahlen will.

Zudem ist mein Freund Mitglied einer Erbengemeinschaft (sein Bruder und seine Schwester) denen zusammen ein Mietshaus mit 4 Parteien gehört. Mieteinnahme pro Wohnung rd. 500 Euro kalt. Seinen "Anteil" kann er nicht verkaufen ohne die Zustimmung der anderen Erben - und diese werden die beiden Geschwister nicht geben.

Mein Freund hat bis zum Februar 2006 alg 1 bezogen. Einen Antrag auf ALG 2 hat er nicht gestellt, da er der Meinung war, dass er eh nichts bekommt. Außer der Mieteinnahme hat er nichts an Einkommen. Von den Mieteinnahmen 170 Euro monatl. auf ein Sonderkonto für eventuelle Sanierungen und Instandhaltungen des Mietshauses.

Er ist zur Zeit also auch nicht Krankenversichert - aber das nur nebenbei.

Gestern habe ich mir die Anträge bei der Arge geholt. Da wir ja eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden, muss er ja jetzt die Karten auf den Tisch legen.

Was meint ihr? Bekommen wir überhaupt etwas? Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Müssen die Autos verkauft werden? Außer der paar Euro Mieteinnahmen haben wir ja dann auch nichts und davon würde ja schon gut die Hälfte für die Umlagen der Eigentumswohnung draufgehen. Bin im Moment etwas überfordert.

Wäre euch für Antworten dankbar.

LG
bine

Seebarsch
26.10.2006, 19:50
Hallo binexxl,
:welcome:
Einfach hier mal Grundinformationen einholen und dann ggfls., wenn es geht, gezielte Fragen stellen.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_227838/Navigation/zentral/Arbeitnehmer-info/Arbeitslosengeld-II/Geldleistungen/Geldleistungen-Nav.html__nnn=true

binexxl
26.10.2006, 20:07
Den Link hatte ich auch schon mal durchgelesen.

Also ich versuchs mal speziell... 8-)

- Was gilt für ein Auto als "angemessen"?

- Macht es Sinn, wenn ich den Sierra auf meinen Namen anmelde? Oder ist das unrelevant, weil ja dann immer noch 2 Autos auf unseren "Haushalt" laufen würden?

- Was wird von der Mieteinnahme angerechnet? (Davon gehen ja auch Kosten für Steuer, Versicherungen etc. für das Haus ab)

- Gibt es auch "Anteilige" Auszahlungen von ALG II (also hier die Anrechnung der Mieteinnahmen) oder MUSS mein Freund den Anteil des Miethauses verkaufen?

Puhhh, das ist ja alles zum :wut: Mann oh Mann....

Seebarsch
26.10.2006, 20:17
Als angemessen gilt ein PKW, wenn er den Wert von 5.000 € nicht überschreitet.
Den Sierra ummelden ?
Da müsste man prüfen, was z.B. in der Versicherung günstiger ist !
Zudem dürften 2 angemessene PKW in der BG nicht das Problem sein, da Ihr ja wohl beide auf Arbeitssuche seid und bei Arbeitsaufnahme auch jeder einen PKW benötigt.

Die Mieteinnahmen können m.E. nur mit dem Nettowert angerechnet werden.
Dazu gibt es hier im Forum allerdings kompetentere Leute.

Die Teilhabe an dem Mietshaus stellt natürlich ein Vermögen dar. Vermögen kann allerdings nur dann berücksichtigt werden, wenn es verwertbar ist, also in Bares umgesetzt werden kann.
Bei Erbengemeinschaften ist das in der Regel nicht der Fall, da ja alle 3 anderen Erben dem Teilverkauf oder einer Beleihung zustimmen müssten.

Nichts für ungut für den Hinweis auf die Homepage der Agentur.
Danach haben sich allerdings schon oftmals Fragen erledigt.
Gruß

Die Ägypter
26.10.2006, 20:19
Gestern habe ich mir die Anträge bei der Arge geholt. Da wir ja eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden, muss er ja jetzt die Karten auf den Tisch legen.


Seid ihr denn eine Bedarfsgemeinschaft (BG)? = Wollt ihr füreinander finanziell einstehen? Steht ihr bereits füreinander ein (gem. Versicherungen, gem. Zahlungen uva) =?

Das musst du zunächst für dich/euch klären.

binexxl
26.10.2006, 20:24
Seid ihr denn eine Bedarfsgemeinschaft (BG)? = Wollt ihr füreinander finanziell einstehen? Steht ihr bereits füreinander ein (gem. Versicherungen, gem. Zahlungen uva) =?

Das musst du zunächst für dich/euch klären.

Da wir die letzten Jahre schon finanziell und auch sonst füreinander eingestanden haben, wird es wohl nur so von der Arge gehandhabt werden. Mein Freund hatte seit Februar so gut wie kein Einkommen (außer die kl. Mieteinnahme). Da war es für mich selbstverständlich, für ihn mit aufzukommen. Also gehe ich davon aus, dass es in dem Sinne schon eine BG ist. Oder gibts da noch andere Möglichkeiten?

@Seebarsch: Wer wäre denn da ein kompetenter Ansprechpartner? ...und danke für deine Antwort ;)

Forumadmin
27.10.2006, 02:16
Einfach mal die "Suche " benutzen!

Das Thema Auto " angemessen" usw.- sowie auch Urteile dazu sind ist hier im Forum und im ALN Portal mehr als ausfühlich beschrieben worden.

Thema geschlossen!