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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld mehrfach berechnet und zu viel ?


Rafi2010
11.08.2010, 18:49
Hallo liebe Arbeitslosennetzler,
ich habe da mal eine kleine Frage zum ALGII Bescheid meiner Mutter.

Zunächst aber erstmal eine kleine Situationsbeschriebung:

Eltern dauernd getrennt lebend
Bruder (17) Schüler wohnt bei meiner Mutter
Vater arbeitet
Mutter geht zur Berufsschule und bekommt ALG2


Heute ist der ALGII Bescheid meiner Mutter ins Haus geflattert und da ist mir folgendes aufgefallen.

UNd zwar zahlt mein Vater meiner Mutter für meinen Bruder ein Unterhalt in Höhe von 334 €. Dies ist der Minimalsatz (420€) abzüglich der Hälfte des Kindergeldes. (Nebenfrage: ist das OK so ?)

Dann zur Einrechnung des Einkommens meines Bruders und meiner Mutter:
Der Unterhalt den mein Vater an meinen Bruder leistet, wird meiner Mutter UND meinem Bruder KOMPLETT angerechnet. Also jeweils mit 334 €. Solltes dies nicht nur entwder meiner Mutter ODER meinem Bruder angerechnet werden ?

Kindergeld: Meinem Bruder wird als Einkommen das Kindergeld vollständig (184€) angerechnet. Meiner Mutter ebenfalls in Höhe von (132€).

Ist das OK so ? - ich mein... 92 € wird ja von meinem Vater einbehalten. Also hat meine Mutter letzendlich ebenfalls nur 92 € vom Kindergeld. Wieso werden dann meiner Mutter UND meinem Bruder jeweils 184 angerechnet ?


ich verstehe die ganze Berechnung nicht und würde mich über paar Antworten sehr freuen. Habe irgendwie den Verdacht, dass meine Mutter auch iwas falsch angegeben hat was einer Aktualisierung bedarf.

mfg
Raphael

trinity4
12.08.2010, 00:15
Hallo Raphael

Hallo liebe Arbeitslosennetzler,
ich habe da mal eine kleine Frage zum ALGII Bescheid meiner Mutter.

Zunächst aber erstmal eine kleine Situationsbeschriebung:

Eltern dauernd getrennt lebend
Bruder (17) Schüler wohnt bei meiner Mutter
Vater arbeitet
Mutter geht zur Berufsschule und bekommt ALG2
Und was ist mit Dir? Ich frage wegen Deines eventuellen Kindergeldes, auch wenn Du nicht mehr zu Hause leben solltest, Deine Mutter bleibt die Kindergeldberechtigte und die ARGE weiß, ob ihr von der Familienkasse Kindergeld für ein oder zwei Kinder zufließt. Und wenn sie z.B. nicht nachweist, dass sie es an Dich - der evtl. außer Haus lebt - weiterleitet, können sie es ihr als Einkommen anrechnen.


UNd zwar zahlt mein Vater meiner Mutter für meinen Bruder ein Unterhalt in Höhe von 334 €. Dies ist der Minimalsatz (420€) abzüglich der Hälfte des Kindergeldes. (Nebenfrage: ist das OK so ?)Die Höhe hängt vom Einkommen des Vaters ab und wird entweder vom Jugendamt oder Familiengericht festgelegt. Man kann sich auch so einigen, aber wie gesagt, das ist einkommensabhängig. Die Düsseldorfer Tabelle ist hier nur eine Richtschnur und es ist von Fall zu Fall unterschiedlich, wie hoch die Kindesunterhaltshöhe ausfällt.

Dann zur Einrechnung des Einkommens meines Bruders und meiner Mutter:
Der Unterhalt den mein Vater an meinen Bruder leistet, wird meiner Mutter UND meinem Bruder KOMPLETT angerechnet. Also jeweils mit 334 €. Solltes dies nicht nur entwder meiner Mutter ODER meinem Bruder angerechnet werden ?Allerdings! Aber nur bei Deinem Bruder, denn Kindesunterhalt ist immer nur Einkommen des Kindes und darf nicht an die Mutter übertragen werden. Ganz vorne im Berechnungsbogen steht die Gesamtspalte, daneben dann die Einzelspalten von Mutter und Bruder. Nicht in die Gesamtspalte schauen, sondern in die Einzelspalten. Hast Du auch? Ok, hätt' ja sein können. ;-)

