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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : verspätete Meldung wg. Auslandsaufenthalt - trotzdem ALG 1?


vespucci
09.09.2005, 11:30
Hallo! Ich bin heute zufällig auf dieses Forum gestoßen und muss gleich einmal eine Frage loswerden:

Ich habe zum 31.01.2005 meinen Job gekündigt, um zusammen mit meinem Partner für einige Monate ins Ausland zu gehen. Beim AA war ich damals auch, arbeitslos melden konnte (und wollte) ich mich ja nicht, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Man hat mir deshalb mitgeteilt, dass ich mich kurz vor meiner Rückkehr bereits arbeitssuchend und halt später persönlich arbeitslos melden soll. Meine 3-monatige Sperre wäre dann ja automatisch abgelaufen.

Wenn ich aber hier die letzten Meldungen so lese, habe ich jetzt eine Strafe zu erwarten, weil ich mich nicht umgehend gemeldet habe?! Das kann ja wohl irgendwie nicht sein, oder? Schließlich hat das Arbeitsamt in meinem Fall eher noch "gespart", da ich die letzten Monate keinen Anspruch gestellt habe. Ohnehin kann ich ja jetzt nur noch Leistungen bis Ende 01/2006 beantragen. Wenn es eine Kürzung gäbe, wie hoch wäre die denn?

Sorry für den Mega-Beitrag, aber ich bin jetzt doch etwas verunsichert. Man hat mir das im Januar so locker-flockig erklärt und hier hört sich das jetzt ganz anders an...

Betroffener
09.09.2005, 14:23
:welcome: vespucci,

eine Eigenkündigung bewirkt fast immer eine Sperrzeit verbunden mit Verringerung der Dauer des Leistungsanspruches.

Wenn Du Dich damals gemeldet hast bei der Agentur als arbeitslos, aber ohne Leistungsbezug, wäre Deine Sperrzeit normal abgelaufen. Nun kommt aber offensichtlich auch noch die verspätete Meldung hinzu.

Das würde ich auf jeden Fall komkret überprüfen lassen (vor allem unter Bezug auf das, was Dir seinerzeit als mögliche Falschberatung erzählt wurde).

So spart das Arbeitsamt aber möglicherweise doppelt!
Wir reden hier über 3 Monate Sperre und wahrscheinlich 25% Verlust der Leistungszeit.