StephanK
09.09.2005, 15:19
Mich würde mal interessieren, was andere von der sog. 58er-Regelung halten.
EINERSEITS finde ich es vernünftig, dass man Menschen mit 58 und mehr Jahren nicht mehr durch die ganze "Folterkammer" mit Bewerbungstrainings, Erreichbarkeitsanforderungen und 1-Euro-Jobs jagt.
ANDERERSEITS verwildern aber dadurch die Sitten auf der Arbeitgeberseite und auch Endfünfziger und Anfangsechziger, die noch topfit sind und auch gerne noch arbeiten wollen werden aus den Betrieben gedrängt. O.K., man kann natürlich sagen, die machen jüngeren den Platz frei. Das äußerst fragwürdige ist aus meiner Sicht aber, dass 58 mehr und mehr zu einem vorgezogenen de-facto-Rentenalter wird und die Arbeitslosenversicherung Aufwendungen trägt, die eigentlich Sache der Rentenversicherer wäre. Man könnte dagegen einwenden, es sei ja egal, aus welchem Topf das bezahlt wird. Ist es aber nicht - zumindest unter dem Blickwinkel, dass die Ausgaben auch der jeweils richtigen Sparte der Sozialversicherung zugeordnet werden sollten.
Ich habe jetzt nicht recherchiert, wie teuer diese 58er-Regelung für die BA jedes Jahr ist, aber im Grunde gehören diese Zahlungen doch den Rentenkassen zugeordnet, denn es handelt sich in Wahrheit um nichts anderes als um eine Vorruhestandsregelung.
Klar, die Rentenkassen sind auch leer; rein finanziell wäre dadurch nichts gebessert - aber zumindest die Statistik wäre ehrlicher, denn die "58er" werden von der BA auch nicht mehr als Arbeitslose gezählt, sondern schweben statistisch im Nirwana.
EINERSEITS finde ich es vernünftig, dass man Menschen mit 58 und mehr Jahren nicht mehr durch die ganze "Folterkammer" mit Bewerbungstrainings, Erreichbarkeitsanforderungen und 1-Euro-Jobs jagt.
ANDERERSEITS verwildern aber dadurch die Sitten auf der Arbeitgeberseite und auch Endfünfziger und Anfangsechziger, die noch topfit sind und auch gerne noch arbeiten wollen werden aus den Betrieben gedrängt. O.K., man kann natürlich sagen, die machen jüngeren den Platz frei. Das äußerst fragwürdige ist aus meiner Sicht aber, dass 58 mehr und mehr zu einem vorgezogenen de-facto-Rentenalter wird und die Arbeitslosenversicherung Aufwendungen trägt, die eigentlich Sache der Rentenversicherer wäre. Man könnte dagegen einwenden, es sei ja egal, aus welchem Topf das bezahlt wird. Ist es aber nicht - zumindest unter dem Blickwinkel, dass die Ausgaben auch der jeweils richtigen Sparte der Sozialversicherung zugeordnet werden sollten.
Ich habe jetzt nicht recherchiert, wie teuer diese 58er-Regelung für die BA jedes Jahr ist, aber im Grunde gehören diese Zahlungen doch den Rentenkassen zugeordnet, denn es handelt sich in Wahrheit um nichts anderes als um eine Vorruhestandsregelung.
Klar, die Rentenkassen sind auch leer; rein finanziell wäre dadurch nichts gebessert - aber zumindest die Statistik wäre ehrlicher, denn die "58er" werden von der BA auch nicht mehr als Arbeitslose gezählt, sondern schweben statistisch im Nirwana.