Kindergeld: Meinem Bruder wird als Einkommen das Kindergeld vollständig (184€) angerechnet. Meiner Mutter ebenfalls in Höhe von (132€).Es ist so: Dein Bruder hat ja ziemlich hohes Einkommen, nämlich 184 € Kindergeld + 334 € Unterhalt = 518 € Gesamteinkommen. Davon geht sein Regelleistungsbedarf ab, nämlich 287 €, übrig bleiben 231 € für seine anteiligen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU-Bedarf laut Berechnungsbogen). Bleibt noch etwas übrig, wenn der KdU-Bedarf abgedeckt ist, dann geht dieser Überhang an Deine Mutter über, denn sie ist nach dem EStG die Kindergeldberechtigte und überschüssiges Kindergeld wird wieder zu ihrem Einkommen und somit auf ihren Bedarf angerechnet. Es erscheint dann im Berechnungsbogen entweder in ihrer Zeile/Spalte unter "Kindergeld" oder "sonstiges Einkommen". Darauf steht ihr ein Freibetrag (30 € Versicherungspauschale oder mehr, falls z.B. Kfz-Haftpflichtversicherung abgesetzt werden kann) zu, somit wird weniger des Kindergeldübertrags bei ihr angerechnet. Wenn Deine Mum bereits eigenes Einkommen hat, welches bereinigt wird, dann steht ihr dieser Freibetrag nicht noch einmal auf den Kindergeldübertrag zu.

Kindesunterhalt darf niemals übertragen werden, lediglich Kindergeld bis zum höchstmöglichen Satz von 184 € bei einem Kind. Auch kein möglicherweise vorliegendes Nebenjobeinkommen des Bruders, weil er seiner Mutter gegenüber nicht zu Unterhalt verpflichtet ist.

Ist das OK so ? - ich mein... 92 € wird ja von meinem Vater einbehalten. Also hat meine Mutter letzendlich ebenfalls nur 92 € vom Kindergeld.Ja, das Problem ist bekannt, aber bisher hat das BSG z.B. nicht dagegen entschieden, obwohl wir, also die Hilfebedürftigen es genauso sehen, dass die Hälfte, bei Volljährigen sogar das komplette Kindergeld, auf den Unterhalt bereits angerechnet wurde und somit möglicherweise eigentlich ein Teil des Kindesunterhalts an die Mutter übertragen wird, was ja nicht sein darf.
Bei der Anrechnung selbst ergibt sich (für mich jedenfalls, muss noch mal grübeln ...) das Problem jetzt nicht, weil Deine Mutter ja die fehlenden 92 € von der Familienkasse erhält, denn von dort kommen ja 184 €. Deinem Bruder werden dann die 334 Kindesunterhalt und die 184 als Einkommen angerechnet, soweit er diese für seinen Bedarf benötigt.

Wieso werden dann meiner Mutter UND meinem Bruder jeweils 184 angerechnet ?
Wie ich oben schon andeutete: Wenn Du selbst noch kindergeldberechtigt bist, aber nicht mehr zu Hause lebst: Leitet Deine Mutter das Kindergeld für Dich nachweislich an Dich weiter, so dass die ARGE es nicht als ihr Einkommen anrechnen darf?
Es ist nur eine Vermutung, aber es könnte so sein, denn nach dem SGB II wäre es rechtens, wenn Du nicht mehr im Haushalt lebst (bzw. wenn Du zwar im Haushalt lebst, aber kein Kindergeld mehr benötigst, weil Du auch ohne Kindergeld bedarfsdeckendes Einkommen hast) und wie gesagt: Sie ist die Kindergeldberechtigte und nur nach dem SGB II wird es hilfebedürftigen Kindern in Bedarfsgemeinschaften als Einkommen belassen, soweit sie es zur Bedarfsdeckung benötigen. Der Rest geht bzw. bleibt beim Kindergeldberechtigten (sein Einkommen).

Ich verstehe die ganze Berechnung nicht und würde mich über paar Antworten sehr freuen. Habe irgendwie den Verdacht, dass meine Mutter auch iwas falsch angegeben hat was einer Aktualisierung bedarf.Es wäre m.E. am sinnvollsten, Du würdest den Berechnungsbogen (wohl 2-3 Seiten) anonymisiert hier einstellen, dann kann geprüft werden, ob alles korrekt berechnet wurde. Dazu wäre es noch gut, Du würdest dann noch alle Einkommen der Mutter und des Bruders auflisten, soweit hier noch nicht bekannt.
Bekannt sind bisher: Kindergeld für ein(?) Kind = 184 € und 334 € Kindesunterhalt als Einkommen des Bruders.

Gruß
Trinity

Rafi2010
14.08.2010, 14:28
Vielen Dank, du hast mir in dieser Angelegenheit um einiges weitrgeholfen. Es bleiben dennoch ein paar Fragen offen.

Aber erstmal zu deiner Frage wegen mir:

Ich behaupte mal ganz stark, dass ich aus der Rechnung vollständig herausfalle. Ich bin Student, beziehe BaföG, wohne nicht mehr zu Hause und bin dort auch nich mehr gemeldet (deswegen folgt gleich noch eine Frage). Das Kindergeld landet durch einen Abzwackungsantrag auf meinem Konto.

Wegen meinem Vater. Das ist schon völlig in Ordnung das er 334 € bezahlt. Ich mein, eine höhere Bezahlung würde beide Parteien ziemlich stark beeinträchtigen, deswegen wäre es sogar ideal wenn er weniger bezahlen müsste. Meine Frage war eher darauf bezogen, ob meine Mutter aufgrund der Tatsache, dass 92 € quasi im Unterhalt verechnet werden im Antrag ein Kindergeld in Höhe von 184 € oder 92 € angeben soll ?

So jetzt ist mir die Idee gekommen einen von beiden zu helfen indem ich meinen Hauptwohnsitz änder. Ich mein, mir entstehen dadurch keine Nachteile meinen Hauptwohnsitz bei einem Elternteil anzumelden und mein derzeitigen Wohnsitz als Zweitwohnsitz zu melden.
(Mein Einkommen: KiGeld 184 + ~ 530 BaföG + abzüglich 310 Miete)

1. Fall: Ich melde meinen H-Wohnsitz bei meiner Mutter an:
Würde dies trotz meines "Einkommens" Vorteile für Sie bringen oder ist mein Einkommen zu hoch was zu einer Minderung bei ihr führen würde ?

2. Fall: Ich melde meinen H-Wohnsitz bei meinem Vater an:
Würde er dadurch irgendwelche Freibeträge erhalten die evtl. sogar die Untrerhaltspflicht gegenüber meinem Bruder mindern würde ? - wäre idealerweise ein Vorteil zur Finanzierung des Hausdarlehnens ;-)


Habe dann noch eine allgemeine Frage: Habe da etwas von einem "Selbstbedarfbei Unterhaltspflichtigen" gehört. Werden denn in der Ehe entstandene gemeinsame Schulden ebenfalls vom Einkommen abgerechnet ? (also Hauskredit usw. )


Danke schonmal für die Antworten

Rafi2010
14.08.2010, 14:30
Vielen Dank, du hast mir in dieser Angelegenheit um einiges weitrgeholfen. Es bleiben dennoch ein paar Fragen offen.

Aber erstmal zu deiner Frage wegen mir:

Ich behaupte mal ganz stark, dass ich aus der Rechnung vollständig herausfalle. Ich bin Student, beziehe BaföG, wohne nicht mehr zu Hause und bin dort auch nich mehr gemeldet (deswegen folgt gleich noch eine Frage). Das Kindergeld landet durch einen Abzwackungsantrag auf meinem Konto.

Wegen meinem Vater. Das ist schon völlig in Ordnung das er 334 € bezahlt. Ich mein, eine höhere Bezahlung würde beide Parteien ziemlich stark beeinträchtigen, deswegen wäre es sogar ideal wenn er weniger bezahlen müsste. Meine Frage war eher darauf bezogen, ob meine Mutter aufgrund der Tatsache, dass 92 € quasi im Unterhalt verechnet werden im Antrag ein Kindergeld in Höhe von 184 € oder 92 € angeben soll ?

So jetzt ist mir die Idee gekommen einen von beiden zu helfen indem ich meinen Hauptwohnsitz änder. Ich mein, mir entstehen dadurch keine Nachteile meinen Hauptwohnsitz bei einem Elternteil anzumelden und mein derzeitigen Wohnsitz als Zweitwohnsitz zu melden.
(Mein Einkommen: KiGeld 184 + ~ 530 BaföG + abzüglich 310 Miete)

1. Fall: Ich melde meinen H-Wohnsitz bei meiner Mutter an:
Würde dies trotz meines "Einkommens" Vorteile für Sie bringen oder ist mein Einkommen zu hoch was zu einer Minderung bei ihr führen würde ?

2. Fall: Ich melde meinen H-Wohnsitz bei meinem Vater an:
Würde er dadurch irgendwelche Freibeträge erhalten die evtl. sogar die Untrerhaltspflicht gegenüber meinem Bruder mindern würde ? - wäre idealerweise ein Vorteil zur Finanzierung des Hausdarlehnens ;-)


Habe dann noch eine allgemeine Frage: Habe da etwas von einem "Selbstbedarfbei Unterhaltspflichtigen" gehört. Werden denn in der Ehe entstandene gemeinsame Schulden ebenfalls vom Einkommen abgerechnet ? (also Hauskredit usw. )


Danke schonmal für die Antworten